Tag: Regierung

PM: Gerade in der Krise gilt es, die Kommunen zu stär-ken – 200 Millionen mehr pro Jahr über den Finanzausgleich zahlen

Am Mittwoch tagt der Landtag in Sondersitzung, um das Finanzausgleichsgesetz zu verabschieden. Die Linksfraktion will den Kommunen per Änderungsantrag 200 Millionen Euro zusätzlich im Jahr zur freien Verwendung zukommen lassen, damit sie das Leben vor Ort attraktiver machen können. Mirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion für Kommunalfinanzen, erklärt dazu:

„Gerade die Pandemie zeigt, dass es darauf ankommt, die Strukturen vor Ort zu stärken. Obwohl uns bereits seit Jahren versprochen wird, das Finanzausgleichsgesetz grundlegend zur reformieren, hat auch die neue Koalition bisher nicht Wort gehalten. Mehr noch – bereits vor der Corona-Krise hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einzig und allein zum Ziel hatte, die Überlegenheit des sächsischen Wegs bei der Verteilung der Gelder zu beweisen.

Als Linksfraktion haben wir nun einen Änderungsantrag ins Verfahren eingebracht, der die in die Jahre gekommene Grundstruktur des Finanzausgleichs zwar nicht grundlegend korrigieren kann, der aber zumindest dafür sorgt, dass die Aufgabenerfüllung auf kommunaler Ebene nicht gefährdet wird. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der jährlichen Zuführungen an die kommunale Ebene um rund 200 Millionen Euro. Auch wird es Zeit, die ausschließliche Fixierung auf die Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern zu überwinden. Mit einem demografischen Faktor wollen wir diejenigen Landkreise und Kommunen besonders unterstützen, die überdurchschnittlich vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind.

Zum grundlegenden Umbau des Finanzausgleichs ist nur die Regierung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Lage. Wir sehen aber die große Gefahr, die von der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte ausgeht. Mit unserem Änderungsantrag geben wir der Koalition die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Des Weiteren fordern wir mehr Transparenz, wenn es um die kommunale Finanzausstattung geht. Daher soll der so genannte FAG-Beirat reformiert und um Vertreterinnen und Vertreter erweitert werden, die nicht der Staatsregierung angehören. Vor allem der Sachverstand aus der Wissenschaft ist hierbei wichtig.

Diese Vorschläge hatten wir bereits im Ausschuss vorgebracht, wo sie zwar konstruktiv diskutiert, aber durch die Koalition abgelehnt wurden. Zum Plenum setzen wir sie erneut auf die Tagesordnung.“

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Staatsregierung hat keine Ahnung vom Rettungswesen – Fragen zu Personalmangel und Unterbezahlung unbeantwortet

Bei Besuchen u.a. in integrierten Rettungsleitstellen und Feuerwehren ergaben sich eine Reihe offener Fragen: zur Entlohnung der Beschäftigen der integrierten Rettungsleitstellen (Parlaments-Drucksache 6/18193), zum Anrufaufkommen integrierter Rettungsleitstellen (Drucksache 6/18188), zu Rettungsfahrten und Rettungsfahrzeugen (Drucksache 6/18204), zu Hilfsfristen und Beschwerdemanagement im Rettungsdienst (Drucksache 6/18205), Investitionsbedarf sächsischer Feuerwehren (Drucksache 6/18192) und Einsatzbereitschaft sächsischer Feuerwehren (Drucksache 6/18191). Alle diese Fragen wurden von der Staatsregierung gar nicht oder grob unvollständig beantwortet.

Dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz:

Überall wurde der Personalmangel angesprochen, und so fragte ich nach möglichen Gründen.
Angesprochen wurde öfters die ungleiche Bezahlung in den verschiedenen sächsischen Rettungsleitstellen und die höhere Bezahlung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, weshalb Mitarbeiter den Arbeitsplatz wechseln. Damit Abhilfe geschaffen werden kann, wollte ich Informationen von der Sächsischen Staatsregierung über Kleine Anfragen erhalten. Die Antwort war sehr kurz und beantwortete keine der gestellten Fragen, ob nach unterschiedlicher Bezahlung als Kündigungsgrund oder nach geplanterLohnangleichung oder nach Erkenntnissen, ob eine bundesweite Regelung angestrebt wird.

Die Besoldung der Beamten erfolge aktuell auf Basis des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Die Entgelte für Beschäftigte bestimmten sich nach Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung lägen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

Wenn die sächsische Regierung so schlecht informiert ist, braucht man sich nicht über die Behauptung der Landesregierung zu wundern, dass die im Haushalt aufgestellten Mittel reichen. Es kann nicht sein, dass die 112 gewählt wird und die Hilfe aus Personalmangel ausbleibt. Diese Uninformiertheit trifft leider nicht nur auf die Rettungsleitstellen zu, sondern auch auf die Bereiche Feuerwehr und Katastrophenschutz, wie aus den Beantwortungen oder besser gesagt der Nichtbeantwortung der Staatsregierung ersichtlich ist. Hier verweise ich auf mein Konzept Zukunft Feuerwehr, das für eine ordentliche Ausstattung an Personal, Technik, Räumlichkeiten, Ausbildung und Anerkennung steht.

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