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Mirko Schultze zur Kommunalrechtsnovelle: Die Bürgerinnen und Bürger ermächtigen, sich in ihre Angelegenheiten einzumischen!

Heute beschließt die Kenia-Koalition im Landtag ihre Kommunalrechtsnovelle. Der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Mirko Schultze, erklärt dazu:

„Für uns bestehen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in erster Linie aus Bürgermeistern, Landräten, Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern. Sie bestehen aus allen Menschen, die dort leben. Wir verstehen unter kommunaler Selbstverwaltung, dass Kommunalpolitik durchaus von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ehrenamtlichen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten und nicht nur von den Amtsträgern gestaltet wird. Wir stehen für die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, sich in ihre eigenen kommunalen Angelegenheiten einzumischen.  

Deshalb wollen wir nicht, dass der Erlass einer Bürgerbeteiligungssatzung vom guten Willen des Gemeinderates und des Bürgermeisters abhängt. Es soll in jeder Gemeinde eine solche Satzung geben. Wir wollen auch nicht, dass die Hürde für die Einberufung von Einwohnerversammlungen mit fünf Prozent hinderlich hoch bleibt. Wir fordern eine 1-Prozent-Hürde. Wir wollen ferner auch nicht, dass Stadträte oder Kreistage nach politischer Opportunität entscheiden, wie hoch das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide ist. Es soll sachsenweit ausreichen, dass 15 Prozent der Bevölkerung in einem Entscheid eine Veränderung verlangen. Nicht zuletzt wollen wir auch nicht, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine nette Aufforderung an die Kommunen ist. Wir fordern stattdessen ein Basiswerkzeug, mit dem sie ihre Beteiligung einfordern können.

Es geht uns auch um die Frage, wie die Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafts- und Kreisräte arbeiten. Die Koalition hat dort kleine Verbesserungen vorgenommen und dabei sogar einige Vorschläge der LINKEN aufgegriffen (Drucksache 7/4106). Das war richtig und insofern war der Diskussionsprozess auch konstruktiv. Sehr unzufrieden sind wir aber damit, dass die besonderen Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder mit Migrationserfahrung nicht aufgegriffen werden. Wir fordern kommunale Beauftragte, um diese Defizite zu beheben. Eine wirkliche Blamage droht indes beim kommunalen Wahlalter: Zwei Drittel der 16- und 17Jährigen in der Bundesrepublik können schon heute an Kommunalwahlen teilnehmen, in Sachsen scheitert das an der koalitionären Sturheit. Wenn die Bundesregierung das Europawahlrecht ab 16 umsetzt, dann könnten die jungen Leute 2024 zwar das Europaparlament wählen, nicht aber ihren Gemeinderat.

Fazit: Die Kommunalnovelle enthält nichts Falsches, aber viel Unzureichendes. Wir machen unsere Zustimmung deshalb davon abhängig, ob die Koalition unsere wichtigsten Verbesserungsvorschläge aufgreift, die wir heute im Landtag erneut zur Abstimmung gestellt haben.“

Hintergrund: Änderungsanträge der Linksfraktion

Wahlalter 16: Drucksache 7/9068

Beteiligungssatzungen: Drucksache 7/9069
Bürgerbegehren und -entscheide: Drucksache 7/9070
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Drucksache 7/9071
Arbeit kommunaler Fraktionen: Drucksache 7/9072
Kommunale Beauftragte: Drucksache 7/9073

Stadtbezirksbeiräte: Drucksache 7/9074
Schutz der Wohnanschrift kommunaler Bewerberinnen und Bewerber: Drucksache 7/9075
Kommunaler Mehrbelastungsausgleich: Drucksache 7/9076

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PM: Gerade in der Krise gilt es, die Kommunen zu stär-ken – 200 Millionen mehr pro Jahr über den Finanzausgleich zahlen

Am Mittwoch tagt der Landtag in Sondersitzung, um das Finanzausgleichsgesetz zu verabschieden. Die Linksfraktion will den Kommunen per Änderungsantrag 200 Millionen Euro zusätzlich im Jahr zur freien Verwendung zukommen lassen, damit sie das Leben vor Ort attraktiver machen können. Mirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion für Kommunalfinanzen, erklärt dazu:

„Gerade die Pandemie zeigt, dass es darauf ankommt, die Strukturen vor Ort zu stärken. Obwohl uns bereits seit Jahren versprochen wird, das Finanzausgleichsgesetz grundlegend zur reformieren, hat auch die neue Koalition bisher nicht Wort gehalten. Mehr noch – bereits vor der Corona-Krise hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einzig und allein zum Ziel hatte, die Überlegenheit des sächsischen Wegs bei der Verteilung der Gelder zu beweisen.

Als Linksfraktion haben wir nun einen Änderungsantrag ins Verfahren eingebracht, der die in die Jahre gekommene Grundstruktur des Finanzausgleichs zwar nicht grundlegend korrigieren kann, der aber zumindest dafür sorgt, dass die Aufgabenerfüllung auf kommunaler Ebene nicht gefährdet wird. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der jährlichen Zuführungen an die kommunale Ebene um rund 200 Millionen Euro. Auch wird es Zeit, die ausschließliche Fixierung auf die Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern zu überwinden. Mit einem demografischen Faktor wollen wir diejenigen Landkreise und Kommunen besonders unterstützen, die überdurchschnittlich vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind.

Zum grundlegenden Umbau des Finanzausgleichs ist nur die Regierung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden in der Lage. Wir sehen aber die große Gefahr, die von der strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte ausgeht. Mit unserem Änderungsantrag geben wir der Koalition die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Des Weiteren fordern wir mehr Transparenz, wenn es um die kommunale Finanzausstattung geht. Daher soll der so genannte FAG-Beirat reformiert und um Vertreterinnen und Vertreter erweitert werden, die nicht der Staatsregierung angehören. Vor allem der Sachverstand aus der Wissenschaft ist hierbei wichtig.

Diese Vorschläge hatten wir bereits im Ausschuss vorgebracht, wo sie zwar konstruktiv diskutiert, aber durch die Koalition abgelehnt wurden. Zum Plenum setzen wir sie erneut auf die Tagesordnung.“

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