Kategorie: Anfragen

Während der Debatte um den Haushalt der Jahre 2009/10 und im Rahmen der Debatte um die Haushaltskonsolidierung wurden die Kosten für die Erstellung und die Verteilung des Amtsblattes der Stadt Görlitz mehrfach thematisiert. Kurz vor Erstellung des neuen Doppelhaushaltes möchte ich, im Interesse einer sachlichen Debatte, die folgenden Fragen an sie richten:

In den letzten Wochen sind durch die sächsische Staatsregierung und die Bundesregierung zahlreiche Planungen zu Einsparungen für das laufende Haushaltsjahr bzw. für die kommenden Haushaltsjahre veröffentlicht worden. Im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit als Stadtrat richte ich folgende Fragen an Sie:

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Nach Informationen des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist die Stadt Görlitz, auf Antrag, berechtigt die „sächsische Ehrenamtskarte“ auszustellen. Im Schreiben des Staatsministeriums an eine ehrenamtliche Bürgerin von Görlitz heißt es: „Das Antragsformular zum Erhalt einer sächsischen Ehrenamtskarte finden Sie als Anlage zum Informationsflyer in Ihrer Stadtverwaltung, im Internet unter …“
Im Schreiben heißt es weiter: „Den vollständig ausgefüllten Antrag ~ über geben Sie ~ der Stadtverwaltung Görlitz. Die Stadtverwaltung ist zur Ausgestaltung der sächsischen Ehrenamtskarte an ihre ehrenamtlichen Einwohner berechtigt.“
Wie ihnen sicher bekannt ist, berechtigt die sächsische Ehrenamtskarte zum vergünstigten Eintritt in sächsische Schlösser, Bugen und Gärten und dient als Instrument der Würdigung des ehrenamtlichen Engagements.

Im Haushaltsplan der Stadt Görlitz sind für das Jahr 2010 100.000 Euro zusätzlich zum Planentwurf für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit §11-14 KJHG eingestellt worden. Der Landkreis Görlitz hat in seiner Förderrichtlinie festgelegt, wenn das Vorhaben auch im Interesse Dritter liegt ist der Antragsteller verpflichtet, sich um eine angemessene Beteiligung dieser zu bemühen und diese Bemühungen glaubhaft nachzuweisen (§4 Punkt 4.5 Förderrichtlinie). Dieser Umstand trifft also für alle Projekte des Grundbedarfs der Stadt Görlitz zu. Da der Abgabeschluss für die Fördermittelanträge an den Landkreis Görlitz der 31.07.2009 ist bitte ich um Beantwortung folgender Fragen.

Bezug genommen wird bei allen Fragen auf die Wahlen zum Sächsischen Landtag am 30.08.09 bzw. die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 27.09.09

1.Wie viele Wahllokale im Landkreis Görlitz sind nicht Barrierefrei zugänglich?