Pressemitteilung DIE LINKE Görlitz
Fraktion im Kreistag
13.10.2011 10:15 Uhr

Am 05.Oktober 2011 reichten die Fraktionen von LINKE und SPD einen gemeinsamen Antrag zur Einführung eines Bildungs- und Kulturpasses ein. Dieser Antrag wurde intensiv entwickelt, nachdem die Einführung eines Sozialpasses am 21.April 2010 durch den Kreistag abgelehnt wurde.

Im Landkreis Görlitz gibt es vielfältige Angebote zur Bildung und kulturellen Betätigung. Eine gute Bildung und die Beschäftigung mit Kunst und Kultur sind Voraussetzungen für ein selbst bestimmtes Leben, für die Entwicklung der Persönlichkeit, für die Herausbildung sozialer Kompetenzen, für das Verständnis und den Umgang mit Demokratie. Die Verbreitung humanistischen Gedankenguts durch Bildung sowie Kunst und Kultur stärkt die Menschen gegen neofaschistische und rassistische Einflüsse. Dies ist allerdings vielen Menschen mit geringen Einkommen kaum noch möglich. Um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und ihren Angeboten zu ermöglichen, soll der Bildungs- und Kulturpass durch vergünstigte Eintrittspreise eine Hilfe darstellen. Für die teilnehmenden Einrichtungen erhöhen sich durch eine bessere Auslastung ihre Attraktivität und vielleicht auch ihre Effektivität.

Der „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ soll nach der Intension der EinreicherInnen die InhaberInnen sowie die in ihren Haushalten lebenden minderjährigen Kinder zur Nutzung von Ermäßigungen von Einrichtungen im Landkreis Görlitz berechtigen, die sich zur freiwilligen Teilnahme an diesem Projekt erklärt haben.
Alle Einrichtungen des Landkreises Görlitz, die Angebote zur Bildung sowie Kunst und Kultur erbringen, können sich an dem Projekt beteiligen.

Der „Bildungs- und Kulturpass des Landkreises Görlitz“ soll an folgenden Personenkreis mit Hauptwohnsitz im Landkreis Görlitz ausgereicht werden: EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II (ALG II), EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach SGB XII, EmpfängerInnen von Grundsicherung im Alter, EmpfängerInnen von Wohngeld oder Kinderzuschlag, im Haushalt lebende minderjährige Kinder von LeistungsempfängerInnen nach SGB II und XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag, EmpfängerInnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Studenten, sofern sie an einer Bildungseinrichtung im Landkreis eingeschrieben sind.

Die EinreicherInnen erwarten nun von den zuständigen Ausschüssen des Kreistages, dass der Antrag intensiv in den Ausschüssen diskutiert wird.