Hiermit dokumentiere ich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen. Der Antrag wurde auf dem Sonderkreistag am 12.02.2014 eingereicht und hat zum Ziel die Jugendhilfe im Landkreis Görlitz nachhaltig zu verbessern. Der Antrag basiert auf Erfahrungen von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Meinungen von Freien Trägern der Jugendhilfe und Analysen der Jugendhilfeplanung in den letzten Jahren. Der Antrag soll nun in den Gremien des Kreistages beraten werden und steht in der Sitzung des Kreistages im Juni auf der Tagesordnung.

Landkreis Görlitz
Kreistag 12. 2. 2014

Antrag

Thema: Jugendhilfe

Einreicher: Stefan Hornig – Freie Wähler
Kathrin Kagelmann – Die LINKE.
Frank Peuker – SPD
Thomas Pilz – B 90/Grüne

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen, den Landrat zu beauftragen, nachfolgende Schwerpunkte in der künftigen Arbeit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sowie des Jugendhilfeausschusses umzusetzen:

1.Auflösung Defizitsicht in der Kinder- und Jugendpolitik

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, in öffentlichem Auftrag positive Bedingungen für die Entwicklung aller jungen Menschen zu schaffen. Der zunehmen-den, finanziell begründeten Verengung der Jugendhilfe auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung im Sinne staatlichen Eingriffshandelns ist gezielt entgegen zu wirken, in dem die präventive Jugendarbeit im Landkreis Görlitz nach den §§ 11- 14 SGB VIII (Jugendarbeit, -verbandsarbeit, -sozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz) parallel ausgebaut und qualifiziert wird.

2.Erhöhung der Qualität des Planungsprozesses in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung soll zielgruppenorientiert sämtliche Bedarfe der jeweiligen Planungsräume auf der Grundlage von sozialpädagogischen Bewertungen erfassen und darstellen. Das bedeutet zwingend, dass Jugendhilfeplanung auch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgen muss. Als Grundlage der Jugendhilfeplanung dient eine Sozialraumanalyse, die von einem externen Sachverständigen am Beginn jeder Kommunalwahlperiode erarbeitet wird. Die vom Kreistag bestätigte Jugendhilfeplanung gilt für den Zeitraum der Kommunalwahlperiode. Auf der Basis der bestätigten Jugendhilfeplanung sind vertragliche Vereinbarungen entsprechend der Grundlagen des § 74 SGB VIII zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe über die Leistungserbringung ab-zuschließen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind dementsprechend zu überarbeiten und der aktuellen Rechtslage anzupassen.
Innerhalb des Planungsprozesses ist die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern zu verbessern. Die eigentlichen Adressaten des Planungsprozesses, die jungen Menschen, sind mit vielfältigen kreativen Formen der Mitwirkung gezielter anzusprechen und aktiver zu beteiligen. Hier sind eigene, örtliche Initiativen auf Grundlage der Bundesinitiative „Eigenständige Jugendpolitik“ zu entwickeln.Veränderungen in der Jugendhilfeförderung, die Auswirkungen auf freie Träger im Folgejahr begründen, sind spätestens bis zum 30. 6. des Vorjahres zu beschließen. Dem Kreistag ist innerhalb einer Wahlperiode ein von externen Sachverständigen erarbeiteter Kinder- und Jugendbericht vorzulegen.

3.Finanzmoratorium

Der Landkreis Görlitz mit seiner ungünstigen Sozialstruktur und seiner vergleichsweise niedrigen Wirtschaftskraft ist finanziell überfordert, auf die wachsenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe angemessen zu reagieren. Gegenüber dem Freistaat sind deshalb konkrete Aktivitäten zu entwickeln, die auf eine Erhöhung der Landesjugendpauschale auf das Niveau von 2009 zielen.
Der Landkreis Görlitz bekennt sich für die Haushaltsbeschlüsse der kommenden Wahlperiode zu einer Festschreibung eines finanziellen Mindestbedarfes bei der Förderung der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach § 11-14 und 16 SGB VIII, der sich auf den Planansatz des Landkreises für das Haushaltsjahr 2009 bezieht. Dies ist auch für einen angemessenen Anteil ehrenamtlich arbeitender Projekte zu gewährleisten.

4.Aufwertung der inhaltlichen Arbeit des Jugendhilfeausschusses (JHA)

Der JHA als beschließender Ausschuss soll fachliche Qualitätsstandards der Jugendhilfe im Landkreis thematisieren und analysieren sowie seine Beschlüsse auf ihre Auswirkungen auf die Qualität der Jugendhilfe prüfen. Vor Beschlussfassun-gen sind die Ergebnisse der Prüfung bekannt zu geben. Über die gesetzlich vorge-schriebene Beteiligung hinaus entwickelt der JHA Methoden zur Einbeziehung von Jugendlichen, Verbänden und Organisationen im Vorfeld wichtiger Entscheidungen.

5.Verbesserung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Ausschuss

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit innerhalb des Ausschusses sowie des Jugendamtes mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist zu verbessern. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses bzw. sein Stellvertreter wirken insbesondere darauf hin, dass die Diskussionskultur innerhalb des Ausschusses versachlicht wird, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass der wachsende finanzielle Druck im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine offene, nachteilsfreie und allein fachlich orientierte Entscheidungsfindung verhindere.

Der Antrag als PDF Datei: Antrag Jugendhilfe Kreistag eingereichte Fassung