Anfrage entsprechend § 24(5) SächsLKrO an den Landrat

Mobbing ist in unserer Gesellschaft ein zunehmendes Problem, von dem auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Görlitz betroffen sind. Sie stimmen sicher mit mir überein, dass kompetente und sachgerechte Hilfe für die Betroffenen eine unabdingbare Notwendigkeit darstellen. Seit mehreren Jahren betreibt die Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. ( GefAS ) in den Räumen der Gewerkschaft ver.di (Görlitz Demianiplatz 34 / 35) eine Mobbing Beratungsstelle. Die Beratung wird von zwei Mitarbeitern, welche über Entgeltreglungen mit der ARGE Görlitz finanziert werden, betrieben. In der Beratungsstelle suchen monatlich mehr als 30 Menschen Hilfe bzw. informieren sich über Möglichkeiten, frühzeitig Mobbing zu erkennen, und sinnvoll damit umzugehen. Ab Dezember 2009 ist die Weiterführung der Beratungsstelle nicht mehr finanziell abgesichert weil keine Weiterfinanzierung, durch die ARGE erfolgen kann bzw. weil Beschäftigungsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder ein stetiger Personalwechsel die Sinnhaftigkeit der Beratungen gefährdet.

Entsprechend der Reglung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

1.Welche Möglichkeiten der Hilfe für Betroffene von Mobbing gibt es im Landkreis Görlitz?
2.Wie ist die Finanzierung derartiger Projekte gesichert.
3.Welche Möglichkeit sehen sie, in Zusammenarbeit mit der ARGE, einen weiterbetrieb der Beratungsstelle der Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. (GefAS) in Görlitz zu ermöglichen.