Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(6) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung. Vorsorglich möchte ich auf die Neufassung der SächGemO verweisen und ihre Aufmerksamkeit auf die im oben genannten Paragraphen genannte 4 Wochenfrist lenken.

Fragen zum Komplex Personalentwicklung:

Mit dem Haushalt beschließen wir gleichzeitig des Stellenplan. Um eine sachlich korrekte Entscheidung über die Zuordnung von Stellen zu den jeweiligen Ämtern bzw. Aufgabenbereichen treffen zu können, bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist die Anzahl der vorübergehend oder dauerhaft unbesetzten Personalstellen und welche Auswirkungen auf den Haushalt haben diese. Bitte nach Ämtern aufgeschlüsselt auflisten.

2. Wie viele Überlastungsanzeigen gab es in den beiden Jahren 2013 und 2014. Bitte nach Ämtern und Jahr getrennt auflisten.

3. Wie hoch ist der monatliche Krankenstand in der Verwaltung in den Jahren 2013 und 14 gewesen? Wie viele Langzeitkranke waren darunter und in wie vielen Fällen wurde die Stelle temporär neu besetzt?

4. Zu welchem Zeitpunkt liegt endgültig das immer wieder angekündigte Personalkonzept vor und wie wird sichergestellt, dass Entscheidungen im Haushalt 2015/16 keine Fakten schaffen, welche der Intention des Personalentwicklungskonzepte entgegen laufen.

Fragenkomplex strategische Ausrichtung der Stadt Görlitz:

Neben den städtischen Pflichtaufgaben, gibt es eine Reihe von sogenannten freiwilligen Aufgaben, welche die Stadt erfüllen kann oder soll. Die Entscheidung welche Aufgaben mit welcher Priorität bearbeitet werden hat auch Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Görlitz. Dem Oberbürgermeister kommt hier eine besondere Rolle zu. Seine Aufgabe ist es die Schnittstelle zwischen Stadtrat, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und seinen eigenen Vorstellungen zu bilden.

In der Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/14 prägten sie folgende Aufgabenbeschreibung: „Wir müssen daher gemeinsam erarbeiten, welche städtischen Aufgaben für uns Görlitzer wichtig sind. Danach betrachten wir, ob die Verwaltungsstruktur diese wichtigen städtischen Aufgaben abdecken kann. Daraus ergibt sich ein Aufgaben-Bild der Stadt Görlitz. Und dieses Bild orientiert sich an den wirklichen Bedürfnissen unserer Stadt.„

1. Wie weit ist die Erarbeitung eines Aufgabenbildes der Stadt Görlitz? Wie weit ist die Priorisierung der städtischen Aufgaben und deren Abgleich mit der Verwaltungsstruktur. Sind die im Ergebnis des Prozesses entstandenen Erkenntnisse in die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2015/16 eingeflossen?

2. Mit der Kulturservice GmbH und der EGZ haben wir zwei städtische Gesellschaften welche ohne städtischen Zuschuss nicht überlebensfähig sind. Wurde die Arbeit der Gesellschaften in den letzten zwei Jahren evaluiert und geprüft, insbesondere daraufhin, ob andere Organisationsformen (Eigenbetrieb oder Amt) finanztechnisch günstiger wären? Wie viele Drittmittel konnten die Gesellschaften erwirtschaften, welche nicht aus steuerfinanzierten oder Stiftungsprogrammen stammen bzw. zweckgebundene Spenden oder Sponsoring für Einzelmaßnahmen darstellen.

3. Welche Verträge, Konzessionen o.ä. müssen wann gekündigt werden um im Haushaltsvollzug 2015/16 eine Veränderung herbeizuführen bzw. wie wird sicher gestellt, dass Verträge, Konzessionen o.ä. nur dann automatisch verlängert werden wenn dies a) durch den Stadtrat auch so gewünscht und b) eine Abstimmung mit den strategischen Interessen der Stadtentwicklung erfolgt ist?

Fragenkomplex: Einrichtung Stadtteilbeiräte und deren Kompetenzen

Im Zuge der BügerInnenfreundlichkeit wird die Einrichtung von Stadtteilbeiräten durch die Verwaltungsspitze immer wieder als eine Lösungsstrategie angekündigt. Die Stadtteilbeiräte, Einstellung der notwendigen Haushaltsmittel vorausgesetzt, sollen auch eigene Entscheidungskompetenzen bekommen. Hierzu folgende Fragen:

1. Neben den finanziellen Mitteln über welche die Beiräte entscheiden, werden weitere Finanzmittel notwendig sein. (Beispielhaft hierfür Einladungen, Wahlen, Abstimmungen, Informationsmaterialien, Räume usw.) Auf welcher Grundlage werden diese Kosten berechnet und welcher Haushaltsstelle werden diese zugeordnet? Wird jeder Stadtteil als ein eigenes Produkt in der Haushaltssatzung geführt oder sind die Stadtteilbeiräte ein gemeinsames Produkt?

2. Wie erfolgt nach Vorstellung der Verwaltungsspitze die Ernennung bzw. Wahl zu den Mitgliedern der Beiräte und sind im Haushalt 2015/16 dafür finanzielle Mittel in ausreichender Höhe eingeplant.

Fragekomplex sonstiges:

1. In der Haushaltsrede zum Doppelhaushalt 2013/14 am 27.06.2013 kündigten Sie einen Antrag zum Förderprogramm  „Digitale Offensive Sachsen“ an. Für die vorbereitende Studie und die notwendigen Eigenmittel wurden 100 Tsd Euro eingestellt. Wie lautet die Antwort auf unseren Antrag und wie wurden die Haushaltsmittel eingesetzt? Bitte nach Maßnahmen gegliedert.