Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Görlitz, den 04. Oktober 2010

Sehr geehrter Herr Landrat,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Der Landkreis Görlitz ist Gesellschafter der Theater GmbH Zittau, die hauptverantwortlich für den Umbau des Theatergebäudes in Zittau zeichnet. Der Umstand, dass im Landkreis Görlitz ein Theatergebäude saniert werden konnte und somit eine Kulturstätte geschaffen wurde, welche den meisten Ansprüchen gerecht wird, ist sicherlich ein erfreuliches Ereignis. Wie auch Sie hatte ich die Freude anlässlich der Eröffnung am 01. Oktober das neue Gebäude in Augenschein zu nehmen. Leider musste ich feststellen, dass die Barrierefreiheit beim Umbau vernachlässigt worden ist. Um mir ein umfassendes Bild machen zu können, bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.

1. Wie vereinbart sich die fehlende Möglichkeit, für Rollstuhlfahrer aus dem Foyer direkt in den Saal und auf die Behindertentoilette zu kommen mit den Vorschriften der sächsischen Bauordnung und der UN-Behindertenrechtskonvention?

2. Wie vereinbart sich die Unzugänglichkeit des Ranges im Foyer für Rollstuhlbenutzer mit der sächsischen Bauordnung und der UN-Behindertenrechtskonvention?

3. Welche Vorschläge seitens des Architekten bzw. der Planungsbüros lagen vor, um eine umfängliche Barrierefreiheit im Gebäude sicherzustellen und warum wurden diese nicht umgesetzt?

4. Welche Behindertenverbände oder Sachverständige wurden bei der Erarbeitung des Konzeptes zur Barrierefreiheit in die Planung einbezogen?

5. Ist es korrekt das der Geschäftsführer, Herr Sawade, auf der öffentlichen Theater-Baustellen-Besichtigung am 24.04. gegenüber Besuchern ausführte „er wolle, nach Inbetriebnahme, erst einmal eine Statistik zur Nachfrage erstellen“ und wenn ja, ist diese, offensichtlich rechtwidrige, Haltung durch den Gesellschafter gedeckt?

6. Bis wann ist es geplant, den Zustand der nicht barrierefreien Ausführung am Theatergebäude Zittau abzustellen und wer ist für die zu erwartenden Mehrkosten verantwortlich?

7. Ist gesichert, dass bei Anmietung des Foyers durch Dritte ausreichend Personal zur Verfügung steht, um Rollstuhlfahrern das Benutzen der Behindertentoilette zu ermöglichen (der Rollstuhlfahrer muss das Gebäude verlassen über einen Seiteneingang wieder ins Gebäude gebracht werden und quer durch den Saal zur Behindertentoilette fahren)? Wenn ja, wer trägt die Mehrkosten für den erhöhten Personalaufwand?

8. Wie werden Besucherinnen, welche mit Rollstuhl ins Theater wollen, bis zur Abstellung der Mängel auf die Nutzungseinschränkungen hingewiesen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Die Antwort auf die Anfrage finden sie hier: Antwort Theater Zittau