Anfragen

Fragen zum neuen Imagefilm von Görlitz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:

In der Sächsischen Zeitung vom 29.12.2011 (Ausgaben Görlitz) wurde unter dem Titel: „Neuer Imagefilm für Görlitz fertig“ ein Artikel veröffentlicht, welcher über die Fertigstellung des neuen Imagefilmes für Görlitz berichtet. Der neue Imagefilm ist auch auf dem Videoportal Youtube unter dem Namen: „Brücken in die Zukunft – Mosty ku przyszłości“ zu finden.

Dem Artikel ist zu entnehmen, dass die Europastadt Görlitz/Zgorzelec GmbH das Projekt beauftragt und betreut hat und dafür Mittel in Höhe von 18 000 Euro ausgegeben worden sind.

Im Zusammenhang mit Erstellung, Verbreitung und Verwendung des Filmes richte ich folgende Fragen an Sie mit Bitte um zeitnahe Beantwortung.

1. Wer hat den Film in Auftrag gegeben und wer zeichnet inhaltlich für den Film verantwortlich?
2. Wer hat den Film produziert?
3. Gab es eine öffentliche Ausschreibung bzw. unter wie vielen Anbietern wurde die Produktionsfirma ausgewählt.
4. Wie erfolgte die inhaltliche Ausgestaltung, wer hat über die Botschaft, welche vermittelt werden soll, entschieden?
5. Wer hat den Film, nach Fertigstellung freigegeben?
6. Welche Partner/innen waren aufseiten der Stadt Zgorzelec eingebunden?
7. Aus welchem Mitteln der Europäischen Union stammen die Mittel und wer war der Antragsteller bzw. Zuwendungsbegünstigte?
8. Wie hoch waren die Eigenmittel für die Produktion?
9. Wem steht der Film zur Verfügung bzw. wer darf ihn verwenden?
10. Ist die Verwendung des Filmes für Dritte, zweckentsprechende Verwendung vorausgesetzt, kostenfrei?

Um Nachfragen vorzubeugen, ein Werbefilm für Görlitz in Aussage, Wirkung und Verwendung für die Stadt von erheblicher Bedeutung. Nicht nur die Verbreitung über das Internet stellt hier besondere Anforderungen an den Prozess der inhaltlichen Ausgestaltung, der Produktion und an die Einbindung von Zgorzelec. Aus diesem Grund besteht m.E. erhebliches öffentliches Interesse, was auch die Zuständigkeit des Stadtrates als Gremium oder in Person eines einzelnen Stadtrates begründet. Es handelt sich hier also nicht um laufendes Geschäft der EGZ zumal der Film den Eindruck erweckt im Auftrag der Europastadt Görlitz/Zgorzelec erarbeitet worden zu sein.


Anfrage: Neue Schulbuslinie für Seifhennersdorf

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Vorbemerkung: Der Sächsischen Zeitung Ausgabe Zittau vom 18.08.2011 ist folgende Information zu entnehmen „Der Landkreis hat die Schulbuslinie SO25 für die Seifhennersdorfer Schüler eingerichtet, die nach Oderwitz in die Schule gehen sollen.“ weiter heißt es im selben Artikel „Die neu eingerichtete Schülerlinie SO 25 fährt an Schultagen morgens um 6.50 Uhr in Seifhennersdorf Oberdorf ab…“ Bezugnehmend auf diese Information richte ich folgende Fragen an sie mit Bitte um Beantwortung.

1. Welche Kosten entstehen dem Landkreis durch die Einrichtung der neuen/zusätzlichen Schulbuslinie SO 25 zwischen Seifhennersdorf und Oderwitz?

2. Wie erfolgte die Vergabe der Leistung?

3. Welche Mehrkosten/Kosten entstehen den Eltern, deren Kinder die Schulbuslinie nutzen müssen, weil ihre Kinder nicht in die MS Seifhennersdorf gehen können, durch die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung des Schülerverkehres?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.


Anfrage: Grundstücke am Stausee Quitzdorf

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Vorbemerkung: Am Quitzdorfer Stausee hat sich im „Niederschlesischen Feriendorf“ und auf weiteren Grundstücken eine organisatorische und räumliche Basis für Aktivitäten von Neonazis und ähnlichen Gruppen entwickelt. Nicht erst durch die erfolgreiche Verhinderung eines Pfingstlagers des verbotenen Vereines „Heimattreue Deutsche Jugend e.V. (HDJ)“, getarnt als Treffen der Jugendorganisation der NPD oder nach dem „Deutsche Stimme“ Pressefest ist klar, dass sich am Quitzdorfer Stausee eine Infrastruktur entwickelt hat, welche langfristig auf die Ermöglichung weiterer Veranstaltungen abzielt.
Der Landkreis hat hier eine besondere Verantwortung und auch die rechtstaatlichen Möglichkeiten, bereits im Vorfeld zu agieren. Eine durch Erwerb von Eigentum langfristig gesicherte Operationsbasis für die extreme Rechte schadet der Entwicklung des Landkreises und kann somit nicht in dessen Interesse liegen.

1. Wie viele Grundstücke besitzt der Landkreis Görlitz oder Gesellschaften mit Beteiligung des Landkreises am Stausee Quitzdorf?

2. Wie viele Grundstücke davon hat der Landkreis zum Verkauf ausgeschrieben?

3. Wie viele Grundstücke hat der Landkreis Görlitz in den letzten Jahren am Quitzdorfer Stausee veräußert?

4. Wie viele Grundstücke am Stausee Quitzdorf werden durch eine Treuhandnachfolgegesellschaft verwaltet?

5. Hat bei Grundstücksverkäufen am Stausee Quitzdorf der Landkreis ein Vorkaufrecht?

6. Wie prüft der Landkreis die beabsichtigte Nutzung der zu veräußernden Flächen und prüft der Landkreis, ob politisch motivierte Absichten hinter dem Kauf stehen könnten?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Die Antwort auf die Anfrage finden sie hier <<<


Umsetzung Beschluss Bachwoche

Die Hoffnung, dass sich das Schreiben, mit der Einladung zum Verwaltungsausschuss, als unbegründet erweist, hat sich  erfüllt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Stadtratssitzung am 19.10.2010 fasste der Stadtrat von Görlitz den Beschluss Nr.: STR/0365/09-14. In diesem Beschluss wurden sie beauftragt, der Kulturservice GmbH den Auftrag zu erteilen, ein Konzept für die Durchführung eines Bachfestes in Görlitz vorzulegen. Terminstellung hierzu war laut Stadtratsbeschluss Dezember 2010. Weder in der Regulären, noch in der von Ihnen für notwendig gehaltenen Sondersitzung, war der Beschluss jedoch auf der Tagesordnung. Dieser Umstand stellt an sich schon einen Verstoß gegen den Beschluss des Stadtrates dar. Auf der am Montag, den 03.01.2011, stattgefundenen Sitzung des Ausschusses Kultur, Bildung, Soziales befand sich nun wiederum keine Vorlage, welche den Tatbestand der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erfüllen würde.

Im Positiven könnte ich davon ausgehen, dass Sie sich mit der durch die Kulturservice GmbH erarbeiteten konzeptionellen Zuarbeit umfänglich beschäftigt haben und im Rahmen Ihrer Amtsausübung entschieden haben, die Vorlage nur in den Verwaltungsausschuss und in den Stadtrat im Januar einzubringen.

Im Negativen muss ich davon ausgehen das Sie in Überschreitung Ihrer, durch die Gemeindeordnung zugestandenen, Kompetenz eigenmächtig entschieden haben, die Vorlage auch im Januar nicht einzubringen und somit erneut und wissentlich gegen den Beschluss des Stadtrates verstoßen.

Sollte die letztere Darstellung der Wahrheit entsprechen und die Vorlage nicht im Januar behandelt werden möchte ich Sie davon in Kenntnis setzten, dass ich für diesen Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie bei der zuständigen Kommunalaufsicht einreichen werde. Ein eventueller Verweis auf den noch nicht genehmigten Haushalt bzw. beschlossenen Haushalt oder der Hinweis auf eventuelle Feststellung einer fehlenden Zuarbeit durch die Kulturservice GmbH gilt hier nicht. Als Vertreter des Gesellschafters hätten Sie für eine fristgerechte Zuarbeit sorgen müssen, als Oberbürgermeister ist Ihnen bekannt, dass der Beschluss lediglich ein Konzept vorgesehen hat, aus welchem der Stadtrat die Kosten ersehen kann. Eine Entscheidung, ob die Bachwoche stattfindet und ob und wie sie ggf. finanziell untersetzt wird, liegt in der Kompetenz des Stadtrates und ist, unabhängig von der Beschlussfassung des städtischen Haushaltes, möglich.

Um eine größtmögliche Transparenz meines Handels zu gewährleisten, werde ich diesen Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat Görlitz sowie an die Vorsitzende des Ausschusses Kultur, Bildung Soziales senden und ihn auf meiner Internetseite www.mirko-schultze.de veröffentlichen. Mit einer Antwort Ihrerseits werde ich selbstverständlich identisch verfahren, sofern sie einer Veröffentlichung Ihrer Antwort nicht widersprechen.

In der Hoffnung, dass dieses Schreiben sich mit der Einladung zum Verwaltungsausschuss bzw. zum Stadtrat als unbegründet erweist, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.


Vertrag Dr. Schmitz mit Klinikum Görlitz soll geprüft werden

Görlitz, den 05. Oktober 2010
Sehr geehrter Herr Ilg,

Verletzung der Rechte des Stadtrates Görlitz beim Anstellungsvertrag Dr. Schmitz

Mit diesem Schreiben wende ich mich an Sie als Kommunalaufsicht, mit der Bitte, folgenden Sachverhalt zu prüfen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Görlitz hat in seiner Funktion als Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung des Klinikum Görlitz gGmbH dem Anstellungsvertrag von Dr. Schmitz zugestimmt. Der Anstellungsvertrag hat, nach meiner Kenntnis, einen finanziellen Umfang von 250 Tsd Euro Jahresgehalt bei 13 Wochenstunden.

1. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei der Einstellung von Herrn Schmitz um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung. Entsprechend des §98 (1) SächsGemO hätte der Oberbürgermeister den Stadtrat frühzeitig über die beabsichtigte Vertragsunterzeichnung informieren müssen.
Dass es sich um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung handelt, ergibt sich aus dem ungewöhnlichen Wert des Vertrages und den Äußerungen des Geschäftsführers zur Strategie gegenüber dem Malteser Krankenhaus Sandt Carolus.

2. Die finanzielle Auswirkung des Vertrages, Jahresgehalt + Laufzeit + eventuelle Nebenabsprachen, sind nach meiner Auffassung in einer Gesamthöhe, welche eine Zustimmung des Gesellschafters, also des Stadtrates bedurft hätte.

3. Der Aufsichtsrat der Klinikum Görlitz gGmbH ist, nach meiner Auffassung, nicht ausreichend beteiligt worden. Eine Tischvorlage ist nicht geeignet, eine umfängliche Vorbefassung zu ermöglichen. Der Verweis des Aufsichtsrates auf den Gesellschafter entbindet den Aufsichtrat nicht von der Pflicht einer Beschlussfassung.

Ich bitte sie zu prüfen, ob im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Anstellungsvertrages die Rechte des Stadtrates verletzt worden sind, und ob sich aus diesem Umstand eine Rechtsunwirksamkeit des Vertrages ergibt. Sollten sie zur Erkenntnis gelangen, dass eine Verletzung der Rechte des Stadtrates vorliegt, bitte ich sie um die Einleitung notwendiger Schritte und eine Information über eventuelle Konsequenzen.


Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO – Barrierefreiheit Theater Zittau

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Görlitz, den 04. Oktober 2010

Sehr geehrter Herr Landrat,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Der Landkreis Görlitz ist Gesellschafter der Theater GmbH Zittau, die hauptverantwortlich für den Umbau des Theatergebäudes in Zittau zeichnet. Der Umstand, dass im Landkreis Görlitz ein Theatergebäude saniert werden konnte und somit eine Kulturstätte geschaffen wurde, welche den meisten Ansprüchen gerecht wird, ist sicherlich ein erfreuliches Ereignis. Wie auch Sie hatte ich die Freude anlässlich der Eröffnung am 01. Oktober das neue Gebäude in Augenschein zu nehmen. Leider musste ich feststellen, dass die Barrierefreiheit beim Umbau vernachlässigt worden ist. Um mir ein umfassendes Bild machen zu können, bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen.

1. Wie vereinbart sich die fehlende Möglichkeit, für Rollstuhlfahrer aus dem Foyer direkt in den Saal und auf die Behindertentoilette zu kommen mit den Vorschriften der sächsischen Bauordnung und der UN-Behindertenrechtskonvention?

2. Wie vereinbart sich die Unzugänglichkeit des Ranges im Foyer für Rollstuhlbenutzer mit der sächsischen Bauordnung und der UN-Behindertenrechtskonvention?

3. Welche Vorschläge seitens des Architekten bzw. der Planungsbüros lagen vor, um eine umfängliche Barrierefreiheit im Gebäude sicherzustellen und warum wurden diese nicht umgesetzt?

4. Welche Behindertenverbände oder Sachverständige wurden bei der Erarbeitung des Konzeptes zur Barrierefreiheit in die Planung einbezogen?

5. Ist es korrekt das der Geschäftsführer, Herr Sawade, auf der öffentlichen Theater-Baustellen-Besichtigung am 24.04. gegenüber Besuchern ausführte “er wolle, nach Inbetriebnahme, erst einmal eine Statistik zur Nachfrage erstellen” und wenn ja, ist diese, offensichtlich rechtwidrige, Haltung durch den Gesellschafter gedeckt?

6. Bis wann ist es geplant, den Zustand der nicht barrierefreien Ausführung am Theatergebäude Zittau abzustellen und wer ist für die zu erwartenden Mehrkosten verantwortlich?

7. Ist gesichert, dass bei Anmietung des Foyers durch Dritte ausreichend Personal zur Verfügung steht, um Rollstuhlfahrern das Benutzen der Behindertentoilette zu ermöglichen (der Rollstuhlfahrer muss das Gebäude verlassen über einen Seiteneingang wieder ins Gebäude gebracht werden und quer durch den Saal zur Behindertentoilette fahren)? Wenn ja, wer trägt die Mehrkosten für den erhöhten Personalaufwand?

8. Wie werden Besucherinnen, welche mit Rollstuhl ins Theater wollen, bis zur Abstellung der Mängel auf die Nutzungseinschränkungen hingewiesen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Die Antwort auf die Anfrage finden sie hier: Antwort Theater Zittau


Anfrage zum Amtsblatt der Stadt Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
Während der Debatte um den Haushalt der Jahre 2009/10 und im Rahmen der Debatte um die Haushaltskonsolidierung wurden die Kosten für die Erstellung und die Verteilung des Amtsblattes der Stadt Görlitz mehrfach thematisiert. Kurz vor Erstellung des neuen Doppelhaushaltes möchte ich, im Interesse einer sachlichen Debatte, die folgenden Fragen an sie richten:

1. Welche Ausgaben und Einnahmen wurden für das Amtsblatt der Stadt Görlitz 2009/2010 verbucht und welche Differenz ergibt sich daraus zu den Ein- und Ausgaben der Jahre 2008/2007?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Stadt Görlitz verpflichtet ein Amtsblatt, als eigenständige Publikation, herauszugeben?
3. Wie bzw. durch wen, erfolgt die Einwerbung von Anzeigenkunden?
4. Wie bzw. durch wen, erfolgt die Entscheidung über die Veröffentlichung einer Anzeige im Amtsblatt?
5. Wie bzw. durch wen, erfolgt die redaktionelle Auswahl von Inhalten?
6. Wie hoch ist der Anteil von Pflichtveröffentlichungen (geschätzt) pro Amtsblatt im Durchschnitt?
7. Besteht die Möglichkeit, wenn ja zu welchen Kosten, die Pflichtveröffentlichungen der Stadt Görlitz im Landkreisjournal oder in Kleinzeitungen zu realisieren?


Anfrage zu Auswirkungen der Finanzkürzungen auf die Stadt Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
In den letzten Wochen sind durch die sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung zahlreiche Planungen zu Einsparungen für das laufende Haushaltsjahr bzw. für die kommenden Haushaltsjahre veröffentlicht worden.
Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich folgende Fragen an Sie:

1. Welche Vorschläge der sächsischen Staatsregierung greifen direkt auf die finanzielle Situation der Stadt Görlitz durch?
2. Welche Vorschläge der Bundesregierung greifen direkt auf die finanzielle Situation der Stadt Görlitz durch?
3. Wie hoch sind die zu erwartenden Mindereinnahmen der Stadt Görlitz durch die Sparvorschläge der sächsischen Staatsregierung?
4. Ist abzuschätzen, welche Förderprogramme von Europa, Bund und/oder Land eingeschränkt werden bzw. Projekte aufgrund von Einsparungen bei Förderprogrammen nicht realisiert werden können, wenn ja welche?
5. Welche durch die Stadt Görlitz geförderten Einrichtungen können aufgrund von Mittelkürzungen des Bundes bzw. des Freistaates 2011 nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden.
6. Welche Auswirkungen haben, nach heutigem Kenntnisstand; die Sparvorschläge der Bundesregierung bzw. der Landesregierung auf die Erfüllung der Konsolidierungsziele der Stadt Görlitz.


Anfrage: Einhaltung des Postmindestlohn bei Behördenpost in Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

1. Welche Unternehmen tragen die Behördenpost der Verwaltung der Großen Kreisstadt Görlitz aus?

2. Wie hoch sind die Stundenlöhne der MitarbeiterInnen, in den für die Zustellung von Behördenpost beauftragten Unternehmen.

3. Stellt die Große Kreisstadt Görlitz sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April einen Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde gezahlt wird?


Anfrage an OBM Paulick zum Umgang mit der Ehrenamtskarte in Görlitz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Anfragen nach §28(5) SächGemO
Görlitz, den 30. April 2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich, entsprechend des §28(5) SächGemO, folgende Fragen an Sie mit Bitte um Beantwortung.

Vorbemerkung:
Nach Informationen des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist die Stadt Görlitz, auf Antrag, berechtigt die „sächsische Ehrenamtskarte“ auszustellen. Im Schreiben des Staatsministeriums an eine ehrenamtliche Bürgerin von Görlitz heißt es: „Das Antragsformular zum Erhalt einer sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie als Anlage zum Informationsflyer in Ihrer Stadtverwaltung, im Internet unter …“
Im Schreiben heißt es weiter: „Den vollständig ausgefüllten Antrag ~ über geben Sie ~ der Stadtverwaltung Görlitz. Die Stadtverwaltung ist zur Ausgestaltung der sächsischen Ehrenamtskarte an ihre ehrenamtlichen Einwohner berechtigt.“
Wie ihnen sicher bekannt ist, berechtigt die sächsische Ehrenamtskarte zum vergünstigten Eintritt in sächsische Schlösser, Bugen und Gärten und dient als Instrument der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements.

Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich folgende Fragen an Sie:

1.Wo können interessierte Bürgerinnen und Bürger den Informationsflyer zur sächsischen Ehrenamtskarte in der Stadtverwaltung erhalten?
2.Wo können AntragstellerInnen den ausgefüllten und durch die Einrichtung bestätigten Antrag bei der Stadtverwaltung Görlitz einreichen?
3.Wie und durch welches Amt bzw. in welcher Zuständigkeit wird der Antrag bearbeitet und wie erfolgt die Bescheidung bzw. die Übergabe der sächsischen Ehrenamtskarte?
4.Beabsichtigen Sie die Institutionen und Vereine in Görlitz über die Möglichkeit der Würdigung von Ehrenamtlichen durch die sächsische Ehrenamtskarte zu informieren?
5.Beabsichtigen Sie dem Stadtrat vorzuschlagen, in Anlehnung an die Vergünstigungen der sächsischen Ehrenamtskarte, ähnliche Vergünstigungen in kulturellen Einrichtungen der Stadt Görlitz zu gewähren.


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