Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

1. Wie wird das Recht auf Fragestellung zur Einwohnerfragestunde im Stadtrat für Einwohner/Einwohnerinnen, welche eine/einen Gebärdendolmetscher/in benötigen sichergestellt?

2. Wie wird das Recht auf Einsichtnahme bei gesetzlich geregelten Auslegungen (z.B. Haushalt oder Bebauungspläne) für Menschen mit starker Sehbehinderung bzw. Blindheit sichergestellt?

3. Welche Hilfsangebote können, gehörlosen Menschen bzw. blinden oder stark sehbehinderten Menschen, seitens der Stadt Görlitz zur Verfügung gestellt werden, um ihre Einwohnerrechte wahrnehmen zu können?

4. Verfügt die Stadt Görlitz über die technischen oder personellen Möglichkeiten Einwendungen/Schreiben usw. von und an Einwohnerinnen und Einwohner in Blindenschrift bzw. als Audiodatei zu lesen bzw. zu erstellen?

5. Gibt es in der Stadtverwaltung Görlitz Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die im Bedarfsfall als Gebärdendolmetscherin/Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen? Wenn nein, gibt es vertragliche Reglungen mit externen Anbietern, welche dann zur Hilfe genommen werden?

Ich bedanke mich von Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Die Antwort der Stadtverwaltung finden sie hier