Tag: Landkreis Görlitz

Sachsens Kommunen mit Rekorddefizit – Finanzbeziehungen neu ordnen, Gebührenerhöhungen vermeiden!

Laut dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) haben die sächsischen Kommunen das Jahr 2022 mit einem Rekorddefizit von etwa 262 Millionen Euro abgeschlossen und mussten daher teils Kredite aufnehmen. In den Kreisfreien Städten, Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden habe sich „die Finanzsituation gegenüber dem Vorjahr deutlich eingetrübt“, so der SSG. Dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion für Kommunalfinanzen:

„Koalition und Staatsregierung lassen die Kommunen im Regen stehen. Der Freistaat saniert seine Finanzen auf deren Kosten: Kommunale Kredite sind auch für diese Koalition kein Problem, Hauptsache der Landeshaushalt bleibt ,sauber‘! Die Landkreise fordern dann mehr Geld von ihren kreisangehörigen Gemeinden, die unter anderem wegen der höheren Kreisumlage mitunter Gebühren erhöhen oder freiwillige Leistungen einschränken müssen. Darunter leiden die Bürgerinnen und Bürger.

Die Koalition muss die Finanzbeziehungen zwischen Freistaat und Kommunen neu ordnen (Drucksache 7/7219). Zwar ist immer Geld da, aber es reicht nur, um den großen Flächenbrand zu verhindern. Trotzdem riecht es wegen vieler Schwelbrände ständig kokelig. Mit gefühlt hunderten undurchsichtigen Förderprogrammen versucht man die kommunale Ebene milde zu stimmen und darüber hinwegzutäuschen, dass zu wenig Geld im System ist. Kleine Kommunen haben aber in aller Regel kein Personal und zu wenige Eigenmittel, um eine Förderung zu erreichen. Geben wir den Kommunen mehr frei verfügbares Geld, über dessen Verwendung sie frei entscheiden können!

Die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen muss tiefgehend überprüft werden. Dann muss die Staatsregierung mit den Spitzenverbänden über das System der gemeindlichen Sockelfinanzierung, das Finanzmasseverhältnis zwischen Freistaat und Kommunen sowie innerhalb der kommunalen Finanzierungssäulen und über weitere relevante Faktoren entscheiden. Sonst behält der SSG mit seiner Prognose Recht, dass 2023 keine Entspannung bringt.

Deutlich widersprechen muss ich dem SSG, wenn er die aktuellen Entgeltforderungen der Gewerkschaften als ,überzogen‘ bezeichnet. Angesichts der Teuerung streiten die Beschäftigten vor allem für einen Inflationsausgleich – sie wollen nicht mehr Kaufkraft haben, sondern lediglich keine Kaufkraft einbüßen. Richtig ist aber, dass der Freistaat den Kommunen dabei helfen muss, die Einkommen zu erhöhen. Es geht hier keineswegs um hochbezahlte Fach- und Arbeitskräfte, sondern um das Kita-Personal, Müllwerkerinnen und Müllwerker, Busfahrerinnen und Busfahrer oder Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Wenn die Kommunen mehr Geld bekämen, wären faire Einkommen kein Problem. Auch die Kaufkraft von Verwaltungsbeschäftigten ist wichtig für die Wirtschaft!“

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Hilferuf des Jugendringes Oberlausitz ist das vielleicht letzte Signal einer noch lebenden Jugendhilfelandschaft – ignorieren wir diesen, leisten wir aktive Sterbehilfe

Auf der Mitgliederversammlung des Jugendring Oberlausitz haben die Mitglieder einen Beschluss gefasst der, nicht anders verstanden werden kann, als ein dramatischer Hilferuf.  Zu wenige Mittel, die Auszahlungspraxis und die Kommunikation zum Landkreis sind auf einem existenzgefährdenden Niveau angekommen. Die Jugendhilfestruktur im Landkreis Görlitz hat keinen Schnupfen, sie liegt auf dem Sterbebett!

Die Fraktion der LINKEN im Kreistag hat auf diese Gefahr bereits seit Jahren hingewiesen. Sie versuchte mehrfach mit Anträgen zum Haushalt mehr Mittel einzustellen. Leider wurden diese Anträge meist abgelehnt. Trotz angenommener Anträge, verschleppte die Verwaltung die Umsetzung. Dadurch kam, die von der Linksfraktion gestellte und vom Kreistag beschlossene Erhöhung um 250.000 Euro aus der letzten Haushaltsdekade nie zur Auszahlung. Der von der Linken mit unterstützte Beschluss für die Einstellung der fehlenden Projektmittel 2017 fand zwar eine Mehrheit im Kreistag, die Umsetzung des Beschlusses durch das Landratsamt erreichte die betroffenen Vereine nur rudimentär. Auch eine erneute, direkte Aufforderung zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses an den CDU Landrat Bernd Lange, blieb ohne Reaktion. In Verbindung mit einem personell, strukturell und inhaltlich falsch aufgestellten Jugendamt ist nun der Super Gau eingetreten.

Wir fordern den Landrat auf sofort zu handeln und alle betroffenen Vereine, den Jugendring Oberlausitz und die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zusammenzurufen und nachhaltige Lösungen zu finden, welche dann auch tatsächlich durch den Landkreis umgesetzt werden! Mirko Schultze dazu: „Wir fordern den Landrat dazu auf: Bereits bewilligte Mittel müssen sofort freigegeben werden! Die strukturellen Probleme im Jugendamt müssen überwunden werden. Wer den Hilferuf aus der Mitgliederversammlung des Jugendring Oberlausitz ignoriert, trägt die volle Verantwortung für den Kollaps der Jugendhilfe im Landkreis. Er riskiert das sichere Aufwachsen von Kindern im Landkreis Görlitz.“

Die Kreistagsfraktion der LINKEN prüft alle Möglichkeiten, um den Landkreis zum Handeln zu zwingen. Diese Möglichkeiten reichen von Sondersitzung von Gremien, Anfragen, Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zu Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Wir werden nicht zusehen wie die Jugendhilfe im Landkreis ins Grab verwaltet wird!

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Flüchtlinge brauchen Hilfe und keinen Hass

Pressemitteilung DIE LINKE. Görlitz
17.09.2014 11:00

Am 16. September informierte die SZ darüber,  dass der Landkreis Görlitz über 800 Flüchtlinge aufnehmen wird. Dieses Mal wird auch die Stadt Görlitz einen Teil der Menschen aufnehmen und in einer Alternativlösung zum Asylbewerberheim unterbringen. In Görlitz werden die Flüchtlinge vermutlich ähnlich wie in Rothenburg in einem Wohnblock untergebracht, so dass jede Familie in ihre eigene Wohnung erhalten kann.

Die LINKE fordert, dass wir uns nun mit den Flüchtlingen solidarisieren sollten und Vorurteile überwunden werden müssen. Die Stadt Görlitz steht nun in der Verantwortung, mittels einer transparenten Politik, die Ängste der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen und zu überwinden.

„Wir haben eine Verantwortung gegenüber Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten und die beschwerliche Flucht nach Europa auf sich genommen haben. Erst in den letzten Wochen sind mehrere hundert Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken und trotz großer Versprechungen seit Lampedusa, hat sich an der Flüchtlingspolitik noch nichts geändert. Die allgemeine Flüchtlingspolitik können wir hier leider nicht ändern, jedoch muss Görlitz nun eine vernünftige Willkommenskultur an den Tag legen und die Flüchtlinge aufnehmen und unterstützen. Was Görlitz nun auf keinen Fall braucht ist Feindlichkeit und Hass, wir benötigen eine Willkommenskultur für die Menschen und daran muss die Stadt Görlitz nun arbeiten.“ Meint Mirko Schultze, neugewähltes Mitglied des sächsischen Landtags und Kreis- und Stadtrat in Görlitz.

Ich habe mich heute mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister von Görlitz Herrn Deinege und an Bürgermeister Wieler gewandt um sie zu bitten, ähnlich wie in Hoyerswerda die Initiative zu ergreifen und zu einem Treffen einzuladen. Ziel soll es sein gesellschaftliche Gruppen, Vereine, demokratische Parteien und Bürgerinnen und Bürger zu vernetzen um Hilfe für die Flüchtlinge zu organisieren, Vorurteile abzubauen und den bereits auf dem Sprung stehenden Rassisten nicht die Lufthoheit zu überlassen und ihnen entgegen zu treten wenn sie die Ängste von Menschen missbrauchen.


Gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen im Kreistag Görlitz zum Thema Jugendhilfe

Hiermit dokumentiere ich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen. Der Antrag wurde auf dem Sonderkreistag am 12.02.2014 eingereicht und hat zum Ziel die Jugendhilfe im Landkreis Görlitz nachhaltig zu verbessern. Der Antrag basiert auf Erfahrungen von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Meinungen von Freien Trägern der Jugendhilfe und Analysen der Jugendhilfeplanung in den letzten Jahren. Der Antrag soll nun in den Gremien des Kreistages beraten werden und steht in der Sitzung des Kreistages im Juni auf der Tagesordnung.

Landkreis Görlitz
Kreistag 12. 2. 2014

Antrag

Thema: Jugendhilfe

Einreicher: Stefan Hornig – Freie Wähler
Kathrin Kagelmann – Die LINKE.
Frank Peuker – SPD
Thomas Pilz – B 90/Grüne

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen, den Landrat zu beauftragen, nachfolgende Schwerpunkte in der künftigen Arbeit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sowie des Jugendhilfeausschusses umzusetzen:

1.Auflösung Defizitsicht in der Kinder- und Jugendpolitik

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, in öffentlichem Auftrag positive Bedingungen für die Entwicklung aller jungen Menschen zu schaffen. Der zunehmen-den, finanziell begründeten Verengung der Jugendhilfe auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung im Sinne staatlichen Eingriffshandelns ist gezielt entgegen zu wirken, in dem die präventive Jugendarbeit im Landkreis Görlitz nach den §§ 11- 14 SGB VIII (Jugendarbeit, -verbandsarbeit, -sozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz) parallel ausgebaut und qualifiziert wird.

2.Erhöhung der Qualität des Planungsprozesses in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung soll zielgruppenorientiert sämtliche Bedarfe der jeweiligen Planungsräume auf der Grundlage von sozialpädagogischen Bewertungen erfassen und darstellen. Das bedeutet zwingend, dass Jugendhilfeplanung auch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgen muss. Als Grundlage der Jugendhilfeplanung dient eine Sozialraumanalyse, die von einem externen Sachverständigen am Beginn jeder Kommunalwahlperiode erarbeitet wird. Die vom Kreistag bestätigte Jugendhilfeplanung gilt für den Zeitraum der Kommunalwahlperiode. Auf der Basis der bestätigten Jugendhilfeplanung sind vertragliche Vereinbarungen entsprechend der Grundlagen des § 74 SGB VIII zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe über die Leistungserbringung ab-zuschließen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind dementsprechend zu überarbeiten und der aktuellen Rechtslage anzupassen.
Innerhalb des Planungsprozesses ist die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern zu verbessern. Die eigentlichen Adressaten des Planungsprozesses, die jungen Menschen, sind mit vielfältigen kreativen Formen der Mitwirkung gezielter anzusprechen und aktiver zu beteiligen. Hier sind eigene, örtliche Initiativen auf Grundlage der Bundesinitiative „Eigenständige Jugendpolitik“ zu entwickeln.Veränderungen in der Jugendhilfeförderung, die Auswirkungen auf freie Träger im Folgejahr begründen, sind spätestens bis zum 30. 6. des Vorjahres zu beschließen. Dem Kreistag ist innerhalb einer Wahlperiode ein von externen Sachverständigen erarbeiteter Kinder- und Jugendbericht vorzulegen.

3.Finanzmoratorium

Der Landkreis Görlitz mit seiner ungünstigen Sozialstruktur und seiner vergleichsweise niedrigen Wirtschaftskraft ist finanziell überfordert, auf die wachsenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe angemessen zu reagieren. Gegenüber dem Freistaat sind deshalb konkrete Aktivitäten zu entwickeln, die auf eine Erhöhung der Landesjugendpauschale auf das Niveau von 2009 zielen.
Der Landkreis Görlitz bekennt sich für die Haushaltsbeschlüsse der kommenden Wahlperiode zu einer Festschreibung eines finanziellen Mindestbedarfes bei der Förderung der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach § 11-14 und 16 SGB VIII, der sich auf den Planansatz des Landkreises für das Haushaltsjahr 2009 bezieht. Dies ist auch für einen angemessenen Anteil ehrenamtlich arbeitender Projekte zu gewährleisten.

4.Aufwertung der inhaltlichen Arbeit des Jugendhilfeausschusses (JHA)

Der JHA als beschließender Ausschuss soll fachliche Qualitätsstandards der Jugendhilfe im Landkreis thematisieren und analysieren sowie seine Beschlüsse auf ihre Auswirkungen auf die Qualität der Jugendhilfe prüfen. Vor Beschlussfassun-gen sind die Ergebnisse der Prüfung bekannt zu geben. Über die gesetzlich vorge-schriebene Beteiligung hinaus entwickelt der JHA Methoden zur Einbeziehung von Jugendlichen, Verbänden und Organisationen im Vorfeld wichtiger Entscheidungen.

5.Verbesserung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Ausschuss

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit innerhalb des Ausschusses sowie des Jugendamtes mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist zu verbessern. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses bzw. sein Stellvertreter wirken insbesondere darauf hin, dass die Diskussionskultur innerhalb des Ausschusses versachlicht wird, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass der wachsende finanzielle Druck im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine offene, nachteilsfreie und allein fachlich orientierte Entscheidungsfindung verhindere.

Der Antrag als PDF Datei: Antrag Jugendhilfe Kreistag eingereichte Fassung


Anfrage §24(5) SächsLKrO – Beendigung sozialpädagogischer Betreuung im Wohnheim Görlitz

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

Die Antwort auf die Anfrage kann hier eingesehen werden

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO und bezugnehmend auf die in der Öffentlichkeit angekündigte Schließung des Wohnheimes für Schüler in Görlitz, Konsulstraße 23, bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Höhe beteiligte sich der Landkreis jährlich an der Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung im Wohnheim der Wohnprojekt Görlitz GmbH?

2. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtung besuchen diese?

3. Wie viele Jugendliche über 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtungen besuchen diese? Bitte gestaffelt auflisten nach U21 und Ü21.

4. Welche Folgen ergeben sich durch die Schließung der Einrichtung für die betroffenen Jugendlichen? Wo sollen die Jugendlichen ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 untergebracht werden?

5. Wie stellt sich die Finanzierung des Wohnheimes unter doppischer Betrachtung im Vergleich zu anderen Wohnheimen im Landkreis dar?

6. Welche Kriterien bestimmten die Entscheidung des Landkreises zum Auslaufen der finanziellen Zuwendung für die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen im Wohnprojekt Görlitz GmbH?

7. Welche Auswirkungen sieht der Landkreis auf die verschiedenen Ausbildungsstandorte in und um Görlitz bei Wegfall des Wohnheimes?

8. Welche Alternativen für die Unterbringung junger Auszubildender in einem Wohnheim existieren in der Kreisstadt Görlitz?

9. Mit welchen Partnern auf städtischer oder kreislicher Ebene wurde die Entscheidung im Vorfeld abgestimmt?

10. Welche Position vertrat im Rahmen dieser Abstimmungen die Stadt Görlitz?


Kreisverwaltung verpasst Chance zur besseren Förderung der präventiven Jugendarbeit

Kreisverwaltung verpasst Chance zur besseren Förderung der präventiven Jugendarbeit – Kreistag muss Nachtragshaushalt nachbessern, LINKE stellt Antrag

Der Verwaltungsentwurf für den Nachtragshaushalt 2014, der den Fraktionen jetzt vorliegt, enthält keine zusätzlichen Mittel für die präventive Kinder- und Jugendarbeit. Die massive Erhöhung im Bereich der Jugendhilfe lässt sich einzig auf die gestiegenen Kosten der sogenannten Pflichtleistungen bei Hilfen zur Erziehung, Unterbringung usw. zurückführen.

Dazu erklärt Mirko Schultze, stellv. Fraktionsvorsitzender:

Nach dem Hilferuf zahlreicher Träger der Freien Jugendhilfe und der Einberufung eines Sonderkreistages zum Thema Jugendhilfe hätte auch der Kreisverwaltung klar sein müssen, im Bereich der Jugendhilfe muss umgesteuert werden. Es hilft nichts, den Kostenaufwuchs bei Hilfeleistungen zu beklagen, gleichzeitig aber den Teil der präventiven Jugendarbeit weiter zu kürzen bzw. Kürzungen in diesem Bereich nicht rückgängig zu machen. Das Mindeste wäre gewesen, die Kürzungen von 220.000 Euro zurückzunehmen und wieder in den Nachtragshaushalt einzustellen. Die Kürzungen haben sich eindeutig als kontraproduktiv erwiesen und zu weiteren Kostensteigerungen bei den sogenannten Pflichtleistungen geführt.

DIE LINKE im Kreistag wird mit Hilfe eines Änderungsantrages zum Nachtragshaushalt dem Kreistag Gelegenheit geben, den Worten über mehr präventive Jugendhilfe Taten folgen zu lassen. Es ist schon ein Treppenwitz der Kreispolitik, wenn sich im Februar ein Sonderkreistag mit den Problemen der Jugendhilfe beschäftigen soll, die Verwaltung aber mit dem Nachtragshaushalt Fakten schafft, die ein sinnvolles Agieren des Kreistages unmöglich macht. Wir hoffen, die Mitglieder der anderen demokratischen Fraktionen lassen sich nicht von diesem Taschenspielertrick blenden und sind bereit, mehr zu tun als nur über eine bessere Jugendhilfe und die Notwendigkeit des Umsteuerns zu schwadronieren.


5 Jahre DIE LINKE im Landkreis Görlitz

Überträgt man das Bild auf uns Menschen so ist der fünfte Geburtstag der LINKEN ja noch ein Kindergeburtstag und zu einem solchen gehört nun mal, dass die Eltern ihn fast noch intensiver feiern wie das Geburtstagskind selbst. Wenn es wie bei der LINKEN nun so ist, dass, was diesen Geburtstag nun wieder anders macht, Geburtstagskind und Eltern in einer Person, in einer Organisation vereint sind gibt es quasi doppelten Grund zum Feier.

Dies dachte sich auch der Kreisvorstand der LINKEN im Landkreis Görlitz und lud zu einer Geburtstagsfeier nach Krauschwitz ein um den Müttern und Vätern der LINKEN Dank zu sagen und in lockerer Runde über überstandene Kinderkrankheiten, erste Erfolge und Pläne für die Zukunft zu sprechen. Neben dem nach Krauschwitz gekommen Festredner Stefan Hartmann, welcher als stellv. Landesvorsitzender die Grüße des Landesvorstandes überbrachte und auf die lange Tradition linker Politik hinwies ergriff auch Ilja Seifert das Wort. Der „Oberlausitzer aus Berlin“ ist wie kein anderer Bundespolitiker mit der Entwicklung der LINKEN und ihrer Quellen in der Oberlausitz vertraut. Er freute sich, dass auch mal die Zeit zum Feiern da ist, weil dies eine Grundlage ist um in den Auseinandersetzungen der kommenden Jahre bestehen zu können. Nur wenn wir gemeinsam in der Lausitz kämpfen werden wir gewinnen, es wird keine Insel der Glückseeligen geben in der alles Gut ist.

Dieser Überzeugung zeigte sich auch Sven Scheidemantel, der Kreisvorsitzende von Bautzen, er betonte die Zusammenarbeit und kündigte eine noch engere Verzahnung der sächsischen Kreisverbände in der Region Oberlausitz an. Eine besondere Überraschung hielt die Arbeitsgemeinschaft Cuba Si bereit, welche anlässlich ihres 20 jährigem Bestehens nicht nur die Gratulationen des ganzen Kreisverbandes entgegen nahm, sondern als Dank für die Zusammenarbeit für alle Ortsverbände eine Chronik „20 Jahre Cuba Hilfe“ bereit hielt. Die Chronik offenbart wie schwierig die Anfänge waren und wie wichtig es dennoch ist, wenn Solidarität nicht nur ein Wort sondern gelebte Überzeugung ist.

Mit Jan Novotny, 1. Tenor und Publikumsliebling am Theater Görlitz/Zittau und der Dresdner Liedermacherin LMJ krönte ein gelungenes Kulturprogramm die Geburtstagsfeier und so feierten wir in Krauschwitz ausgiebig um für die kommenden Jahre und neue Herausforderungen gewappnet zu sein.


Kreishaushalt lässt sich nicht mit Almosen heilen

Die Fraktion der LINKEN im Kreistag Görlitz hat den Haushalt abgelehnt und doch unterscheidet sich unsere Ablehnung deutlich von der anderer Fraktionen im Kreistag. Wenn man auf den ersten Blick aus der einstimmigen Ablehnung schlussfolgern könnte, der Kreistag war sich einig, so ist dies nur bei einer oberflächlichen Betrachtung gegeben.

Der Haushalt, welcher uns durch die Verwaltung vorgelegt wurde, ist das Ergebnis einer Spar- und Kürzungspolitik der letzten Jahre und die wurde in den Vorjahren von den meisten Fraktionen im Kreistag mitgetragen. Zielten die meisten Fraktionen nur auf einen Ausgleich für die vom Kreis unverschuldeten Mehrausgaben durch den Freistaat, stellte die LINKE die gesamte Finanzierung der Kommunen in Sachsen in Frage und verlangte eine Neuordnung der Verteilung. Es kann nicht sein, dass der Freistaat sich als Sparkommissar feiern lässt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen aber gegen Null tendiert. Der Kreishaushalt finanziert sich neben Zuweisungen auch aus der Kreisumlage und dies ist auch richtig, übernimmt der Landkreis doch Aufgaben von den Kommunen, welche sich besser auf kreislicher Ebene erfüllen lassen. Voraussetzung für diese Kosten- und Lastenteilung ist aber die auskömmliche Finanzierung der Städte und Gemeinden, damit sie in der Lage sind, auch eine angemessene Kreisumlage zu zahlen. Dies ist übrigens ein Bestandteil der Sächsischen Verfassung Art. 87, Abs. 1: „Der Freistaat sorgt dafür, dass die kommunalen Träger der Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können.“ Insofern begeht die Staatsregierung Verfassungsbruch, wenn sie ihren Kommunen Aufgaben überträgt, aber nicht das dafür nötige Geld.

Der Landkreis Görlitz hat rund 15 Millionen Euro Schulden, mindestens 10 Millionen Euro resultieren aus Entscheidungen, welche nicht im Landkreis getroffen worden sind. An erster Stelle sind hier Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung für EmpfängerInnen von ALG II zu nennen und das ist ein Bundesgesetz. Aber auch die notwendigen Investitionen in Schulen und KITAS, die Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit sowie die Selbstbedienung des Landes aus den Mitteln für die Kulturräume führen zu Belastungen, welche der Landkreis und seine Städte und Gemeinden nicht einfach stemmen können.

Es geht also nicht darum, einfach etwas mehr Geld aus Dresden zu bekommen, sondern die Finanzierung der sächsischen Städte und Gemeinden und damit letztlich auch der Landkreise wieder auf sichere Füße zu stellen. Wenn es einzig und alleine um einen Ausgleich der Schulden durch den Freistaat geht, dann ignoriert man, dass bereits dieser Haushalt die Lebensqualität in unserem Landkreis stark dezimiert hat. Seit Jahren wird im Bereich Kultur gespart und der aktuelle Entwurf sieht eine weitere Kürzung um 300 000 Euro vor. Im Bereich der präventiven Jugendarbeit bzw. der offenen Jungendarbeit sind bereits 1/3 der Sozialarbeiterstellen weggefallen und den Vereinen werden weitere Kürzungen angedroht. Selbst wenn der Haushaltsentwurf eine leichte Erhöhung auf diesem Gebiet ausweist, so geht doch die Schere zwischen der sogenannten freiwilligen Aufgabe – offene Jugendarbeit – und der sogenannten Pflichtausgabe – Hilfe zur Erziehung/ Heimunterbringung und Allgemeiner Sozialer Dienst – immer weiter auseinander. Was vor wenigen Jahren noch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Jugendeinrichtungen abfangen konnten, landet heute bei der Familienhilfe, im Heim oder in der psychiatrischen Klinik.

Diese Fehlentwicklungen, welche nicht nur auf die finanzielle Situation zurückzuführen sind, sondern, meist getragen von den anderen Fraktionen, systematisch im Haushalt angelegt sind, werden sich auch nicht mit einer etwas höheren Finanzausstattung des Landkreises korrigieren lassen. Das betrifft z. B. auch die Mehrbelastungen von Eltern, deren Kinder auf Grund von Schulschließungen weite Wege fahren müssen, was die Eltern nun auch noch mit höheren Beförderungsgebühren bezahlen sollen. Die Investition in Menschen, in Lebensqualität, in Kultur, Bildung, Sport und Teilhabe müssen wieder Priorität bekommen. Diesem Grundsatz folgt aber der Haushaltsentwurf in keiner Weise, sondern kürzt weiter bei den Menschen.

Für DIE LINKE im Kreistag steht also fest, wenn der Haushalt nicht neu geordnet, die Prioritäten verschoben und die Zukunftssicherung unseres Landkreises in den Mittelpunkt gestellt wird, können wir dem Haushalt nicht zustimmen, selbst wenn die CDU/FDP-Regierung durch eine Sonderzuweisung versuchen sollte, den Haushalt auszugleichen. Das Ende der Fahnenstange ist nicht erst mit dem diesjährigen Haushalt erreicht worden, die Fahnenstange war schon mit der Bildung des Landkreises Görlitz zu kurz und die Bereitschaft, den Haushalt zurecht zu sparen bei den meisten Kreisräten zu groß. Auch wenn im Kreistag jetzt scheinbar der Aufstand geprobt wird, den meisten geht es um das Bekämpfen der Symptome – der LINKEN geht es um das Verändern der Ursachen und deswegen können wir einem Haushalt nur zustimmen, wenn die Veränderung nachhaltig und grundlegend ist, nicht wenn er oberflächlich gesetzeskonform zurecht gespart wird.


Anfrage zu den Themenkomplexen Freiwillige Feuerwehr und Katastrophenschutz

Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbstverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage nach § 24(5) SächsLKrO

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

Themenkomplex Freiwillige Feuerwehr

1. Wie viele Einsatzkräfte stehen der freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Görlitz zur Verfügung und wie viele davon sind Frauen? Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Feuerwehren.

2.Wie viele Einsatzkräfte davon stehen tagsüber unter der Woche zur Verfügung? Bitte aufgeschlüsselt nach Feuerwehren.

3. Wie viele der gesamten Einsatzkräfte bzw. wie viele der tagsüber unter der Woche verfügbaren Einsatzkräfte sind AtemgeräteträgerInnen bzw. verfügen über die notwendige Ausbildung? Bitte aufgeschlüsselt nach Feuerwehren.

4. Wie viele Einsatzkräfte warten auf die Ausbildung zum Atemgeräteträger/Atemgeräteträgerin und was ist der Grund für die Verzögerung?

5. Für Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W sind LKW Führerscheine notwendig. Sind ausreichend Kameraden mit LKW Führerschein ausgestattet? Gibt es ansonsten Ausnahmeregelungen?

6. Wie stellt sich die tatsächliche Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis Görlitz dar, bitte aufgeschlüsselt nach Feuerwehren, Soll und Ist Stärken und Einsatzfähigkeit unter der Woche tagsüber, nachts und am Wochenende?

7. Wer ist für die Mitglieder der Feuerwehren psychosozialer Ansprechpartner (PSAP)? Bitte nach Feuerwehren aufgeschlüsselt darstellen.

8. Gibt es im Landkreis Berechnungen/Prognosen über die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren auf mittleren und langfristigen Zeitraum? Wenn ja, wie sehen diese aus?

9. Wie viele Gemeinden prüfen, nach Erkenntnis des Landkreises, die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr ?

10. Wie viele Gemeinden haben beim Landkreis um eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr angefragt?

11. Wie bewertet der Landkreis die Einrichtung von Pflichtfeuerwehren?

12. Unter welchen Umständen / Bedingungen kann sich der Landkreis die Bildung bzw. Unterstützung von Stützpunktfeuerwehren mit hauptamtlichen Kräften vorstellen?

13. In wie weit ist hierbei eine übergreifende Zusammenarbeit Land/Landkreis und Gemeinden möglich? (z.B.durch zweckverbandsähnliche Strukturen)

14. Wie viele Feuerwehren verfügen über eine Jugendabteilung? Bitte einzeln aufschlüsseln.

15. Wie viele Mitglieder haben die Jugendabteilungen der Feuerwehren und wie viele davon sind weiblich? Bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Feuerwehren?

16. Welche Feuerwehrgerätehäuser erfüllen die DIN 14092 für Feuerwehrgerätehäuser und welche nicht?

17. Wie hoch ist der Investitionsbedarf in Gebäude und Technik nach Einschätzung der Landkreisverwaltung, um a) die Einsatzbereitschaft zu halten und b) die Anforderungen der DIN 14092 für Feuerwehrgerätehäuser zu erfüllen?

18. Nach welcher Priorität werden die Investitionsentscheidungen getroffen?

19. Gibt es im Landkreis Görlitz ein abgestimmtes Konzept für Beschaffungen bzw. werden Investitionen in Technik koordiniert, um Synergieeffekte bei der Beschaffung zu nutzen?

Themenkomplex Katastrophenschutz:

1. Sind die Pläne für Katastrophenlagen nach dem Hochwasser 2010 überarbeitet worden?

2. Welche Erkenntnisse, in Auswertung der letzten Hochwasser, hinsichtlich der Beschlagnahme/ Nutzung / Versorgung von Decken, KFZ, Betriebsstoffe, Lebensmittel, Unterkunft, u.ä. Konnten gewonnen werden? Wie sind diese Erkenntnisse in die Planung eingeflossen.

3. Wie viele Tankstellen im Landkreis sind in der Lage, im Krisenfall auch unter Stromausfall Diesel/Benzin (für Notstromaggregate, Fahrzeuge, etc.) zu fördern, bzw. zu liefern?

4. Wie wurden die KIT (Kriseninterventionsteams) während der letzten Hochwasser in die Einsatzplanung einbezogen? Wie ist dies zukünftig geplant?

5. Sind in Auswertung des Hochwassers von 2010 die Informationswege überarbeitet und verbessert worden?

6. Gibt es Hochwasserlagekarten und Benachrichtigungs- und Evakuierungspläne für die einzelnen Hochwassersituationen, wenn ja wurden diese nach dem Hochwasser 2010 überarbeitet?

7. Sind die Pegelmeßstellen in Auswertung des Hochwassers von 2010 ausgebaut worden? Wenn ja, wie viele sind noch in Planung bzw. ist der Bedarf mit den jetzt vorhandenen abgedeckt?


LINKE reicht Änderungsantrag zum Theater Konzept ein

Pressemitteilung DIE LINKE Görlitz
21.02.2012 10:15 Uhr

Auf ihrer Fraktionssitzung hat die Kreistagsfraktion der LINKEN beschlossen, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage Nr. BV/637/2012 – Konsolidierungskonzept Theater einzureichen.

Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung:

1. Der Kreistag bestätigt das beigefügte Konsolidierungskonzept für die Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH.

2. Der Landrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Landkreises Bautzen und der Stadt Görlitz den Zusammenschluss der Theater Görlitz, Zittau und Bautzen zu einem Kulturraumtheater zu prüfen und ein entsprechendes Konzept dem Kreistag vorzulegen.

Änderungsvorschlag zur Beschlussfassung

1. Der Kreistag nimmt das beigefügte Konsolidierungskonzept für die Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH zur Kenntnis.

2. Der Kreistag bestätigt das Ziel, ab 2016 den Beschäftigten der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH, sowie der TSG GmbH mindestens 10% unter dem gültigen Flächentarifvertrag zu zahlen.

3. Der Kreistag beauftragt den Landrat in Abstimmung mit dem Gesellschafter Stadt Görlitz, die dazu notwendigen Mittel als Zuschusserhöhung für die Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH, sowie der TSG GmbH in den Haushalt einzustellen. Die Verteilung der Mittel auf die Gesellschafter erfolgt entsprechend der jeweiligen Anteile an der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH.

4. Der Kreistag begrüßt die Initiative/den Beschluss des Stadtrates Zittau, sich an der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH zu beteiligen und beauftragt den Landrat, in Abstimmung mit dem Gesellschafter Stadt Görlitz, die Verhandlungen mit dem Ziel einer Beteiligung der Stadt Zittau, bei gleichzeitiger Aufstockung des Gesamtbudgets der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH.

5. Der Kreistag weist den Landrat, als Vertreter des Gesellschafters Landkreis Görlitz an, die Geschäftsführung der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH zu beauftragen, unter Berücksichtigung dieses Beschlusses und nach Klärung des finanziellen Anteiles der Stadt Zittau, das Konzept weiterzuentwickeln und den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel bleibt der Erhalt der Inszenierungs- und Spielstätten Zittau und Görlitz sowie ein hochwertiges und vielschichtiges kulturelles Angebot.

6. Der Landrat wird beauftragt, die Geschäftsführung der Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Landkreises Bautzen, der Stadt Görlitz, sowie der Stadt Zittau (für den Fall des Eintritts als Gesellschafter) den Zusammenschluss der Theater Görlitz, Zittau und Bautzen zu einem Kulturraumtheater bei Erhalt der Identität der jeweiligen Inszenierungs-Standorte zu prüfen und ein entsprechendes Konzept dem Kreistag vorzulegen.

Mit dem Änderungsantrag legt die LINKE einen realistischen Weg vor, die Standorte Görlitz und Zittau zu sichern, den berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach fairer Bezahlung nachzukommen und das künstlerische Niveau auf einem hohen Standard zu halten. Wir hoffen die Kreis- und Stadträte – der Antrag wird gleichlautend auch im Stadtrat von Görlitz eingereicht – können unserem Vorschlag folgen und über künstlich aufgerichtete Schranken springen. Theater ist mehr Wert, es ist kulturelles Zentrum, es ist Wirtschaftsfaktor, es ist Motor für Innovation. So Mirko Schultze stellv. Fraktionsvorsitzender und Mitglied im Aufsichtsrat der Theater GmbH.


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