Tag: Behinderung

PM: DIE LINKE. mahnt in Digitalisierungsfragen Menschen mit Behinderung nicht zu vergessen

Anlässlich des 03. Dezembers, welcher der internationale Tag für Menschen mit Behinderung ist, mahnt die Linke Anbieter*innen von digitalen Inhalten an, Barrierefreiheit gezielter umzusetzen.

„Es beginnt ja schon bei unserer Stadthomepage, obwohl hier bereits versucht wird auf Belange von Menschen mit Behinderung einzugehen, so sucht man doch vergebens die Erklärung zur Barrierefreiheit der Website. Diese hätte eigentlich, laut der barrierefreien Informationstechnik Verordnung, spätestens ab dem 23. September 2020 online sein müssen.“, so Mirko Schultze Landtagsabgeordneter der Partei Die Linke. Schultze mahnt weiter, dass besonders unter Berücksichtigung der aktuellen Corona Situation und der damit einhergehenden Verlegung auf online Medien, Menschen mit Behinderungen viele Zugänge verwehrt blieben. „Die meisten E-Learning Plattformen sind nicht barrierefrei und schließen somit Betroffene von Bildung aus. Hinzukommt, dass viele Privatanbieter*innen ihre Geschäfte immer mehr online Abwicklungen verlangen, ohne dafür Barrieren abzubauen. Hier werden Menschen mit Behinderung systematisch von der Teilhabe an Gesellschaft ausgeschlossen. Es gibt mittlerweile genug gesetzliche Grundlagen und Organisationen welche unterstützen bei der Gestaltung von barrierefreien Inhalten. Wer sich also hinstellt und sagt er wüsste nicht wie man Barrierefreiheit im digitalen Raum herstellt muss nur mal online recherchieren. Ende nächsten Jahres soll der erste Prüfbericht des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik veröffentlicht werden. Wir werden diesen Prüfbericht genau betrachten und Schlussfolgerungen für unsere Forderungen ziehen.“, meint Mirko Schultze.

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Anfrage: Unterstützung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

1. Wie wird das Recht auf Fragestellung zur Einwohnerfragestunde im Stadtrat für Einwohner/Einwohnerinnen, welche eine/einen Gebärdendolmetscher/in benötigen sichergestellt?

2. Wie wird das Recht auf Einsichtnahme bei gesetzlich geregelten Auslegungen (z.B. Haushalt oder Bebauungspläne) für Menschen mit starker Sehbehinderung bzw. Blindheit sichergestellt?

3. Welche Hilfsangebote können, gehörlosen Menschen bzw. blinden oder stark sehbehinderten Menschen, seitens der Stadt Görlitz zur Verfügung gestellt werden, um ihre Einwohnerrechte wahrnehmen zu können?

4. Verfügt die Stadt Görlitz über die technischen oder personellen Möglichkeiten Einwendungen/Schreiben usw. von und an Einwohnerinnen und Einwohner in Blindenschrift bzw. als Audiodatei zu lesen bzw. zu erstellen?

5. Gibt es in der Stadtverwaltung Görlitz Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die im Bedarfsfall als Gebärdendolmetscherin/Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen? Wenn nein, gibt es vertragliche Reglungen mit externen Anbietern, welche dann zur Hilfe genommen werden?

Ich bedanke mich von Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Die Antwort der Stadtverwaltung finden sie hier


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