Anfragen

Anfrage zu Auswirkungen der Finanzkürzungen auf die Stadt Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
In den letzten Wochen sind durch die sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung zahlreiche Planungen zu Einsparungen für das laufende Haushaltsjahr bzw. für die kommenden Haushaltsjahre veröffentlicht worden.
Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich folgende Fragen an Sie:

1. Welche Vorschläge der sächsischen Staatsregierung greifen direkt auf die finanzielle Situation der Stadt Görlitz durch?
2. Welche Vorschläge der Bundesregierung greifen direkt auf die finanzielle Situation der Stadt Görlitz durch?
3. Wie hoch sind die zu erwartenden Mindereinnahmen der Stadt Görlitz durch die Sparvorschläge der sächsischen Staatsregierung?
4. Ist abzuschätzen, welche Förderprogramme von Europa, Bund und/oder Land eingeschränkt werden bzw. Projekte aufgrund von Einsparungen bei Förderprogrammen nicht realisiert werden können, wenn ja welche?
5. Welche durch die Stadt Görlitz geförderten Einrichtungen können aufgrund von Mittelkürzungen des Bundes bzw. des Freistaates 2011 nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden.
6. Welche Auswirkungen haben, nach heutigem Kenntnisstand; die Sparvorschläge der Bundesregierung bzw. der Landesregierung auf die Erfüllung der Konsolidierungsziele der Stadt Görlitz.


Anfrage: Einhaltung des Postmindestlohn bei Behördenpost in Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

1. Welche Unternehmen tragen die Behördenpost der Verwaltung der Großen Kreisstadt Görlitz aus?

2. Wie hoch sind die Stundenlöhne der MitarbeiterInnen, in den für die Zustellung von Behördenpost beauftragten Unternehmen.

3. Stellt die Große Kreisstadt Görlitz sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April einen Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde gezahlt wird?


Anfrage an OBM Paulick zum Umgang mit der Ehrenamtskarte in Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Anfragen nach §28(5) SächGemO
Görlitz, den 30. April 2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
Nach Informationen des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist die Stadt Görlitz, auf Antrag, berechtigt die „sächsische Ehrenamtskarte“ auszustellen. Im Schreiben des Staatsministeriums an eine ehrenamtliche Bürgerin von Görlitz heißt es: „Das Antragsformular zum Erhalt einer sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie als Anlage zum Informationsflyer in Ihrer Stadtverwaltung, im Internet unter …“
Im Schreiben heißt es weiter: „Den vollständig ausgefüllten Antrag ~ über geben Sie ~ der Stadtverwaltung Görlitz. Die Stadtverwaltung ist zur Ausgestaltung der sächsischen Ehrenamtskarte an ihre ehrenamtlichen Einwohner berechtigt.“
Wie ihnen sicher bekannt ist, berechtigt die sächsische Ehrenamtskarte zum vergünstigten Eintritt in sächsische Schlösser, Bugen und Gärten und dient als Instrument der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements.

Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich folgende Fragen an Sie:

1.Wo können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Informationsflyer zur sächsischen Ehrenamtskarte in der Stadtverwaltung erhalten?
2.Wo können AntragstellerInnen den ausgefüllten und durch die Einrichtung bestätigten Antrag bei der Stadtverwaltung Görlitz einreichen?
3.Wie und durch welches Amt bzw. in welcher Zuständigkeit wird der Antrag bearbeitet und wie erfolgt die Bescheidung bzw. die Übergabe der sächsischen Ehrenamtskarte?
4.Beabsichtigen Sie die Institutionen und Vereine in Görlitz über die Möglichkeit der Würdigung von Ehrenamtlichen durch die sächsische Ehrenamtskarte zu informieren?
5.Beabsichtigen Sie dem Stadtrat vorzuschlagen, in Anlehnung an die Vergünstigungen der sächsischen Ehrenamtskarte, ähnliche Vergünstigungen in kulturellen Einrichtungen der Stadt Görlitz zu gewähren.


Anfrage zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage entsprechend § 28(5) SächsGemO

Görlitz, den 14. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Haushaltsplan der Stadt Görlitz sind für das Jahr 2010 100.000 Euro zusätzlich zum Planentwurf für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit §11-14 KJHG eingestellt worden. Der Landkreis Görlitz hat in seiner Förderrichtlinie festgelegt, wenn das Vorhaben auch im Interesse Dritter liegt ist der Antragsteller verpflichtet, sich um eine angemessene Beteiligung dieser zu bemühen und diese Bemühungen glaubhaft nachzuweisen (§4 Punkt 4.5 Förderrichtlinie). Dieser Umstand trifft also für alle Projekte des Grundbedarfs der Stadt Görlitz zu. Da der Abgabeschluss für die Fördermittelanträge an den Landkreis Görlitz der 31.07.2009 ist bitte ich um Beantwortung folgender Fragen.

1.Wer berät seitens der Stadt Görlitz die Antragsteller um eine möglichst zielorientierte Beantragung zu gewährleisten?

2.Auf Grundlage welcher Förderrichtlinie beantragen die Vereine des Grundbedarfs Förderung im Bereich der § 11-14 KJHG für die Stadt Görlitz um den Vorgaben der Förderrichtlinie des Landkreises zu entsprechen?

3.Ist beabsichtigt eine neue Förderrichtlinie zu erarbeiten, wenn ja wann ist mit einer Beschlussfassung zu rechnen?

4.Welcher Ausschuss beschließt über die Vergabe der Mittel im Bereich Kinder- und Jugendarbeit?

5.Sind bereits zu heutigen Zeitpunkt Mittel aus der Projektförderung für 2009 ausgegeben oder verplant und wenn ja in welcher Höhe und wofür?

6.Sind bereits zu heutigen Zeitpunkt Mittel aus der Projektförderung für 2010 verplant und wenn ja in welcher Höhe und wofür?

Die Antwort finden sie hier


Anfrage Barrierefreie Wahllokale

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO

Görlitz, den 08. Juni 2009

Sehr geehrter Landrat,

entsprechend der Reglung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Bezug genommen wird bei allen Fragen auf die Wahlen zum Sächsischen Landtag am 30.08.09 bzw. die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 27.09.09

1.Wie viele Wahllokale im Landkreis Görlitz sind nicht Barrierefrei zugänglich?

2.Wie ist sichergestellt das Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ihr Recht zur Teilnahme an den Wahlen wahrnehmen können?

3.Wie werden Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen über die ihnen angebotenen Möglichkeiten informiert?

4.Gibt es spezielle Anweisungen für Wahlhelfer in Wahllokalen die nicht barrierefrei sind für den Fall das Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen der Zugang zum Wahllokal nicht möglich ist?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Die Antwort finden Sie hier


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