Tag: Kleine Anfrage

Sicherheitslage auf Görlitzer Plätzen auch 2019 entspannt

Die Staatregierung stellt auf Nachfrage des LINKEN Politikers und MdL Mirko Schultze dar. Die Sicherheitslage auf Görlitzer Plätzen ist deutlich entspannter als es der Öffentlichkeit kundgegeben wird.

So gab es im gesamten Jahr 2019 auf den Görlitzer Plätzen: Obermarkt, Untermarkt, Lutherplatz, Marienplatz, Wilhelmsplatz und Sechsstädteplatz gerade einmal eine angezeigte Ruhestörung. Bei den Sachbeschädigungen zeigt sich eine deutliche Divergenz im Vergleich zum gesamten Stadtgebiet. So gab es auf den oben genannten Plätzen insgesamt 16 Sachbeschädigungen, im gesamten Stadtgebiet 473.

MdL Schultze dazu: „In der Stadt Görlitz wird im Bestreben aufgerüstet, Verbrechen präventiv zu vermeiden und geschehene Verbrechen schneller und effektiver aufzuklären. Eine Analyse der Art der Delikte und der Summe auf den Plätzen im Görlitzer Stadtgebiet zeigt hier nur, dass ein Popanz geschaffen wird, um künstlich ein Bild zu erzeugen, welches bei reeller Betrachtung nicht den Tatsachen standhalten kann.“

Außerdem geht aus der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/637 hervor, dass auch in Punkto angezeigte Körperverletzungen eine deutliche Diskrepanz der Angstmacherei zu den tatsächlichen stattgefundenen Delikten besteht.

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Staatsregierung muss auf Anfrage der LINKEN eingestehen: Videoüberwachung klärt keine Straftaten auf

Im Zusammenhang mit der am 09.08.2019 an der Görlitzer Altstadtbrücke in Betrieb genommenen Überwachungskamera musste die Staatsregierung in der Beantwortung einer kleinen Anfrage (Drs.-Nr.:7/159) des MdL Mirko Schultze (DIE LINKE) eingestehen, dass „Bislang … keine Straftaten durch das Videomaterial aufgeklärt werden.“ konnten.

Die Kosten für die Entwicklung, Beschaffung und Inbetriebnahme des Videoüberwachungssystems belaufen sich bisweilen auf 740.817,96 Euro, weitere 340.000,00 Euro werden für die bauliche Erschließung der Standorte kalkuliert. Zudem verfügen die Geräte über die Funktionen der automatischen Gesichter und Kennzeichenerfassung, diese dürfen letztlich erst mit Inkrafttreten des Polizeigesetzes im Januar 2020 in Betrieb genommen werden. LINKE und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Polizeigesetz eingereicht und wollen so die Ausweitung der Maßnahmen und Beschneidung der Bürger*innenrechte verhindern.

MdL Schultze sieht sich durch die Antwort der Staatsregierung in seinen grundsätzlichen Bedenken gegen die kostenintensive Videoüberwachung im Zusammenhang mit dem kommenden Sächsischen Polizeigesetz bestätigt. Weiterhin sagt Schultze: „Hier werden unter dem Vorwand von Kriminalitätsbekämpfung weite Teile der Bevölkerung unter einen Generalverdacht gestellt. Grund- und Bürger*innenrechte dürfen aber nicht auf dem Altar einer nur vermeintlichen Sicherheit geopfert werden.“

Anstatt das Steuergeld der Bürger*innen für ergebnisarme Symbolpolitik aus dem Fenster zu werfen, sollte die Staatsregierung besser vorsorgend agieren und Projekte im präventiven Bereich fördern.

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Kleine Anfrage: Ausbildung Notfallsanitäter

Hier findet ihr die konkreten Fragen und die Antworten auf meine Kleine Anfrage

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