Anfragen

Staatsregierung muss auf Anfrage der Linksfraktion eine umfassende Bestandsaufnahme zu Sachsens Feuerwehren vorlegen

Die Linksfraktion fordert der Staatsregierung eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lage der sächsischen Feuerwehren ab. Die Große Anfrage (Drucksache 7/10322) umfasst 148 Einzelfragen und widmet sich den Themenbereichen Feuerwehrstruktur, personelle und technische Ausstattung, ferner Aus-, Fort- und Weiterbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Feuerwehrfinanzierung, Familienfreundlichkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion. Für die Beantwortung sieht die Geschäftsordnung des Landtages eine Frist von zehn Wochen vor.

Dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher für Feuerwehr und Katastrophenschutz:

„Die in diesem Jahr besonders zahlreichen Waldbrände waren und sind eine große Herausforderung für unsere Feuerwehrleute, die täglich mit größtem Engagement versuchen, Defizite in der Ausstattung auszugleichen. Der Investitionsstau ist lange bekannt. Wir erfragen bei der Staatsregierung eine umfassende Bestandsaufnahme. Wir müssen und wir werden Maßnahmen entwickeln, um die Einsatzbereitschaft flächendeckend abzusichern!

Wir wollen unter anderem wissen, wie viele Feuerwehren im Freistaat arbeiten, wie viele Feuerwehrleute sich in den einzelnen Strukturen engagieren, welche spezialisierten Einheiten bestehen und welche mobilen Löschinfrastrukturen vorhanden sind. Es geht uns um die Einbindung der Feuerwehren und die notwendigen Redundanzen bei den Integrierten Rettungsleistellen. Wir fragen nach der konkreten Ausrüstung, nach Fahrzeugen und Stromaggregaten, dem Bau- und Sanierungsstand der Gebäude der Freiwilligen Feuerwehren und dem Investitionsbedarf. In den Blick nehmen wir Status 6-Meldungen (Außer Dienst – nicht einsatzbereit) der Feuerwehren, die Außerdienststellung von Ortswehren und das Potential von Werksfeuerwehren. Wir befassen uns mit Übergriffen auf Einsatzkräfte, mit deren Aus- und Fortbildung, der Landesfeuerwehrschule, mit Lehrgangsangebote für besondere Schadens- und Gefahrenlagen wie Waldbrandbekämpfung oder Starkregen.

Die Staatsregierung soll außerdem mitteilen, warum Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren ihr ehrenamtliches Engagement beenden, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter fördern will, welche Rolle Teilzeit und Elternzeit in den Berufsfeuerwehren spielen. Wir fragen außerdem, welche kommunalen Möglichkeiten es gibt, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr wertzuschätzen. Selbstverständlich haben wir auch Fragen zur Finanzierung der Feuerwehren in Sachsen, zu Förderrichtlinien und Förderprogrammen und zur Möglichkeit einer landesweiten Beschaffung der benötigten Ausrüstung.“

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DIE LINKE fragt nach: Hubschraubereinsatz der Polizei im Stadtgebiet Görlitz

In einem Brief an die Bundespolizeidirektion Pirna hinterfragte der Landtagsabgeordnete Mirko Schultze die Hintergründe zu den seit Wochen stattfindenden Einsätzen des Polizeihubschreibers in der Dämmerung und der Nacht im Stadtgebiet Görlitz.
Auf Hinweise der Bevölkerung reagierend, fragte MdL Schultze unter anderem nach Gründen. Er machte auch deutlich, dass sich viele Görlitzerinnen und Görlitzer durch die nächtlichen Flüge in der Nachtruhe gestört fühlen und sich mehr Transparenz in Bezug auf den Einsatz des Polizeihubschraubers wüschen.
Die Antwort der Bundespolizeidirektion Pirna kam schnell: …“Neben diesen allgemeinen Einsatzgrundsätzen kommt aktuell der Umstand hinzu, dass unteranderem die Republik Polen aufgrund der Corona-Pandemie seit Mitte März wieder Grenzkontrollen eingeführt hat. Der grenzüberschreitende Verkehr konzentriert sich seit diesem Zeitpunkt auf die Grenzübergänge Ludwigsdorf und Görlitz Stadtbrücke. Durch diese Kontrollen rückt für die Bundespolizei im Rahmen der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität das gesamte Gebiet entlang der Grenze wieder mehr in den Vordergrund. Dies führt in der Tat aktuell dazu, dass wir die Überwachung aus der Luft intensiviert haben. Der Einsatz erfolgt dabei oftmals auf Grundlage von wiederkehrenden Bürgerhinweisen zu grenzüberschreitenden Personenbewegungen an der ,,Grünen Grenze“.“ Heißt es in unter Anderem in der Antwort.
Mirko Schultze dazu: „Hier zeigt es sich, nachfragen hilft häufig Unverständnis oder Unwissen in der Bevölkerung abzubauen. Deshalb nutze ich für die Bürgerinnen und Bürger gern die Möglichkeit einmal Hintergründe zu erfragen.“

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Sicherheitslage auf Görlitzer Plätzen auch 2019 entspannt

Die Staatregierung stellt auf Nachfrage des LINKEN Politikers und MdL Mirko Schultze dar. Die Sicherheitslage auf Görlitzer Plätzen ist deutlich entspannter als es der Öffentlichkeit kundgegeben wird.

So gab es im gesamten Jahr 2019 auf den Görlitzer Plätzen: Obermarkt, Untermarkt, Lutherplatz, Marienplatz, Wilhelmsplatz und Sechsstädteplatz gerade einmal eine angezeigte Ruhestörung. Bei den Sachbeschädigungen zeigt sich eine deutliche Divergenz im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet. So gab es auf den oben genannten Plätzen insgesamt 16 Sachbeschädigungen, im gesamten Stadtgebiet 473.

MdL Schultze dazu: „In der Stadt Görlitz wird im Bestreben aufgerüstet, Verbrechen präventiv zu vermeiden und geschehene Verbrechen schneller und effektiver aufzuklären. Eine Analyse der Art der Delikte und der Summe auf den Plätzen im Görlitzer Stadtgebiet zeigt hier nur, dass ein Popanz geschaffen wird, um künstlich ein Bild zu erzeugen, welches bei reeller Betrachtung nicht den Tatsachen standhalten kann.“

Außerdem geht aus der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/637 hervor, dass auch in Punkto angezeigte Körperverletzungen eine deutliche Diskrepanz der Angstmacherei zu den tatsächlichen stattgefundenen Delikten besteht.

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Was im Sommerloch hängen blieb

Sommerzeit, Urlaubszeit. Doch der Schein trügt: Auch in der heißen Jahreszeit gehen wir PolitikerInnen unserem Beruf nach, mehr oder weniger ausgiebig, denn auch wir haben mal frei und auch unsere fleißigen MitarbeiterInnen gönnen sich den ein oder anderen Urlaub. Dabei kommt es vor, dass einige Aktivitäten nicht adäquat und zeitnah aufgearbeitet werden können. Deswegen möchte ich heute wenigstens kurz zusammenfassen, welche Kleine Anfragen ich in der besagten Zeit an unsere Landesregierung gestellt habe und welche Erkenntnisse daraus gezogen werden können.
Sicherheit an sächsischen Badestränden
Über einen Bericht des MDR erfuhr ich im Sommer, dass viele Gemeinden sich den Einsatz von RettungsschwimmerInnen an ihren Badestränden nicht leisten können. Bei der Frage nach den Ursachen konnte mir die sächsische Regierung jedoch wenig helfen. Weder war bekannt, wie viele Badestrände es überhaupt gibt, noch wie viele (Bade-)Unfälle es dort gibt, geschweige denn, wie viele RettungsschwimmerInnen eingesetzt werden. Die Zuständigkeit läge bei den einzelnen Kommunen. Auch eine feste Summe, die diesen für die Bezahlung von RettungschwimmerInnen zur Verfügung steht gibt es nicht, da die Kommunen diese aus nicht zweckgebundenen Mitteln selber stellen.
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5942&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5941&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1
Einsatz von Glyphosat in sächsischen Grünanlagen
Die Wiederzulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat hat im Sommer für erheblichen Wirbel gesorgt. Und auch ich möchte dieses Zeug weder auf Kinderspielplätzen und schon gar nicht auf meinem Essen haben, solange nicht einwandfrei bewiesen ist, dass es unschädlich ist. Die sächs. Regierung sieht das jedoch anders. Die Zuständigkeit läge beim Bund, der habe entschieden und so bestünde keine Notwendigkeit, sich eigenständig zur Sache zu äußern, oder Sonderreglungen aufzustellen. Über den Einsatz von Glyphosat auf sächsischen Grünanlagen gäbe es keine Erkenntnisse. Dafür seien die Kommunen selbst verantwortlich.
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5966&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1
Waldbesetzung Mühlrose
Am 18.Mai wurde bei Mühlrose ein von Anti-Kohle-AktivistInnen besetztes Waldstück am Rande des dortigen Tagebaus geräumt. Da die Prozesse lange dauerten, stellte ich erst im August einige Fragen dazu an die sächs. Regierung. Begründet wurde die Räumung mit der Gefährdung der Blockade-TeilnehmerInnen und der Gefährdung des Tagebaus durch die AktivistInnen. Man befürchtete scheinbar einen Angriff auf das Gelände, da auch weiterhin zur Blockade mobilisiert wurde.100 PolizistInnen, darunter Kräfte des SEK, setzten 21 Freiheitsentzüge durch. Vorgeworfen wurde den AktivistInnen unter Anderem Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Nach meinen Erkenntnissen verliefen die Proteste friedlich. Woher der Körperverletzungsvorwurf stammt, kann ich mir nicht vorstellen. Der gewaltlose Widerstand gegen die Zerstörung unserer Umwelt wurde indes durch staatliche Gewalt zum Schweigen gebracht. An dieser Stelle wünsche ich allen AktivistInnen, die sich noch in juristischen Verhandlungen befinden alles Gute und weiterhin viel Mut und Kraft zum friedlichen Eintreten für unser aller Zukunft.
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5843&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5844&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5845&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

Hausdurchsuchung im alternativen Hausprojekt Hospi30
Am 22. Juli durchsuchten 20 PolizistInnen in Abwesenheit der Bewohnerin eine Wohnung des alternativen Hausprojekt Hospi30. Es bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wohl wegen einer Grünpflanze am Fenster. Gefunden wurde dabei nichts. Obwohl zum Zeitpunkt der Durchsuchung auch andere anwesend waren, bekamen diese nichts mit und wunderten sich nicht schlecht, als sie später feststellen mussten, dass die Hoftür verschlossen war und sich nicht mehr öffnen ließ. Die BeamtInnen hatten die Schlösser nach dem Öffnen durch den Schlüsseldienst austauschen lassen. Über mehrere Stunden war damit ein wichtiger Fluchtweg versperrt. Die Durchsuchung der Wohnung, noch dazu in Abwesenheit der Bewohnerin stellt einen heftigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Das alles wegen einer Grünpflanze am Fenster, bei der es sich VIELLEICHT um Hanf handeln KÖNNTE. Meine Partei ist seit langem dafür, den Besitz und Gebrauch von Cannabis endlich zu entkriminalisieren. Viele fordern gar eine Legalisierung. Dem kann ich mich nur anschließen. Das Verbot der vergleichsweise harten Droge spielt lediglich dem Schwarzmarkt in die Hände. Tatsächlichen Suchtkranken wird auch die Angst vor der Verfolgung genommen, wenn sie sich Hilfe suchen. Konsumiert wird die Droge so oder so, das lässt sich nicht verbieten. Also machen wir die ganze Sache für alle Beteiligten doch so sicher und gefahrlos wie möglich.
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5855&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

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Kleine Anfrage: Thema DAZ Klassen

Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema Deutsch für Migranten / DAZ Klassen gestellt. Die Antwort der Staatsregierung befindet sich hier.

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4771&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

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Kleine Anfrage: Probleme mit Rettungsdienstleitstellen

 

Hier findet ihr meine konkrete Frage und die Antwort auf meine Kleine Anfrage

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Anfragen an den Oberbürgermeister Dezember 2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(6) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung. Vorsorglich möchte ich auf die Neufassung der SächGemO verweisen und ihre Aufmerksamkeit auf die im oben genannten Paragraphen genannte 4 Wochenfrist lenken.

Fragen zum Komplex Personalentwicklung:

Mit dem Haushalt beschließen wir gleichzeitig des Stellenplan. Um eine sachlich korrekte Entscheidung über die Zuordnung von Stellen zu den jeweiligen Ämtern bzw. Aufgabenbereichen treffen zu können, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist die Anzahl der vorübergehend oder dauerhaft unbesetzten Personalstellen und welche Auswirkungen auf den Haushalt haben diese. Bitte nach Ämtern aufgeschlüsselt auflisten.

2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den beiden Jahren 2013 und 2014. Bitte nach Ämtern und Jahr getrennt auflisten.

3. Wie hoch ist der monatliche Krankenstand in der Verwaltung in den Jahren 2013 und 14 gewesen? Wie viele Langzeitkranke waren darunter und in wie vielen Fällen wurde die Stelle temporär neu besetzt?

4. Zu welchem Zeitpunkt liegt endgültig das immer wieder angekündigte Personalkonzept vor und wie wird sichergestellt, dass Entscheidungen im Haushalt 2015/16 keine Fakten schaffen, welche der Intention des Personalentwicklungskonzepte entgegen laufen.

Fragenkomplex strategische Ausrichtung der Stadt Görlitz:

Neben den städtischen Pflichtaufgaben, gibt es eine Reihe von sogenannten freiwilligen Aufgaben, welche die Stadt erfüllen kann oder soll. Die Entscheidung welche Aufgaben mit welcher Priorität bearbeitet werden hat auch Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Görlitz. Dem Oberbürgermeister kommt hier eine besondere Rolle zu. Seine Aufgabe ist es die Schnittstelle zwischen Stadtrat, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und seinen eigenen Vorstellungen zu bilden.

In der Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/14 prägten sie folgende Aufgabenbeschreibung: „Wir müssen daher gemeinsam erarbeiten, welche städtischen Aufgaben für uns Görlitzer wichtig sind. Danach betrachten wir, ob die Verwaltungsstruktur diese wichtigen städtischen Aufgaben abdecken kann. Daraus ergibt sich ein Aufgaben-Bild der Stadt Görlitz. Und dieses Bild orientiert sich an den wirklichen Bedürfnissen unserer Stadt.„

1. Wie weit ist die Erarbeitung eines Aufgabenbildes der Stadt Görlitz? Wie weit ist die Priorisierung der städtischen Aufgaben und deren Abgleich mit der Verwaltungsstruktur. Sind die im Ergebnis des Prozesses entstandenen Erkenntnisse in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015/16 eingeflossen?

2. Mit der Kulturservice GmbH und der EGZ haben wir zwei städtische Gesellschaften welche ohne städtischen Zuschuss nicht überlebensfähig sind. Wurde die Arbeit der Gesellschaften in den letzten zwei Jahren evaluiert und geprüft, insbesondere daraufhin, ob andere Organisationsformen (Eigenbetrieb oder Amt) finanztechnisch günstiger wären? Wie viele Drittmittel konnten die Gesellschaften erwirtschaften, welche nicht aus steuerfinanzierten oder Stiftungsprogrammen stammen bzw. zweckgebundene Spenden oder Sponsoring für Einzelmaßnahmen darstellen.

3. Welche Verträge, Konzessionen o.ä. müssen wann gekündigt werden um im Haushaltsvollzug 2015/16 eine Veränderung herbeizuführen bzw. wie wird sicher gestellt, dass Verträge, Konzessionen o.ä. nur dann automatisch verlängert werden wenn dies a) durch den Stadtrat auch so gewünscht und b) eine Abstimmung mit den strategischen Interessen der Stadtentwicklung erfolgt ist?

Fragenkomplex: Einrichtung Stadtteilbeiräte und deren Kompetenzen

Im Zuge der BügerInnenfreundlichkeit wird die Einrichtung von Stadtteilbeiräten durch die Verwaltungsspitze immer wieder als eine Lösungsstrategie angekündigt. Die Stadtteilbeiräte, Einstellung der notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, sollen auch eigene Entscheidungskompetenzen bekommen. Hierzu folgende Fragen:

1. Neben den finanziellen Mitteln über welche die Beiräte entscheiden, werden weitere Finanzmittel notwendig sein. (Beispielhaft hierfür Einladungen, Wahlen, Abstimmungen, Informationsmaterialien, Räume usw.) Auf welcher Grundlage werden diese Kosten berechnet und welcher Haushaltsstelle werden diese zugeordnet? Wird jeder Stadtteil als ein eigenes Produkt in der Haushaltssatzung geführt oder sind die Stadtteilbeiräte ein gemeinsames Produkt?

2. Wie erfolgt nach Vorstellung der Verwaltungsspitze die Ernennung bzw. Wahl zu den Mitgliedern der Beiräte und sind im Haushalt 2015/16 dafür finanzielle Mittel in ausreichender Höhe eingeplant.

Fragekomplex sonstiges:

1. In der Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/14 am 27.06.2013 kündigten Sie einen Antrag zum Förderprogramm  „Digitale Offensive Sachsen“ an. Für die vorbereitende Studie und die notwendigen Eigenmittel wurden 100 Tsd Euro eingestellt. Wie lautet die Antwort auf unseren Antrag und wie wurden die Haushaltsmittel eingesetzt? Bitte nach Maßnahmen gegliedert.


Brief an den OBM wegen Sperrung Schulstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ich wende mich heute mit Fragen an Sie, welche ich bitte entsprechende des §28(6) SächsGemO zu beantworten, verbinde diese Fragen aber auch mit der Bitte eine unbürokratische Lösung zu suchen und umzusetzen.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass in der Zeit der Bauarbeiten auf der Jakobstraße die Zufahrt in die Schulstraße gesperrt wird. Diesen Umstand halte ich für normal und durch die Baustelle begründet. Was mich verwundert, ist die damit verbundene Ankündigung, dass Anwohner der Schulstraße eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung für die Durchfahrt Berliner Straße erwerben müssen. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an Sie:

1. Ist es korrekt, dass Anwohner und Gewerbetreibende für die Zeit der Sperrung Zufahrt Schulstraße eine gebührenpflichtige Sondernutzung zum befahren der Berliner Str. beantragen müssen?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies und wurden andere Möglichkeiten geprüft?

3. Sollten andere Möglichkeiten geprüft worden sein und sind diese als nicht durchführbar eingestuft worden, welche waren dies und warum kamen sie nicht in Frage?

4. Wie hoch ist der tatsächliche Aufwand für Ausstellung und Kontrolle der Sondernutzungserlaubnis, welche Maßnahmen sind vorgesehen?

5. Welche Lösungen gibt es für Kunden und Gäste von Gewerbetreibenden in der Schulstraße? (hier befinden sich u.a. zwei Pensionen)

6. Was ist den Eltern der Schulkinder in der Grundschule Schulstraße für eine Lösung angeboten worden? (Die Kinder auf der Bahnhofstraße bzw. Hospitalstraße aus dem Auto zu „werfen“ kann getrost als unzumutbar eingestuft werden.)

7. Wie wurden oder werden die Anwohner und Gewerbetreibenden auf der Schulstr. informiert?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ich bitte Sie unabhängig von der Beantwortung der Fragen, noch einmal zu prüfen ob die Einschränkungen der Zufahrt Schulstraße nicht durch eine unbürokratische Lösung erträglich gestaltet werden kann. Eine temporäre Freigabe der oberen Berliner Straße (bis Schulstraße) für den Durchgangsverkehr bis 7,5 t, ohne gebührenpflichtige Sondergenehmigung, wäre aus meiner Sicht eine praktikablere Lösung. Verbunden müsste dies natürlich mit der Aufhebung der Einbahnstraßenreglung im selben Zeitraum sein. Die sich daraus ergebene Zufahrt, aus Richtung Bahnhof zur Schulstraße, wäre nur für Anwohner, Gewerbetreibende oder Nutzerinnen der Pensionen sinnvoll. Eine Durchfahrt zu Hospitalstraße würde nicht entstehen, wenn der Abschnitt Schulstraße bis Hospitalstraße weiterhin richtungsgebunden und verkehrsberuhigt bliebe. Ein Missbrauch in umgekehrter Richtung ist erstens durch Kontrolle einschränkbar und zweitens rein wegetechnisch eher nicht sinnvoll.
Ich hoffe Sie verstehen mein Anliegen und finden eine Lösung, welche nicht zur unnötigen Verärgerung der Anwohner führt und somit die Akzeptanz von städtischen Entscheidungen erhöht und nicht verschlechtert.

In Folge der mündlichen Antwort der Verwaltung, sie sehe keine Handlungsnotwendigkeit habe ich folgenden Antrag eingereicht: Antag Teilumwidmung Berlinerstr


Anfragen an die Stadt: KITA Buddelflink-Bürgerinnenbeteiligung-Sauberkeit

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Fragenkomplex 1: KITA Buddelflink

  1. Wie stellt sich die derzeitige bauliche Situation in der Kita Buddelflink, Sattigstraße dar? (Nach Anfrage von Eltern gibt es dort offensichtlichen Bedarf an Sanierung.)
  2. Steht die die Betriebserlaubnis der Einrichtung in Frage?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung im Bezug auf die Situation in der KITA Buddelflink?

Fragenkomplex 2: Bürgerinnenbeteiligung/Wahlen

  1. In welchem Umfang und in welcher Form  wurden bei Bauvorhaben, die Kinder unmittelbar betreffen (Spielplätze, Kitabau, Schulbau, Platzgestaltungen, Verkehrsführungen, etc.), Kinder in die Planung und Umsetzung dieser Vorhaben einbezogen?
  2. Wie ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion zum Konzept Berzdorfer See von Herrn Engel, über die geplante öffentliche Vorstellung hinaus, geplant?
  3. Wie viele Wahllokale werden zur Europa- und Kommunalwahl nicht barrierefrei sein und wurden Alternativen gesucht?

Fragenkomplex 3: Sauberkeit

Laut einer Presseveröffentlichung vom 15.11.2013 sind laut Bürgermeister Michael Wieler. „Hundehaufen eines unser wichtigsten Anliegen“. Das ganze sollte laut Aussage der Verwaltung einhergehen mit verstärkten Kontrollen und dem Aufstellen weiterer Papierkörbe.

  1. Wie ist dazu der derzeitige Umsetzungsstand?
  2. Welche Rolle spielt dabei der neugeöffnete Uferpark?

 


Anfrage §24(5) SächsLKrO – Beendigung sozialpädagogischer Betreuung im Wohnheim Görlitz

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

Die Antwort auf die Anfrage kann hier eingesehen werden

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO und bezugnehmend auf die in der Öffentlichkeit angekündigte Schließung des Wohnheimes für Schüler in Görlitz, Konsulstraße 23, bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Höhe beteiligte sich der Landkreis jährlich an der Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung im Wohnheim der Wohnprojekt Görlitz GmbH?

2. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtung besuchen diese?

3. Wie viele Jugendliche über 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtungen besuchen diese? Bitte gestaffelt auflisten nach U21 und Ü21.

4. Welche Folgen ergeben sich durch die Schließung der Einrichtung für die betroffenen Jugendlichen? Wo sollen die Jugendlichen ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 untergebracht werden?

5. Wie stellt sich die Finanzierung des Wohnheimes unter doppischer Betrachtung im Vergleich zu anderen Wohnheimen im Landkreis dar?

6. Welche Kriterien bestimmten die Entscheidung des Landkreises zum Auslaufen der finanziellen Zuwendung für die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen im Wohnprojekt Görlitz GmbH?

7. Welche Auswirkungen sieht der Landkreis auf die verschiedenen Ausbildungsstandorte in und um Görlitz bei Wegfall des Wohnheimes?

8. Welche Alternativen für die Unterbringung junger Auszubildender in einem Wohnheim existieren in der Kreisstadt Görlitz?

9. Mit welchen Partnern auf städtischer oder kreislicher Ebene wurde die Entscheidung im Vorfeld abgestimmt?

10. Welche Position vertrat im Rahmen dieser Abstimmungen die Stadt Görlitz?


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