Tag: Katastrophenschutz

Zivilschutz stärken jetzt! Sondervermögen einrichten; denn wir haben keine Zeit zu verlieren

Die Bundesregierung will ein Sondervermögen zur Aufrüstung der Bundeswehr beschließen. Gleiche Initiativen in Bezug auf Zivilschutz sind aus dem Regierungskabinett und auch aus Sachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie z.B. Niedersachsen nicht zu vernehmen.

Dazu der Landtagsabgeordnete Mirko Schultze Sprecher für Feuerwehr & Katastrophenschutz: „Wer in solch einer Situation zwar das vermeintlichen Bollwerk nach außen verstärkt, nicht aber die hier lebende Bevölkerung im Blick hat, bereitet sich lediglich für Einsätze im Ausland vor; verkennt aber die möglicherweise ebenfalls aufkommende Bedrohung für die hier lebende Zivilbevölkerung.

In den vergangenen Jahren wurde der Katastrophenschutz, für den das Land zuständig ist und der vorwiegend ehrenamtlich aufgestellt ist, nicht nur kaputtgespart, es gibt auch keine nachhaltigen Strategien zur Nachwuchsgewinnung. Wenn das so weiter geht, haben wir bald immer mehr Katastrophen und immer weniger Katastrophenschützer:innen.

Es ist endlich Zeit umzusteuern und den aktuellen weltpolitischen Ereignissen Rechnung zu zollen. Wir brauchen endlich einen auskömmlich finanzierten Zivil- & Katastrophenschutz und einen tatsächlichen Schutz der kritischen Infrastruktur in Sachsen. Zudem muss die Bevölkerung nach mehr als 30 Jahren Entspannungspolitik bei der Bildung von Eigensicherung und Selbstschutzkompetenzen unterstützt werden.

Da schnelles Handeln angebracht ist, fordere ich für Sachsen ein Sondervermögen Zivilschutz einzurichten und das BRKG langfristig auf die neuen alten Forderungen auszurichten. Ich werde dahingehend parlamentarisch aktiv werden und für Mehrheiten werben.“

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Mirko Schultze: Innenminister handelt zu spät beim Katastrophenschutz – Freistaat muss Bundesmittel aufstocken!

Zum gestrigen Kabinettsbeschluss zur Förderung der Anschaffung und Errichtung von zusätzlichen Sirenen im Freistaat erklärt Mirko Schultze, Sprecher für Kommunalpolitik, Kommunalfinanzen, Feuerwehr und Katastrophenschutz:

„Ich freue mich, dass die Flutkatastrophe im Juli dieses Jahres auch dem Innenminister klar gemacht hat, dass eine rechtzeitige Warnung der Bevölkerung vor Gefahr wichtig ist. Weshalb es mehr als vier Monate gedauert hat, bis die neue Richtlinie beschlossen werden konnte und sich der Freistaat zudem nicht an der Förderung beteiligt, ist mir unbegreiflich.

Bereits beim bundesweiten Sirenen-Warntag 2020 ist sehr deutlich geworden, dass die Alarmierung im Freistaat nur eingeschränkt funktioniert und es außerdem an Sirenen mangelt. Seitdem ist nicht viel passiert und selbst nach der Flutkatastrophe im Sommer zeigte die Staatsregierung kaum Interesse, daran etwas zu ändern. Der Bund stellt nun 4,3 Millionen Euro zur Verfügung und der Innenminister tut so, als ob das unglaublich viel sei. Mit diesem Geld wird noch nicht einmal jede sächsische Kommune bei der Anschaffung von neuer Sirenentechnik unterstützt werden können!

Es ist fatal, dass in der gegenwärtigen und durch die Corona-Pandemie zusätzlich angespannten Haushaltsituation in den sächsischen Kommunen der Wille fehlt, wirklich in den Katastrophenschutz zu investieren. Die Regierungsparteien hätten bereits auf den von uns im Juli eingereichten Antrag für einen besseren Katastrophenschutz und eine umfassende Analyse der aktuellen Situation im Freistaat eingehen können. Doch dieser Antrag wurde abgelehnt. Der Innenminister handelt wieder einmal zu spät und zeigt nur wenig Interesse, den Bevölkerungsschutz zu verbessern. Das ist fahrlässig – der Freistaat muss die Bundesmittel umgehend aufstocken!“

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Schultze: Mehr Geld für Katastrophenschutz ist gut – für bessere Bedingungen muss allerdings weitaus mehr getan werden!

Zur heute von Innenminister Roland Wöller (CDU) vorgestellten Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz“ erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz:

Besuch in der Rettungsstelle Weißwasser

„Der Druck hat gewirkt und die Staatsregierung muss handeln. Die deutliche Aufstockung der Mittel für die Mitwirkenden im Katastrophenschutz hätte früher kommen müssen. Dass die Richtlinie nun endlich kommt, verdanken wir dem unermüdlichen Engagement der Bevölkerungsschützerinnen und Bevölkerungsschützer in eigener Sache. Sie sind nicht müde geworden, auf ihre zum Teil untragbare Situation aufmerksam zu machen. Heute haben sie einen Teilsieg errungen.

Der nächste Schritt muss darin liegen, das Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten und die Helferinnen und Helfer wirklich praktisch gleichzustellen. Die anstehende kleine Novelle ist unzureichend und heilt maximal einige Schürfwunden. Wir bleiben dabei: Nötig ist ein wirklich modernes Gesetz über den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz.

Neben den finanziellen Verbesserung und der juristischen wie praktischen Helferinnengleichstellung gehört aber auch die Attraktivität des Ehrenamtes auf den Schirm. Für langjähriges Ehrenamt muss es Rentenpunkte geben. Die Kommunen sollten den Bevölkerungsschützerinnen und Bevölkerungsschützern auch Gebühren erlassen können. Familienfreundlichere Ausbildung-, Unterbringungs- und Einsatzbedingungen sind ebenso notwendig wie ein verpflichtender Unterrichtsbestandteil Brandschutz/ErsteHilfe ab Klasse 1 in den Schulen.

Gute Bedingungen lassen sich nur bedingt erkaufen. Achtung, Anerkennung und Dankbarkeit für den Dienst an der Gesellschaft sowie ein Klima der Unterstützung sind mindestens genauso wichtig.“

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Katastrophenschützer helfen und benötigen jetzt selbst Hilfe

Die ehrenamtlichen Helfer selbst haben seit Wochen mit der Aktion Status 6 ( http://sachsen-status6.de/2018/06/13/status6/ ) auf ihre unzumutbare Situation aufmerksam gemacht.

Die Kameraden sind Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den Bereichen Sanitäter, Patiententransport, Betreuung, Versorgung und Einsatzführung und leisten dort für die Gesellschaft einen wichtigen Dienst, wie z.B. beim Hochwasser, bei Katastrophen, bei einem Massenanfall von Verletzten und vielem mehr und haben ordentliche Arbeitsbedingungen verdient.

Aus dem Grund hat sich der Träger DRK an die Fraktion DIE LINKE im Landtag gewandt, um auf die katastrophalen Umstände ihrer Unterbringung der Mitglieder und der Technik des Katastrophenschutzes hinzuweisen. Unbekannt waren mir die Probleme nicht, und deshalb kam ich der Bitte nach, mir vor Ort einen Überblick zu verschaffen. Wie stark die wirklich sind, davon wurden meine Kollegin Kathrin Kagelmann, Dierk Kunow und Heike Krahl vor Ort in Weißwasser und Görlitz doch überrascht. Ehrenamtliche Helfer sind zum Helfen da, wurde uns gesagt. Da wird alles getan, um Engpässe auszugleichen, um Technik zu erhalten. Da wird nicht über Unzulänglichkeiten und Widrigkeiten debattiert. Doch nach Jahren der Zurückhaltung, Verzicht auf Fördermittel und der berechtigten Aufstockung für die Feuerwehren, wurden die „Weißen Einheiten“ lauter bei der Nennung ihrer Probleme und Forderungen.

Gespräch mit Herr Warich (D

Kathrin Kagelmann sieht sich die Unterbringung des Verpflegungswagen an

 

 

 

 

 

 

 

So nannten Herr Warich und Herr Bauer vom DRK Weißwasser, die mehr als engen Stellplätze für die Rettungswagen, die geringen pauschalen Zuschüsse für Technik und Unterbringung sowie unzureichender Lagerungsmöglichkeiten für die Notfallversorgung.

Beim DRK in Görlitz ist die Unterbringung der Kameraden noch schlechter. Sie können nach dem Dienst nicht duschen, Toiletten sind nur zugänglich, wenn die Feuerwehr auch anwesend ist. Die Fahrzeughalle ist hier zwar komfortabler, wie uns Frau Schulz und Herr Peters vom DRK Görlitz zeigten, aber im Winter auch sehr kalt, wenn es um Arbeiten an den Fahrzeugen geht.

Gespräch mit Herrn Peters und Frau Schulze beim DRK Görlitz

 

Um das Bild abzurunden, vereinbarten wir auch einen Termin im Landratsamt, um mit der Sachgebietsleiterin für Katastrophenschutz Frau Ingelore Ruge zu sprechen und die Sicht des Landkreises zu erfahren. Auch hier wurden die Missstände bestätigt und alles versucht, um Förderungen für die Technik zu bekommen. Teilweise wäre es schon schön, wenn Regierungsbeamte den Unterschied zwischen „roten Einheiten“ und „weißen Einheiten“ kennen würden.

 

 

Es wird Zeit, Förderrichtlinien und neue Gesetze zu schaffen um die umfangreiche und engagierte Arbeit der ehrenamtlichen Retter zu unterstützen und damit auch gebührend zu würdigen.

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Onlinefragestunde u.a. zu Feuerwehr und Rettungswesen am Mittwoch, 22. August – schon jetzt Fragen stellen

Der Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Angelegenheiten von Feuerwehr, Rettungswesen, Bundeswehr und Katastrophenschutz, unser Görlitzer Abgeordneter Mirko Schultze, lädt zu siner ersten Onlienfragestunde am Mittwoch, dem 22. August 2018, um 18.00 Uhr auf seine Facebookseite (facebook.com/schultze.mirko) ein, um über seine Arbeit im sächsischen Landtag zu informieren und Fragen zu seinem Sprecherbereich zu beantworten.

Außerdem lädt er dazu ein, ebenfalls Fragen zu seiner Arbeit im Kreistag des Landkreises Görlitz und im Görlitzer Stadtrat zu stellen.

Fragen können schon im Vorfeld auf Facebook oder per E-Mail an bb.goerlitz@mirko-schultze.de gestellt werden.

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Anfrage zu den Themenkomplexen Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Themenkomplex Freiwillige Feuerwehr

1. Wie viele Einsatzkräfte stehen der freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Görlitz zur Verfügung und wie viele davon sind Frauen? Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Feuerwehren.

2.Wie viele Einsatzkräfte davon stehen tagsüber unter der Woche zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt nach Feuerwehren.

3. Wie viele der gesamten Einsatzkräfte bzw. wie viele der tagsüber unter der Woche verfügbaren Einsatzkräfte sind AtemgeräteträgerInnen bzw. verfügen über die notwendige Ausbildung? Bitte aufgeschlüsselt nach Feuerwehren.

4. Wie viele Einsatzkräfte warten auf die Ausbildung zum Atemgeräteträger/Atemgeräteträgerin und was ist der Grund für die Verzögerung?

5. Für Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W sind LKW Führerscheine notwendig. Sind ausreichend Kameraden mit LKW Führerschein ausgestattet? Gibt es ansonsten Ausnahmeregelungen?

6. Wie stellt sich die tatsächliche Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis Görlitz dar, bitte aufgeschlüsselt nach Feuerwehren, Soll und Ist Stärken und Einsatzfähigkeit unter der Woche tagsüber, nachts und am Wochenende?

7. Wer ist für die Mitglieder der Feuerwehren psychosozialer Ansprechpartner (PSAP)? Bitte nach Feuerwehren aufgeschlüsselt darstellen.

8. Gibt es im Landkreis Berechnungen/Prognosen über die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auf mittleren und langfristigen Zeitraum? Wenn ja, wie sehen diese aus?

9. Wie viele Gemeinden prüfen, nach Erkenntnis des Landkreises, die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr ?

10. Wie viele Gemeinden haben beim Landkreis um eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr angefragt?

11. Wie bewertet der Landkreis die Einrichtung von Pflichtfeuerwehren?

12. Unter welchen Umständen / Bedingungen kann sich der Landkreis die Bildung bzw. Unterstützung von Stützpunktfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften vorstellen?

13. In wie weit ist hierbei eine übergreifende Zusammenarbeit Land/Landkreis und Gemeinden möglich? (z.B.durch zweckverbandsähnliche Strukturen)

14. Wie viele Feuerwehren verfügen über eine Jugendabteilung? Bitte einzeln aufschlüsseln.

15. Wie viele Mitglieder haben die Jugendabteilungen der Feuerwehren und wie viele davon sind weiblich? Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Feuerwehren?

16. Welche Feuerwehrgerätehäuser erfüllen die DIN 14092 für Feuerwehrgerätehäuser und welche nicht?

17. Wie hoch ist der Investitionsbedarf in Gebäude und Technik nach Einschätzung der Landkreisverwaltung, um a) die Einsatzbereitschaft zu halten und b) die Anforderungen der DIN 14092 für Feuerwehrgerätehäuser zu erfüllen?

18. Nach welcher Priorität werden die Investitionsentscheidungen getroffen?

19. Gibt es im Landkreis Görlitz ein abgestimmtes Konzept für Beschaffungen bzw. werden Investitionen in Technik koordiniert, um Synergieeffekte bei der Beschaffung zu nutzen?

Themenkomplex Katastrophenschutz:

1. Sind die Pläne für Katastrophenlagen nach dem Hochwasser 2010 überarbeitet worden?

2. Welche Erkenntnisse, in Auswertung der letzten Hochwasser, hinsichtlich der Beschlagnahme/ Nutzung / Versorgung von Decken, KFZ, Betriebsstoffe, Lebensmittel, Unterkunft, u.ä. Konnten gewonnen werden? Wie sind diese Erkenntnisse in die Planung eingeflossen.

3. Wie viele Tankstellen im Landkreis sind in der Lage, im Krisenfall auch unter Stromausfall Diesel/Benzin (für Notstromaggregate, Fahrzeuge, etc.) zu fördern, bzw. zu liefern?

4. Wie wurden die KIT (Kriseninterventionsteams) während der letzten Hochwasser in die Einsatzplanung einbezogen? Wie ist dies zukünftig geplant?

5. Sind in Auswertung des Hochwassers von 2010 die Informationswege überarbeitet und verbessert worden?

6. Gibt es Hochwasserlagekarten und Benachrichtigungs- und Evakuierungspläne für die einzelnen Hochwassersituationen, wenn ja wurden diese nach dem Hochwasser 2010 überarbeitet?

7. Sind die Pegelmeßstellen in Auswertung des Hochwassers von 2010 ausgebaut worden? Wenn ja, wie viele sind noch in Planung bzw. ist der Bedarf mit den jetzt vorhandenen abgedeckt?


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