Tag: Pflegeheim

Nicht mit vollem Kühlschrank verhungern – die Kommunen müssen einen Tarifabschluss auch umsetzen können

Eine weitere Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist gescheitert – jetzt beginnt das SchlichtungsverfahrenMirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion für Kommunalfinanzen, erklärt:

„Wir freuen uns über die große Solidarität mit den Streikenden. Wer in Kitas, Krankenhäusern, bei der Feuerwehr, in der Pflege, bei der Abfallentsorgung oder bei Busunternehmen täglich unser Land am Laufen hält, soll wenigstens seine Kaufkraft erhalten können. Die Staatsregierung muss jetzt dafür sorgen, dass Sachsens Kommunen die berechtigten Forderungen ihrer Beschäftigten erfüllen können. Geld ist genug da – es liegt aber in Dresden und gehört endlich in die Fläche! Das ist wichtiger als Rücklagen zu füllen. Erst muss das Essen auf den Tisch, dann können wir prüfen, was in der Kühltruhe landen kann. Verhungern mit vollem Kühlschrank ist keine Option!

Die Staatsregierung muss sofort mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Sofortprogramm aushandeln, das die Umsetzung des Tarifabschlusses ermöglicht. Die 300 Millionen Euro, die laut Haushaltsplan im kommunalen Vorsorgevermögen geparkt werden sollen, müssen stattdessen an die Landkreise, Städte und Gemeinden fließen. Bis zur Mitte des Jahres muss die Regierung außerdem Vorschläge vorlegen, um die Finanzlage der Kommunen zu entspannen. Dafür hatten wir uns schon in der Haushaltsdebatte eingesetzt (Drucksache 7/11613) – die Koalition hat alles abgebügelt. Das rächt sich jetzt.

Wenn andernfalls Gebühren stiegen und kommunale Leistungen gekürzt würden, wäre die CDU-geführte Staatsregierung dafür verantwortlich. Die Kommunen müssen handlungsfähig sein, weiche Standortfaktoren und soziale Angebote erhalten und eine leistungsfähige Verwaltung besitzen. Das ist nicht nur im Kampf um Fach- und Arbeitskräfte sehr wichtig. Wir bringen in Kürze einen Antrag in den Landtag ein, damit der Tarifabschluss umgesetzt werden kann. Nicht nur unsere Gemeinden und Landkreise leiden unter der Teuerung, sondern auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Gerade wer dort in den unteren Entgeltgruppen arbeitet, hat oft Schwierigkeiten, zum Monatsende die Rechnungen zu bezahlen.“

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Besserer Brandschutz in Pflegeheimen, Krankenhäusern und weiteren Sonderbauten rettet Leben – Pflicht einführen!

In ihrem „Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten“ (Drucksache 6/9753) fordert die Linksfraktion zwingende Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung über den Brandschutz in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege. In diesen Sonderbauten sollen künftig automatische Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen und Anlagen zur Rauchableitung, Brandschutzkonzepte und Brandschutzbeauftragte vorhanden sein müssen.

Zur heutigen Landtagsdebatte dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz:

Vor allem in Pflegeheimen kommt es immer wieder zu Bränden. Dort, aber auch in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen leben oft Menschen, die im Brandfall das Gebäude nicht schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Pflegepersonal ist ohnehin nicht in der erforderlichen Zahl vorhanden, um neben der Rettung von Personen noch zusätzlich akute Löscharbeiten übernehmen zu können. Hinzu kommen die Personalprobleme bei den Freiwilligen Feuerwehren.

Mit unserem Gesetzentwurf reagieren wir auf die Gefahr von Brandkatastrophen. Es geht uns nicht nur um Rechtssicherheit, sondern vor allem darum, Gefahren von Menschen abzuwenden. Es ist die Kernaufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen. Der Brandschutz in Sonderbauten hat jedoch oft immer noch erhebliche Mängel.

Wir wollen deshalb, dass Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen und moderne Brandschutzkonzepte vorhanden sein müssen und Baugenehmigungen davon in jedem Fall abhängig machen. Das rettet Leben. Sprinkleranlagen sind nicht nur wichtig, um das Pflegepersonal bei der Evakuierung zu unterstützen. Sie können auch verhindern, dass sich Brände überhaupt ausbreiten. Diese Erstbekämpfung kann kein Rauchmelder leisten. Eine Investition in aktive Löschanlagen rechnet sich in jedem Fall.

Wir erwarten, dass die Landesregierung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt!

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Menschenleben schützen – Aktive Feuerlöschanlagen in Sonderbauten (Redemanuskript)

Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Vergangenen Woche löste ein Dachstuhlbrand ein Feuer in einem Altenheim in Wilhelmshaven aus. Das Feuer wurde gegen 19.00 Uhr bemerkt, als viele Bewohner noch nicht im Bett gewesen waren und von den Pflegern versorgt wurden. Die Mitarbeiter des Wohnheims begannen schnell das Gebäude zu evakuieren. Als die Feuerwehr eintraf brannte das gesamte Heim. Alle 66 Bewohner sowie ein Besucher konnten in Sicherheit gebracht werden. Sieben Menschen kamen mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus und das gesamte Heim wird nun abgerissen. Dass nicht die Tagesschau und alle anderen Sender diese Meldung auf Platz 1 hatten, verdanken wir neben dem schnellen reagieren des Personals und der Rettungskräfte vor allem dem Umstand, dass um 19 Uhr die meisten Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht in ihren Betten lagen.
Es ist die Kernaufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen! Diese sind auch Personen, die sich in Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO überwiegend befinden und in Ernstfall nicht das Gebäude schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Die Haupt Todes- und Verletzungsursache eines Brandes ist die Bildung von Rauch.

Meine Partei kritisiert seit Jahren die Kommerzialisierung, den Kostendruck im Bereich der Pflege und in den Krankenhäusern. Immer weniger Personal muss sich um meist immer schwerere Fälle kümmern. Die Folge in einer Sonderlage, wie sie ein Brand nun mal darstellt, sind nicht ausreichend Helferinnen und Helfer zu stellen. Wo schon im Normalbetrieb Personal knapp ist, da ist es im Notfall eben auch zu knapp. Es kommen noch zwei weitere Punkte hinzu, welche eine technische Aufrüstung von Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO. Erfordern:
1. Die von uns allen begrüßte Zunahme von Seniorenwohngemeinschaften und häuslicher Betreuung. Ein Effekt ist aber, die Schwere der Fälle in Seniorenheimen nehmen zu, die BewohnerInnen und Bewohner, die nicht mehr alleine dem Feuertod entrinnen können und auf Hilfe angewiesen sind wird also größer.
Der zweite Sachverhalt wäre zumindest in Teilen änderbar, sollten die Konservativen Vertreter hier in diesem Haus mal über ihren Schatten springen. Ich rede von der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Zumindest für die Sonderbauten, welche nicht an einem der wenigen Standorte einer Berufsfeuerwehr stehen gilt, die Tageinsatzbereitschaft und die technische Ausstattung der örtlichen Wehr ist – und hier betone ich, nicht wegen der Leistung der Kameradinnen und Kameraden – oft ein zusätzliches Risiko für Pflegeheime, Krankenhäuser oder ähnliche Bauten.
Auch wenn wir weiterhin gegen „Gesundheit als Ware“ und für mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichten kämpfen werden, so wollen wir mit genauso viel Nachdruck unserer Forderung Ausdruck verleihen, den bestmöglichen technischen Schutz zu gewährleisten. Wer sich heute verweigert, Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO mit aktiven Schutzeinrichtungen zu versehen, kommt der unterlassenen Hilfeleistung sehr nah und ich möchte nicht den Beweis erleben, weil es um das Leben von älteren Menschen, von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen in Krankenhäusern geht, um Menschen denen wir, denken wir an unsere Eltern oder Großeltern, oft unsere eigene Unversehrtheit zu verdanken haben. Meine Eltern leben noch in ihren eigenen vier Wänden, sollten sie mal in ein Heim ziehen müssen, dann möchte ich ihnen, auch aus Dankbarkeit, den bestmöglichen Schutz zukommen lassen. Sowie ich im Übrigen auch eine bessere Ausstattung und mehr Personal, also ein am Menschen orientiertes Gesundheitssystem ohne Kapitalinteressen möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
genau wie bei der sinnvollen Einführung einer Pflicht für Rauchmelder, handelt es sich hier um einen Antrag, der auf zukünftige Investitionen abzielt. Eine Zustimmung belastet weder den sächsischen Haushalt, dieses Argument können Sie also nicht vorbringen, noch erwarten wir von Investoren und oder BetreiberInnen etwas Unmögliches, die von uns geforderten und nach Beschlussfassung hoffentlich auch in der Bauordnung verankerte Pflicht in Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO ist eine planbare und kalkulierbare Forderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den kommenden Beratungen werden wir sehen, ob wir uns gemeinsam auf mehr Schutz für Menschen in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder ähnliche Einrichtungen einigen können. Wir werden sehen, ob parteipolitisch oder koalitionsvertragsgefesselte Erwägungen vor mehr Sicherheit für Bewohner und Personal steht oder ob es dieses Haus schafft, über die Schatten eigener Schubladen zu springen und für die Zukunft den bestmöglichen technischen Schutz für Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO zur Plicht zu machen. Wenn sie glauben, dies könnte sich durch Einsicht und Freiwilligkeit lösen lassen, dann möchte ich ihnen zum Schluss sagen: Sie irren, seit Jahren haben Sie den Kostendruck auf die Einrichtungen erhöht bzw. dessen Erhöhung zugelassen. Gesundheit und damit auch die Betreibung von Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Bauten ist durch großkoalitionäre Entscheidungen zur Ware verkommen und deswegen muss es Pflicht werden und nicht freiwillig sein, weil freiwillige Leistungen von den Kostenträgern nicht akzeptiert werden. Wenn Sie also das Prinzip nicht ändern wollen, was natürlich wünschenswert wäre, so schaffen Sie wenigstens die Voraussetzungen für einen technisch optimalen Schutz. Verstehen Sie mich aber bitte nicht falsch, Ihre falsche Politik bei der Finanzierung von Pflegeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist nur der zwingende Grund zur Einführung von aktiven Löschanlagen, sie wären aber genauso sinnvoll wenn wir das Gesundheitssystem wieder an den Menschen ausrichten und nicht an den Kapitalinteressen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
geben Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Pflegerinnen und Pflegern, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und den Rettungsärzten und Sanitätern die Chance zu überleben bzw. ihren Job zu machen, wenn der Fall eintritt der hoffentlich nie eintreten wird. Stellen Sie sicher, dass es nie und nimmer zu einer Meldung kommt: „Nach einem Brand im Pflegeheim XY trauern wir um die Opfer, Politiker versprechen den Angehörigen Hilfe und fordern Aufklärung“ wenn Sie so wie ich diese Schlagzeile nicht lesen wollen, dann lassen Sie uns in den kommenden Beratungen zu unserem Antrag konstruktiv und lösungsorientiert diskutieren und letztlich der Intention unseres Antrages folgen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freu mich auf die weitere Bearbeitung in den Fachausschüssen.

Redemanuskript – Es gilt das gesprochene Wort
Den Antrag findet ihr im EDAS des sächsischen Landtags unter der Drucksachennummer 9753

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