Seit Anfang 2009 ist die Übertragung der Görlitzer Stadtratssitzungen im Regionalfernsehen nicht mehr möglich, weil die Kosten der Übertragung durch den Anbieter nicht mehr alleine tragbar sind. Die geplante Refinanzierung durch Werbeeinnahmen erbrachte auch nicht den erwünschten Erfolg, kostet doch die Übertragung einer Stadtratssitzung rund 3000 Euro. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für Görlitz schlägt die Verwaltung nun vor, 12000 Euro einzustellen, um die Übertragung wieder gewährleisten zu können. Das diese Summe nicht ausreichen wird, ist abzusehen. Geht man davon aus, dass der Stadtrat von Görlitz ohne Sondersitzungen ca. 10 mal pro Jahr tagt und zieht man dann den Anteil der Finanzierung ab, welcher durch den Anbieter des Regionalfernsehens selbst erbracht wird, bleibt eine Finanzierungslücke von 8000 Euro. Um genau diese Summe sollte also die Haushaltsstelle aufgestockt werden, um eine Finanzierung und damit letztlich eine Information für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Bei gutem Willen kann man unterstellen der Oberbürgermeister und seine Verwaltung kennen die genauen Kosten der Übertragung nicht und haben deswegen weniger Mittel geplant. Bei etwas anderer Betrachtung könnte man auch zu dem Schluss kommen das weniger Mittel eingestellt worden sind, um letztlich die Wiederaufnahme der Übertragung scheitern zu lassen und die Schuld dann von sich weisen zu können. Sei es nun wie es sei; nach meiner Auffassung ist es wichtig das die Übertragung von Stadtratssitzungen wieder ermöglicht wird und die dafür eingesetzten 20.000 Euro sind gut investiertes Geld. Die Bürgerinnen und Bürger welche letztlich den Stadtrat gewählt haben um sie zu vertreten, haben das Recht die Arbeit eben jenes Gremiums auch zu verfolgen und sich ein eigenes Bild zu machen. Ein oft gehörtes Argument die Menschen könnten doch zu den öffentlichen Ratssitzungen gehen um die 20000 Euro anderweitig einsetzen zu können, zieht schon deshalb nicht, weil erstens die Platzkapazität im Rathaus nicht ausreicht, zweitens nicht alle Menschen so mobil sind das sie sich Problemfrei auf den Weg in den Rat machen könnten und drittens entfällt so die Möglichkeit, bei Abwesenheit zum Mittel der Aufzeichnung zu greifen um sich die Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt ansehen zu können. Eine Kostenübernahme der öffentlichen Hand verpflichtet aber auch den Anbieter Euro Regional TV nicht nur die Übertragung sicher zu stellen, sondern sie auch in angemessener Qualität zu gewährleisten. Eine höhere Qualität lockt vielleicht mehr Zuschauer und steigert die Einnahmen durch Werbung, was letztlich wieder dazu führen könnte das sich das Angebot selber finanziert und so die Zuschüsse aus dem Steuersäckel wegfallen können. Eines muss jedoch auch klar sein, bei allen angeführten Gründen, weshalb es im Interesse der Stadt ist die Ratssitzungen zu übertragen, kann es nicht auf Dauer darauf angelegt sein private Fernsehangebote durch Steuergelder zu subventionieren.