Pressemitteilung
DIE LINKE. Görlitz
16.05.2014 12:30

Der heutigen Sächsischen Zeitung, Ausgabe Zittau, ist zu entnehmen, dass auf Grund der nicht korrekt durchgeführten Nominierung der Stadtratskandidaten durch die AfD die Stadtratswahlen in Zittau evtl. verschoben werden. Das die fehlerhafte Aufstellung der Kandidaten nicht früher aufgefallen ist, liegt unter andern an einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt. Diese muss mindestens vom Versammlungsleiter und zwei stimmberechtigten Teilnehmern unterzeichnet werden. Das Formular enthält den ausdrücklichen Hinweis „Wir wissen, dass die Abgabe eine falschen Versicherung an Eides Statt gem. §156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht ist.“

LINKE prüft Strafanzeige und Schadenersatzforderung gegenüber AfD

Mirko Schultze, Vorsitzender des Kreisverbandes erklärt dazu: „Durch die offensichtlich bewusst abgegebene falsche Erklärung an Eides Statt ist in erster Linie ein Schaden für die Demokratie entstanden. Die Absage einer für Zittau wichtigen Wahl, welche zusammen mit der Europa- und Kreistagswahl stattgefunden hätte, wird die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten beeinflussen. Wir können die Zittauerinnen und Zittauer nur bitten, trotzdem zur Wahl zu gehen und ihre Stimme bei den Europa- und Kreistagswahlen einzubringen. Für uns als Partei aber hat eine Absage auch finanzielle Folgen. Die LINKE finanziert ihre kommunalen Wahlkämpfe aus Beiträgen und Spenden der Mitglieder und Sympathisanten und ist schon deshalb zu einer sparsamen und effektiven Verwendung der Mittel verpflichtet. Ich habe den Geschäftsführer der LINKEN im Landkreis Görlitz Jens Thöricht beauftragt, rechtliche Schritte prüfen zu lassen.“

Jens Thöricht, Geschäftsführer der LINKEN im Landkreis Görlitz und selbst Kandidat für den Stadtrat Zittau dazu: „Die LINKE lässt derzeit von einem Rechtsanwalt prüfen, ob im Falle einer Verschiebung der Stadtratswahl Schadenersatzforderungen gegenüber der AfD geltend gemacht werden können. Des Weiteren lassen wir prüfen, inwieweit eine Strafanzeige wegen Meineids zur Sicherung eventueller Ansprüche notwendig ist. Die AfD hat einmal mehr bewiesen, sie kann zwar populistische Sprüche klopfen aber die einfachsten Spielregeln, wie gleiche und geheime Wahlen bei Aufstellungsverfahren ignoriert sie genauso, wie sie bereit zu seinen scheint mit Hilfe von Falschangaben ihre Ziele durchzusetzen. Damit hat sich die AfD nicht nur für den Zittauer Stadtrat disqualifiziert sondern auch für alle anderen Wahlen.