Archive for Februar, 2022

Mirko Schultze zur Kommunalrechtsnovelle: Die Bürgerinnen und Bürger ermächtigen, sich in ihre Angelegenheiten einzumischen!

Heute beschließt die Kenia-Koalition im Landtag ihre Kommunalrechtsnovelle. Der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Mirko Schultze, erklärt dazu:

„Für uns bestehen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht in erster Linie aus Bürgermeistern, Landräten, Beigeordneten, Dezernenten und Amtsleitern. Sie bestehen aus allen Menschen, die dort leben. Wir verstehen unter kommunaler Selbstverwaltung, dass Kommunalpolitik durchaus von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ehrenamtlichen Stadt-, Gemeinde- und Kreisräten und nicht nur von den Amtsträgern gestaltet wird. Wir stehen für die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, sich in ihre eigenen kommunalen Angelegenheiten einzumischen.  

Deshalb wollen wir nicht, dass der Erlass einer Bürgerbeteiligungssatzung vom guten Willen des Gemeinderates und des Bürgermeisters abhängt. Es soll in jeder Gemeinde eine solche Satzung geben. Wir wollen auch nicht, dass die Hürde für die Einberufung von Einwohnerversammlungen mit fünf Prozent hinderlich hoch bleibt. Wir fordern eine 1-Prozent-Hürde. Wir wollen ferner auch nicht, dass Stadträte oder Kreistage nach politischer Opportunität entscheiden, wie hoch das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide ist. Es soll sachsenweit ausreichen, dass 15 Prozent der Bevölkerung in einem Entscheid eine Veränderung verlangen. Nicht zuletzt wollen wir auch nicht, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine nette Aufforderung an die Kommunen ist. Wir fordern stattdessen ein Basiswerkzeug, mit dem sie ihre Beteiligung einfordern können.

Es geht uns auch um die Frage, wie die Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafts- und Kreisräte arbeiten. Die Koalition hat dort kleine Verbesserungen vorgenommen und dabei sogar einige Vorschläge der LINKEN aufgegriffen (Drucksache 7/4106). Das war richtig und insofern war der Diskussionsprozess auch konstruktiv. Sehr unzufrieden sind wir aber damit, dass die besonderen Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder mit Migrationserfahrung nicht aufgegriffen werden. Wir fordern kommunale Beauftragte, um diese Defizite zu beheben. Eine wirkliche Blamage droht indes beim kommunalen Wahlalter: Zwei Drittel der 16- und 17Jährigen in der Bundesrepublik können schon heute an Kommunalwahlen teilnehmen, in Sachsen scheitert das an der koalitionären Sturheit. Wenn die Bundesregierung das Europawahlrecht ab 16 umsetzt, dann könnten die jungen Leute 2024 zwar das Europaparlament wählen, nicht aber ihren Gemeinderat.

Fazit: Die Kommunalnovelle enthält nichts Falsches, aber viel Unzureichendes. Wir machen unsere Zustimmung deshalb davon abhängig, ob die Koalition unsere wichtigsten Verbesserungsvorschläge aufgreift, die wir heute im Landtag erneut zur Abstimmung gestellt haben.“

Hintergrund: Änderungsanträge der Linksfraktion

Wahlalter 16: Drucksache 7/9068

Beteiligungssatzungen: Drucksache 7/9069
Bürgerbegehren und -entscheide: Drucksache 7/9070
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Drucksache 7/9071
Arbeit kommunaler Fraktionen: Drucksache 7/9072
Kommunale Beauftragte: Drucksache 7/9073

Stadtbezirksbeiräte: Drucksache 7/9074
Schutz der Wohnanschrift kommunaler Bewerberinnen und Bewerber: Drucksache 7/9075
Kommunaler Mehrbelastungsausgleich: Drucksache 7/9076

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Monatsrückblick Januar 2022

Anfragen die wir im Landtag gestellt haben ?

  • Notstromaggregate als passive Prävention in Altenpflegeeinrichtungen Drs 7/8370
  • Systematische Zusammenarbeit bei Massenanfall von Verletzten (MANV) Drs 7/8371
  • Standardisierung von Betreuungsplatz innerhalb von MANV Drs 7/8372
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Deponiebetreibern Drs 7/8373
  • Nachfrage zur Kleinen Anfrage 7/4037 Drs 7/8374
  • Kosten der Ab- bzw. Umrüstung von Fahrzeugen im Katastrophenschutz nach

Übergabe durch den Bund  Drs 7/8384

  • Einwohneranträge, Bürgerbegehren & Bürgerentscheide nach §§ 23 bis 25 Sächsische 

 Gemeindeordnung bzw. §§ 20 bis 22 Sächsische Landkreisordnung Drs 7/8498

  • Einwohnerversammlungen nach § 22 Sächsische Gemeindeordnung Drs 7/8499
  • Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 7/ 8163
  • Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 7/ 8179Drs 7/8786
  • Sonderkommission Argus – Personalausstattung  Drs 7/8863
  • SOKO Argus – Arbeitsbereiche & Zusammenarbeit Drs 7/8867
  • Betriebsfeuerwehren im Freistaat Sachsen Drs 7/8864
  • Werksfeuerwehren im Freistaat Sachsen Drs 7/8868
  • Gesamtsicherheitssituation in der Stadt Görlitz Drs 7/8865

Bericht aus dem Landtag

Ein Drittel der sächsischen Vollzeitbeschäftigten schuftet für Niedriglohn – wann greift die Koalition endlich ein?

„Diese Zahlen sind ein bleibender Skandal! Es kann nicht sein, dass auch in Sachsen so viele Menschen mit einem Bruttolohn von weniger als 2.284 Euro abgespeist werden, obwohl sie 40 Stunden und mehr pro Woche schuften.

Die sächsische Staatsregierung muss endlich Druck machen für höhere Löhne! Ein wichtiges Mittel ist das Vergabegesetz: Öffentliche Aufträge und damit Steuergeld dürfen nur an Unternehmen fließen, die eine tarifliche Entlohnung und tarifgerechte Arbeitsbedingungen gewährleisten. Wann liefert die Koalition endlich?

Es ist überfällig, dass der gesetzliche Mindestlohn erhöht wird –Die Staatsregierung muss wenigstens dafür sorgen, dass kein Unternehmen den Mindestlohn unterschreiten kann. Dazu ist ein stetig hoher Kontrolldruck notwendig. Um die Tarifbindung wieder zu steigern, müssen Tarifverträge wieder leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dafür muss sich Sachsen im Bund stärker einsetzen.“

Modernisierung abgesagt – Beteiligung wird kaum erleichtert, Wahlalter 16 kommt nicht

Heute berät der Innenausschuss über die Pläne der Koalition für eine Kommunalrechtsnovelle. Hierzu hat die Linksfraktion zehn Änderungsanträge gestellt, die vor allem die Mitbestimmung der Bevölkerung und die Mitsprache kommunaler Beauftragter verbessern sollen. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher Mirko Schultze:

 „Das Kommunalrecht muss endlich modernen Anforderungen genügen, es muss beispielsweise digitale Beratungen und Abstimmungen der Räte ermöglichen. Das erfreulichste Teilergebnis der Koalitionspläne ist, dass die Mitglieder von Gemeinderäten und Kreistag künftig keinen Maulkorb mehr erhalten können, wenn sie vorab mit Bürgerinnen und Bürgern über Vorlagen und Anträge sprechen wollen. Diese Klarstellung war überfällig – dafür haben wir lange gestritten. Auch beim Wechsel des Auszählungsverfahrens für Kommunalwahlen und bei den Regelungen zu Fraktionsgröße und Fraktionsrechten hat die Koalition unsere Vorschläge aufgegriffen.  

 Darüber hinaus sind die Koalitionsfraktionen allerdings bei Flickschusterei und ein paar redaktionellen Glättungen geblieben. Eine grundhafte Modernisierung des Kommunalrechtes findet nicht statt, selbst das in der Koalition Vereinbarte wird nicht komplett umgesetzt. CDU, Grüne und SPD bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück, wenn es um mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger geht. Wir wollen, dass Einwohnerversammlungen in Gemeinden schon von einem Prozent der Stimmberechtigten durchgesetzt werden können.

 Besonders skurril: Das kommunale Wahlrecht ab 16, für zwei Drittel der jungen Menschen in Deutschland längst eingeführt, wurde erneut abgelehnt. Wenn die Bundesregierung wie angekündigt das Wahlrecht ab 16 für die Europawahl 2024 einführt, können die 16- und 17-Jährigen in Sachsen an diesem Tag dann zwar das Europaparlament wählen, nicht aber ihren Gemeinderat.“

Kreistag

Barrierefreie Bushaltestellen müssen sein

Durch den ZVON wurde ein Konzept für die Entwicklung einer barrierefreien Bushaltestelleninfrastruktur beauftragt, welches am 27.05.2019 mit einem Abschlussbericht schloss. In dem Konzept wurde eine Bestandsaufnahme den Kommunen durch den ZVON bereits 2019 zur Verfügung gestellt wurde. Ein Haltestellenkataster wurde erstellt.

Gefördert wird die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, 20 Prozent übernimmt der ZVON und 5 Prozent der Kosten verbleiben bei der Kommune.

„Seit dem 1. Januar 2022 muss eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein muss. Die Realität im Landkreis Görlitz zeigt, dass diese nach wie vor eine Aufgabe der Kommunen ist. Der gesetzliche Anspruch bedeutet für die meisten Kommunen im Landkreis dringenden Handlungsbedarf!“

Stadrat

Monatsrückblick Stadtratsfraktion Görlitz Januar

In der Stadtratssitzung am 27.1. wurde ein Kleingartenbeirat für Görlitz gewählt. Der Genosse Peter Zucker wurde auf unseren Vorschlag als sachkundiger Einwohner in den Beirat gewählt. Herzlichen Glückwunsch an Peter und viel Erfolg bei seiner Arbeit.

Beim Thema Stadthallensanierung hat sich unsere Fraktion ausdrücklich für mehr Transparenz und gegen die Fortsetzung des Vorhabens (Einreichung Bauantrag) entschieden. Denn zum jetzigen Zeitpunkt liegt weder eine Auskunft vom Finanzamt zum Betreibermodell (Abzug Umsatzsteuer), noch ein tragfähiges Betreiberkonzept vor. Auch fehlt es an einer Antwort zur Finanzierung der Stadthalle im Betrieb und der Aufstellung der Kosten für die Betriebskosten. Ohne einen Fördermittelbescheid jetzt schon 2,1 Mio Euro Eigenmittel auszugeben halten wir für grob fahrlässig. Daher konnten wir dem Antrag des Oberbürgermeisters zum „Weitermachen“ nicht zustimmen. Die Stadthallensanierung halten wir für notwendig, aber nicht unter diesen Voraussetzungen.

Im Dezember hatten wir den Oberbürgermeister um eine Stellungnahme gebeten zum weiteren Verlauf beim Umgang mit den Thora-Teilen. Seine Antwort lautete, dass die Entscheidung über den weiteren Umgang bei den jüdischen Vertreterinnen und Vertretern liege und die Stadt diese abwarten und respektieren werde. Wir halten diesen Weg für den einzig richtigen und hätten uns gewünscht, dass dieser vor dem Pressetermin mit dem Ministerpräsidenten im Dezember eingeschlagen worden wäre. Dort hatte der OB erklärt, man wolle die Teile ins Ratsarchiv überführen. Zum Pressetermin waren keine jüdischen Vertreter*innen anwesend oder eingeladen gewesen. 

Erfreulich ist auch die Nachricht, dass die Stadt ab dem 1. Februar eine neue Mitarbeiterin für die Bürgerbeteiligung einstellt. Damit kann diese wichtige Aufgabe endlich wieder an einer Stelle gebündelt werden und die Bürgerräte haben wieder eine fachliche Ansprechperson in der Verwaltung. Nächster Schritt ist nun eine Überarbeitung der Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung.

An der städtischen Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus am 27.1. am Mahnmal Wilhelmsplatz nahm Fraktionsvorsitzende Jana Lübeck teil und legte einen Kranz nieder.

Ortsverband Görlitz

13.01. Unser monatlicher Stammtisch fand online statt. Neben bekannten Gesichtern konnten wir auch einige neue Interessierte Menschen begrüßen. Seit gerne am 10.02 zu nächsten Stammtisch dabei.

27.01. Am Tag des Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus waren auch Mitglieder unseres Ortsverbandes dabei um den Ermordeten zu gedenken.

Wo Sie gern dabei sein können

03.02. #Grünes Licht für Aufnahme – Lagebericht von der Polnisch-Belarussischen Grenze + Vorstellung der neugegründeten Görlitzer-Initiative (Online) 

10.02. Linker Stammtisch 19:00 Uhr in der Bierblume, Neißstraße 8 – Görlitz

11.02. 18 Uhr Online Diskussionsrunde „Bevölkerungsschutz der Zukunft“ mit Michael Bagusat-Sehrt, Markus Kremser

17.02. Buchbesprechung des Ortsverbandes: „Kampf der Identitäten“ von Jan Feddersen und Philipp Gessler

28.02. 18 Uhr „Frag doch mal den Schulle“ online

Termine können noch ergänzt werden. Checkt diesbezüglich folgende Social-Media Kanäle Instagramm: dielinkegoerlitz; linkegr; mirkoschultze

Facebook: DIE LINKE. Görlitz | Mirko Schultze


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