Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
Während der Debatte um den Haushalt der Jahre 2009/10 und im Rahmen der Debatte um die Haushaltskonsolidierung wurden die Kosten für die Erstellung und die Verteilung des Amtsblattes der Stadt Görlitz mehrfach thematisiert. Kurz vor Erstellung des neuen Doppelhaushaltes möchte ich, im Interesse einer sachlichen Debatte, die folgenden Fragen an sie richten:

1. Welche Ausgaben und Einnahmen wurden für das Amtsblatt der Stadt Görlitz 2009/2010 verbucht und welche Differenz ergibt sich daraus zu den Ein- und Ausgaben der Jahre 2008/2007?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Stadt Görlitz verpflichtet ein Amtsblatt, als eigenständige Publikation, herauszugeben?
3. Wie bzw. durch wen, erfolgt die Einwerbung von Anzeigenkunden?
4. Wie bzw. durch wen, erfolgt die Entscheidung über die Veröffentlichung einer Anzeige im Amtsblatt?
5. Wie bzw. durch wen, erfolgt die redaktionelle Auswahl von Inhalten?
6. Wie hoch ist der Anteil von Pflichtveröffentlichungen (geschätzt) pro Amtsblatt im Durchschnitt?
7. Besteht die Möglichkeit, wenn ja zu welchen Kosten, die Pflichtveröffentlichungen der Stadt Görlitz im Landkreisjournal oder in Kleinzeitungen zu realisieren?