Tag: Ehrenamtskarte

Gedanken zum Internationaler Tag des Ehrenamtes

Ehrenamtlich tätig in der Freiwillige Feuerwehr, bei Rettungsdiensten, in Vereinen, Museen, in Wahlfunktionen, in der Jugendhilfe, in der Sterbehilfe und in vielen anderen Lebenssituationen. Die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bewältigung der Aufgaben, zur Zufriedenheit der Menschen und zur Gestaltung des Gemeinwesens, denn zunehmend wird in vielen Bereichen des sozialen und kulturellen Lebens auf ehrenamtliche Hilfe gesetzt.
Leider wurde das Ehrenamt in der Vergangenheit immer mehr zum Ausfallbürgen für staatliche Aufgaben und entsprechend ausgenutzt. Es fehlt an Anerkennung, finanzieller Absicherung und nicht zuletzt an professioneller und logistischer Unterstützung.
Deshalb fehlen nicht nur Nachfolger, also Menschen mit der Bereitschaft, uneigennützig etwas für die Gesellschaft zu tun.
Eine Sockelfinanzierung für engagierte ehrenamtliche Arbeit muss bereitgestellt werden. Jeder, der etwas für und mit Menschen tut, ist zu ehren. Dies kann zum Beispiel mit einer Ehrenamtskarte, die Rabatte für Einrichtungen enthalten, erreicht werden und auch mit Rentenpunkten.
Lasst uns endlich etwas zur Unterstützung tun, denn wenn sich keiner mehr beteiligt, bei Feuerwehr, Rettungsdienst, Vereinen und Co, dann sieht es sicher bald in der Arbeit für das Gemeinwesen trüb aus, ohne Freiwillige Feuerwehrleute und ohne Rettungsdienste würden wir gefährlicher leben.

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Anfrage an OBM Paulick zum Umgang mit der Ehrenamtskarte in Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Anfragen nach §28(5) SächGemO
Görlitz, den 30. April 2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
Nach Informationen des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist die Stadt Görlitz, auf Antrag, berechtigt die „sächsische Ehrenamtskarte“ auszustellen. Im Schreiben des Staatsministeriums an eine ehrenamtliche Bürgerin von Görlitz heißt es: „Das Antragsformular zum Erhalt einer sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie als Anlage zum Informationsflyer in Ihrer Stadtverwaltung, im Internet unter …“
Im Schreiben heißt es weiter: „Den vollständig ausgefüllten Antrag ~ über geben Sie ~ der Stadtverwaltung Görlitz. Die Stadtverwaltung ist zur Ausgestaltung der sächsischen Ehrenamtskarte an ihre ehrenamtlichen Einwohner berechtigt.“
Wie ihnen sicher bekannt ist, berechtigt die sächsische Ehrenamtskarte zum vergünstigten Eintritt in sächsische Schlösser, Bugen und Gärten und dient als Instrument der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements.

Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich folgende Fragen an Sie:

1.Wo können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Informationsflyer zur sächsischen Ehrenamtskarte in der Stadtverwaltung erhalten?
2.Wo können AntragstellerInnen den ausgefüllten und durch die Einrichtung bestätigten Antrag bei der Stadtverwaltung Görlitz einreichen?
3.Wie und durch welches Amt bzw. in welcher Zuständigkeit wird der Antrag bearbeitet und wie erfolgt die Bescheidung bzw. die Übergabe der sächsischen Ehrenamtskarte?
4.Beabsichtigen Sie die Institutionen und Vereine in Görlitz über die Möglichkeit der Würdigung von Ehrenamtlichen durch die sächsische Ehrenamtskarte zu informieren?
5.Beabsichtigen Sie dem Stadtrat vorzuschlagen, in Anlehnung an die Vergünstigungen der sächsischen Ehrenamtskarte, ähnliche Vergünstigungen in kulturellen Einrichtungen der Stadt Görlitz zu gewähren.


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