Tag: Bürgerbeteiligung

Holen wir die Kulturhauptstadt Europas ins 3-Länder Eck

Am Freitag erklärte der Zittauer Oberbürgermeister Zencker gemeinsam mit einer Vertreterin des Tourismusverbandes Sachsen, am Rande des „Historic Mobil“ Festivals im Naturpark Zittauer Gebirge, dass Zittau sich um die Austragung der Kulturhauptstadt Europas bewerben will. Damit bestätigte er den Vorstoß, welchen er gegenüber dem Ministerpräsidenten wenige Tage zuvor unternommen hat.

Mirko Schultze, Abgeordneter des sächsischen Landtags und Görlitzer Kommunalpolitiker zeigte sich davon sehr positiv überrascht: „Ich freue mich darüber, dass sich Zittau ins Gespräch bringt, um sich für die Kulturhauptstadt Europas zu bewerben. Es ist ein gutes Zeichen für die Oberlausitz und die Europaregion, dass nach der Bewerbung für die Kulturhauptstadt Europas aus Görlitz für das Jahr 2010 sich nun die nächste oberlausitzer Stadt bewirbt.

Diese Bewerbung wäre ein immenser Schub für die gesamte Oberlausitz, in Görlitz hat sich damals gezeigt, was für ein kreativer Aufbruch alleine schon durch die Bewerbung entsteht. Zittau und die Oberlausitz können von einer Bewerbung und einer hoffentlich für uns erfolgreichen Auswahl nur profitieren, im touristischen Sinne aufgrund des steigenden Bekanntheitsgrades und bei der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung, durch zukunftsorientierte Investitionen.“
Gerade aus den Erfahrungen mit Diskussionen um Großveranstaltungen u.a. in Görlitz möchte Mirko Schultze aber auch anmerken: „Das gesamte Projekt muss jetzt von Anfang an unter Einbeziehung der Bevölkerung von Zittau und der Umgebung und der Städte und Gemeinden im Landkreis erfolgen. Nur gemeinsam kann dieses Projekt erfolgreich sein. Packen wir es an, holen wir die Kultur Europas ins Dreiländereck und machen Zittau zur Hauptstadt Europas.

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Anfragen an den Oberbürgermeister Dezember 2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(6) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung. Vorsorglich möchte ich auf die Neufassung der SächGemO verweisen und ihre Aufmerksamkeit auf die im oben genannten Paragraphen genannte 4 Wochenfrist lenken.

Fragen zum Komplex Personalentwicklung:

Mit dem Haushalt beschließen wir gleichzeitig des Stellenplan. Um eine sachlich korrekte Entscheidung über die Zuordnung von Stellen zu den jeweiligen Ämtern bzw. Aufgabenbereichen treffen zu können, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist die Anzahl der vorübergehend oder dauerhaft unbesetzten Personalstellen und welche Auswirkungen auf den Haushalt haben diese. Bitte nach Ämtern aufgeschlüsselt auflisten.

2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den beiden Jahren 2013 und 2014. Bitte nach Ämtern und Jahr getrennt auflisten.

3. Wie hoch ist der monatliche Krankenstand in der Verwaltung in den Jahren 2013 und 14 gewesen? Wie viele Langzeitkranke waren darunter und in wie vielen Fällen wurde die Stelle temporär neu besetzt?

4. Zu welchem Zeitpunkt liegt endgültig das immer wieder angekündigte Personalkonzept vor und wie wird sichergestellt, dass Entscheidungen im Haushalt 2015/16 keine Fakten schaffen, welche der Intention des Personalentwicklungskonzepte entgegen laufen.

Fragenkomplex strategische Ausrichtung der Stadt Görlitz:

Neben den städtischen Pflichtaufgaben, gibt es eine Reihe von sogenannten freiwilligen Aufgaben, welche die Stadt erfüllen kann oder soll. Die Entscheidung welche Aufgaben mit welcher Priorität bearbeitet werden hat auch Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Görlitz. Dem Oberbürgermeister kommt hier eine besondere Rolle zu. Seine Aufgabe ist es die Schnittstelle zwischen Stadtrat, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und seinen eigenen Vorstellungen zu bilden.

In der Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/14 prägten sie folgende Aufgabenbeschreibung: „Wir müssen daher gemeinsam erarbeiten, welche städtischen Aufgaben für uns Görlitzer wichtig sind. Danach betrachten wir, ob die Verwaltungsstruktur diese wichtigen städtischen Aufgaben abdecken kann. Daraus ergibt sich ein Aufgaben-Bild der Stadt Görlitz. Und dieses Bild orientiert sich an den wirklichen Bedürfnissen unserer Stadt.„

1. Wie weit ist die Erarbeitung eines Aufgabenbildes der Stadt Görlitz? Wie weit ist die Priorisierung der städtischen Aufgaben und deren Abgleich mit der Verwaltungsstruktur. Sind die im Ergebnis des Prozesses entstandenen Erkenntnisse in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015/16 eingeflossen?

2. Mit der Kulturservice GmbH und der EGZ haben wir zwei städtische Gesellschaften welche ohne städtischen Zuschuss nicht überlebensfähig sind. Wurde die Arbeit der Gesellschaften in den letzten zwei Jahren evaluiert und geprüft, insbesondere daraufhin, ob andere Organisationsformen (Eigenbetrieb oder Amt) finanztechnisch günstiger wären? Wie viele Drittmittel konnten die Gesellschaften erwirtschaften, welche nicht aus steuerfinanzierten oder Stiftungsprogrammen stammen bzw. zweckgebundene Spenden oder Sponsoring für Einzelmaßnahmen darstellen.

3. Welche Verträge, Konzessionen o.ä. müssen wann gekündigt werden um im Haushaltsvollzug 2015/16 eine Veränderung herbeizuführen bzw. wie wird sicher gestellt, dass Verträge, Konzessionen o.ä. nur dann automatisch verlängert werden wenn dies a) durch den Stadtrat auch so gewünscht und b) eine Abstimmung mit den strategischen Interessen der Stadtentwicklung erfolgt ist?

Fragenkomplex: Einrichtung Stadtteilbeiräte und deren Kompetenzen

Im Zuge der BügerInnenfreundlichkeit wird die Einrichtung von Stadtteilbeiräten durch die Verwaltungsspitze immer wieder als eine Lösungsstrategie angekündigt. Die Stadtteilbeiräte, Einstellung der notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, sollen auch eigene Entscheidungskompetenzen bekommen. Hierzu folgende Fragen:

1. Neben den finanziellen Mitteln über welche die Beiräte entscheiden, werden weitere Finanzmittel notwendig sein. (Beispielhaft hierfür Einladungen, Wahlen, Abstimmungen, Informationsmaterialien, Räume usw.) Auf welcher Grundlage werden diese Kosten berechnet und welcher Haushaltsstelle werden diese zugeordnet? Wird jeder Stadtteil als ein eigenes Produkt in der Haushaltssatzung geführt oder sind die Stadtteilbeiräte ein gemeinsames Produkt?

2. Wie erfolgt nach Vorstellung der Verwaltungsspitze die Ernennung bzw. Wahl zu den Mitgliedern der Beiräte und sind im Haushalt 2015/16 dafür finanzielle Mittel in ausreichender Höhe eingeplant.

Fragekomplex sonstiges:

1. In der Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/14 am 27.06.2013 kündigten Sie einen Antrag zum Förderprogramm  „Digitale Offensive Sachsen“ an. Für die vorbereitende Studie und die notwendigen Eigenmittel wurden 100 Tsd Euro eingestellt. Wie lautet die Antwort auf unseren Antrag und wie wurden die Haushaltsmittel eingesetzt? Bitte nach Maßnahmen gegliedert.


Anfragen an die Stadt: KITA Buddelflink-Bürgerinnenbeteiligung-Sauberkeit

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Fragenkomplex 1: KITA Buddelflink

  1. Wie stellt sich die derzeitige bauliche Situation in der Kita Buddelflink, Sattigstraße dar? (Nach Anfrage von Eltern gibt es dort offensichtlichen Bedarf an Sanierung.)
  2. Steht die die Betriebserlaubnis der Einrichtung in Frage?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung im Bezug auf die Situation in der KITA Buddelflink?

Fragenkomplex 2: Bürgerinnenbeteiligung/Wahlen

  1. In welchem Umfang und in welcher Form  wurden bei Bauvorhaben, die Kinder unmittelbar betreffen (Spielplätze, Kitabau, Schulbau, Platzgestaltungen, Verkehrsführungen, etc.), Kinder in die Planung und Umsetzung dieser Vorhaben einbezogen?
  2. Wie ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Diskussion zum Konzept Berzdorfer See von Herrn Engel, über die geplante öffentliche Vorstellung hinaus, geplant?
  3. Wie viele Wahllokale werden zur Europa- und Kommunalwahl nicht barrierefrei sein und wurden Alternativen gesucht?

Fragenkomplex 3: Sauberkeit

Laut einer Presseveröffentlichung vom 15.11.2013 sind laut Bürgermeister Michael Wieler. „Hundehaufen eines unser wichtigsten Anliegen“. Das ganze sollte laut Aussage der Verwaltung einhergehen mit verstärkten Kontrollen und dem Aufstellen weiterer Papierkörbe.

  1. Wie ist dazu der derzeitige Umsetzungsstand?
  2. Welche Rolle spielt dabei der neugeöffnete Uferpark?

 



Bürgerwille kann nicht einfach abgebügelt werden

Pressemitteilung
DIE LINKE. Görlitz
16.12.2013 13:30

Zur Ankündigung des Bürgermeisters von Sohland am Rotstein, das Bürgerbegehren zur Eingemeindung im Gemeinderat abzulehnen, erklärt der Vorsitzende der LINKEN im Landkreis Görlitz, Mirko Schultze:

Bürgerwille kann nicht einfach abgebügelt werden

In einem Bürgerbegehren haben sich 440 Einwohner und damit fast die Hälfte aller Wahlberechtigten der Gemeinde Sohland a. R. für einen Bürgerentscheid über die Eingemeindung ihrer Gemeinde in die Stadt Reichenbach ausgesprochen. Dieser überwältigende Wunsch der Menschen sollte im Gemeinderat am Donnerstag nicht einfach weggestimmt werden.
Demokratie lebt davon, dass Menschen in ihren Gemeinden sich einmischen und die Gemeindeordnung lässt ausdrücklich die Möglichkeit eines Bürgerentscheides zu.

Wer, wie der Bürgermeister von Sohland a. R., den Einwohnern der eigenen Gemeinde nun in einem Brief droht, sollte die Eingemeindung zum 1. Januar nicht kommen, würde ein „Blumenstrauß“ von Mehrbelastungen auf sie zukommen, der kämpft mit unlauteren Mitteln.

Aufklärung, die Abwägung von Vor- und Nachteilen und die tatsächliche Belastung für den Haushalt von Sohland a. R. müssen den Bürgern vor einer Entscheidung transparent und ehrlich dargelegt werden. Wer auf das berechtigte Interesse an Mitbestimmung mit Drohungen reagiert, schadet letztlich auch der Demokratie selbst.

Nach meiner Auffassung haben die Initiatoren des Begehrens alles erfüllt was die Gemeindeordnung verlangt, die Frage ist klar mit Ja oder Nein zu beantworten, die notwendige Zahl an Unterschriften ist geleistet und ohne einen Haushaltsentwurf für Sohland a. R. 2014 ist es unmöglich, einen Deckungsvorschlag zu erarbeiten. Daraus kann es nur eine Schlussfolgerung
geben: Das Bürgerbegehren ist statthaft und muss durchgeführt werden, ob es dem Bürgermeister passt oder nicht. Am Ende bleibt wieder eine Erkenntnis zurück, wer die Einwohner bei solch wichtigen Fragen nicht mitnimmt und glaubt, zwischen Verwaltungsspitzen über die Köpfe der Menschen handeln zu können, ist auf dem Irrweg.


Bürgerbeteiligung muss sofort qualifiziert werden

Pressemitteilung DIE LINKE. Görlitz
Ortsverband Görlitz
20.07.2010 10:00 Uhr

Görlitz braucht mehr Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Diskussion um die Skulptur von Bodo Rau an der Neiße, die Schwierigkeiten bei der Abstimmung zwischen Händlern und Bauplanung an der Berliner Straße zeigen ebenso wie auch die fehlende Transparenz bei der Nutzungs- und Preisgestaltung des Neißebades, dass in Görlitz Bedarf an mehr Bürgerbeteiligung besteht.

Görlitz braucht ein Konzept, dass die Bürgerinnen und Bürger in wichtige Entscheidungen einbezieht, statt ihnen mit Misstrauen und Selbstherrlichkeit zu begegnen!

Ich fordere den Oberbürgermeister Joachim Paulick auf, gemeinsam mit den Fraktionen im Stadtrat, über eine Regelung für mehr Beteiligung der Görlitzerinnen und Görlitzer zu entscheiden. Die Einrichtung eines Kontaktbüros „Baustelle Berliner Straße“ in einem leeren Ladenlokal oder die Schaffung einer „Informationsstelle Stadtumbau“ könnten hier genauso Lösungen sein wie der Ausbau von Informationsveranstaltungen mit Betroffenen.
Bürgerbeteiligung sollte nicht im Einzelfall entschieden, sondern sollte zur kommunalpolitischen Selbstverständlichkeit werden. Wenn es gelingt, Beteiligung als gestalterisches Prinzip zu verankern, trägt dies zu mehr Akzeptanz von Entscheidungen bei, führt zu neuen Ideen und der Bereitschaft an der Zukunft der Stadt aktiv mitzuarbeiten. Kommunalpolitik lebt gerade in schwierigen finanziellen Zeiten von der Akzeptanz und der Transparenz von Entscheidungen. 20 Jahre nach den friedlichen Demonstrationen für mehr Meinungsfreiheit und mehr Mitgestaltung sollten wir nicht wieder den Fehler machen, den Menschen zu misstrauen. Die staatlich vorgeschriebenen Beteiligungsverpflichtungen sind bei Weitem nicht ausreichend ausgeschöpft. Wer sich auf die Aussage zurückzieht „wir machen alles so, wie es vorgeschriebenen ist“, der verkennt dass die Vorschriften zu Beteiligung z.B. bei Bauplanungen nur ein Mindeststandard ist.

Ich erwarte vom Oberbürgermeister das er die Fraktionsspitzen, noch vor der Erarbeitung des Haushaltes, zusammen ruft und gemeinsam mit Politik und Verwaltung über eine möglichst umfängliche Beteiligung der Görlitzerinnen und Görlitzer an der Gestaltung ihrer Stadt entschieden wird.


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