Tag: Brandschutz

Kretschmer / Wöller geben Feuerwehren nicht, was sie brauchen – LINKE zu Mitwirkung an Gesamtkonzept bereit

Zu „Gesetzliche Neuregelungen zur Unterstützung der Feuerwehren im Freistaat“ (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/220713) erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für Feuerwehr, Rettungswesen, Bundeswehr und Katastrophenschutz:

Ziel des Manövers wie schon der Ankündigungen in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten: Man will Ruhe, ohne an die grundsätzlichen Entscheidungen heran zu müssen.

Konsequent wäre: Wertschätzung des Ehrenamtes z.B. durch eine Bundesratsinitiative für einen Rentenpunkt fürs Ehrenamt. Konsequent wäre auch die Übernahme einer gesamtsächsischen Verantwortung für den Brandschutz durch die Umwandlung der nicht weisungsgebundenen Pflichtaufgabe in eine weisungsgebundene einschließlich der daraus resultierenden auskömmlichen Finanzierung. Konsequent wären mehr dezentrale Ausbildung sowie eine Neuausrichtung auf einen familienfreundlichen Dienst.

So geht Kretschmers und auch Wöllers Regieren in punkto Feuerwehr: Man schaut gelegentlich auch mal in die richtige Richtung, macht einen kleinen Schritt nach vorn, hat dann aber nicht den Mut oder den Willen loszulaufen.

Es bleibt auch bei unseren weiteren Forderungen: Brandschutz und Erste Hilfe in den Bildungsplan jeder Klassenstufe, bessere Ausstattung für den Feuerwehrverband, Festschreibung der Hilfsfristen, eine zentrale Beschaffung. Wir haben ein Diskussionspapier, über das wir im ganzen Land Gespräche führen (http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Landtagsabgeordneter-Mirko-Schultze-spricht-mit-Waldheimer-Kameraden-ueber-die-Zukunft) und sind gern bereit, an der Erarbeitung einer wirklich konzeptionell untersetzten Gesamtlösung mitzuwirken, Stückwerk ist aber mit uns nicht zu machen.

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Besserer Brandschutz in Pflegeheimen, Krankenhäusern und weiteren Sonderbauten rettet Leben – Pflicht einführen!

In ihrem „Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten“ (Drucksache 6/9753) fordert die Linksfraktion zwingende Vorgaben in der Sächsischen Bauordnung über den Brandschutz in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege. In diesen Sonderbauten sollen künftig automatische Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen und Anlagen zur Rauchableitung, Brandschutzkonzepte und Brandschutzbeauftragte vorhanden sein müssen.

Zur heutigen Landtagsdebatte dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher für Feuerwehr, Rettungswesen und Katastrophenschutz:

Vor allem in Pflegeheimen kommt es immer wieder zu Bränden. Dort, aber auch in Krankenhäusern, Heimen und sonstigen Einrichtungen leben oft Menschen, die im Brandfall das Gebäude nicht schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Pflegepersonal ist ohnehin nicht in der erforderlichen Zahl vorhanden, um neben der Rettung von Personen noch zusätzlich akute Löscharbeiten übernehmen zu können. Hinzu kommen die Personalprobleme bei den Freiwilligen Feuerwehren.

Mit unserem Gesetzentwurf reagieren wir auf die Gefahr von Brandkatastrophen. Es geht uns nicht nur um Rechtssicherheit, sondern vor allem darum, Gefahren von Menschen abzuwenden. Es ist die Kernaufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen. Der Brandschutz in Sonderbauten hat jedoch oft immer noch erhebliche Mängel.

Wir wollen deshalb, dass Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen und moderne Brandschutzkonzepte vorhanden sein müssen und Baugenehmigungen davon in jedem Fall abhängig machen. Das rettet Leben. Sprinkleranlagen sind nicht nur wichtig, um das Pflegepersonal bei der Evakuierung zu unterstützen. Sie können auch verhindern, dass sich Brände überhaupt ausbreiten. Diese Erstbekämpfung kann kein Rauchmelder leisten. Eine Investition in aktive Löschanlagen rechnet sich in jedem Fall.

Wir erwarten, dass die Landesregierung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt!

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Feuerwehr-Investitionspaket nur erster Schritt –Folgen des jahrelangen Staatsversagens noch nicht behoben

Die sächsische Staatsregierung hat gestern ein Investitionspaket zur Förderung der sächsischen Feuerwehren beschlossen. Dazu erklärt Mirko Schultze, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst:

Dieses Paket kann nur der erste Schritt sein, um den millionenschweren Investitionsstau in den sächsischen Kommunen anzugehen. Es darf kein Strohfeuer bei der Bekämpfung des jahrelangen Staatsversagens bei der sächsischen Feuerwehr bleiben. Wenn man sich die Höhe des In-vestitionsstaus bei der Feuerwehr in den meisten Kommunen anschaut, dann wird diese Mehrinvestition ihn nur minimal beheben. Die angekündigte Schwerpunktsetzung beim Brandschutz lässt sich dabei nicht erkennen.

 

Auch die Förderung von Sammelbeschaffungen geht nicht weit genug. Aus Sicht der Linksfraktion müsste der Freistaat eine zentrale Beschaffungsstelle für Feuerwehren einrichten, wie bei der Landespolizei, über die Mengenrabatte erzielt werden und weitere Standardisierung der Fahrzeugausstattung erfolgen könnte. Kosteneinsparungen und Abbau von bürokratischem Aufwand könnten dadurch deutlich höher sein, als bei dem bürokratischen Aufwand von Sammelbeschaffungen zwischen einzelnen Gemeinden. Die Unterstützung für den Erwerb der wichtigen Führerscheine für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, also der Führerscheinklassen C und CE wird kommen. Bei zwei Führerscheinen pro Gemeinde in Sachsen (421 Gemeinden) pro Jahr und unter Berücksichtigung der benötigten Führerscheine und der Anzahl der Feuerwehren (1658) ist das jedoch viel zu wenig. Auch decken die 1000 € die Kosten für den Erwerb des Führerscheins im Regelfall nicht einmal zu 50% ab.

Der positivste Aspekt im Investitionspaket ist die Einführung einer Feuerwehrpauschale pro aktivem Angehörigem der Freiwilligen Feuerwehr. Vor allem begeistert die CDU die neue Jubiläumszuwendung in Höhe von 500 € für 50 Jahre aktiven Dienst. Was dabei verschwiegen wird, ist, dass diese 50 Jahre nur die wenigsten Feuerwehrleute erreichen. Dafür müssten Feuerwehreinsatzkräfte von ihrem 16. Geburtstag bis in ihre berufliche Rente aktiv am Dienst teilhaben. Mit den aktuellen Rechnungen für die nächsten fünf Jahre schließt die CDU/SPD-Regierung aber auch eine rückwirkende Auszahlung an Teile der 19.990 Mitglieder der Ehren- und Altersabteilungen der Feuerwehren aus, sodass diese für ihren langjährigen Dienst nicht gewürdigt werden. Wir als LINKE haben in den letzten zwei Jahren an einem Konzept gearbeitet, mit dem wir den sächsischen Brand- und Katastrophenschutz zukunftssicher gestalten können. Darüber wollen wir nun besonders auch mit den Feuerwehren in Sachsen diskutieren.

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Menschenleben schützen – Aktive Feuerlöschanlagen in Sonderbauten (Redemanuskript)

Sehr geehrter Herr Präsident,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Vergangenen Woche löste ein Dachstuhlbrand ein Feuer in einem Altenheim in Wilhelmshaven aus. Das Feuer wurde gegen 19.00 Uhr bemerkt, als viele Bewohner noch nicht im Bett gewesen waren und von den Pflegern versorgt wurden. Die Mitarbeiter des Wohnheims begannen schnell das Gebäude zu evakuieren. Als die Feuerwehr eintraf brannte das gesamte Heim. Alle 66 Bewohner sowie ein Besucher konnten in Sicherheit gebracht werden. Sieben Menschen kamen mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus und das gesamte Heim wird nun abgerissen. Dass nicht die Tagesschau und alle anderen Sender diese Meldung auf Platz 1 hatten, verdanken wir neben dem schnellen reagieren des Personals und der Rettungskräfte vor allem dem Umstand, dass um 19 Uhr die meisten Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht in ihren Betten lagen.
Es ist die Kernaufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen! Diese sind auch Personen, die sich in Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO überwiegend befinden und in Ernstfall nicht das Gebäude schnell genug oder nur mit fremder Hilfe verlassen können. Die Haupt Todes- und Verletzungsursache eines Brandes ist die Bildung von Rauch.

Meine Partei kritisiert seit Jahren die Kommerzialisierung, den Kostendruck im Bereich der Pflege und in den Krankenhäusern. Immer weniger Personal muss sich um meist immer schwerere Fälle kümmern. Die Folge in einer Sonderlage, wie sie ein Brand nun mal darstellt, sind nicht ausreichend Helferinnen und Helfer zu stellen. Wo schon im Normalbetrieb Personal knapp ist, da ist es im Notfall eben auch zu knapp. Es kommen noch zwei weitere Punkte hinzu, welche eine technische Aufrüstung von Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO. Erfordern:
1. Die von uns allen begrüßte Zunahme von Seniorenwohngemeinschaften und häuslicher Betreuung. Ein Effekt ist aber, die Schwere der Fälle in Seniorenheimen nehmen zu, die BewohnerInnen und Bewohner, die nicht mehr alleine dem Feuertod entrinnen können und auf Hilfe angewiesen sind wird also größer.
Der zweite Sachverhalt wäre zumindest in Teilen änderbar, sollten die Konservativen Vertreter hier in diesem Haus mal über ihren Schatten springen. Ich rede von der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren. Zumindest für die Sonderbauten, welche nicht an einem der wenigen Standorte einer Berufsfeuerwehr stehen gilt, die Tageinsatzbereitschaft und die technische Ausstattung der örtlichen Wehr ist – und hier betone ich, nicht wegen der Leistung der Kameradinnen und Kameraden – oft ein zusätzliches Risiko für Pflegeheime, Krankenhäuser oder ähnliche Bauten.
Auch wenn wir weiterhin gegen „Gesundheit als Ware“ und für mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichten kämpfen werden, so wollen wir mit genauso viel Nachdruck unserer Forderung Ausdruck verleihen, den bestmöglichen technischen Schutz zu gewährleisten. Wer sich heute verweigert, Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO mit aktiven Schutzeinrichtungen zu versehen, kommt der unterlassenen Hilfeleistung sehr nah und ich möchte nicht den Beweis erleben, weil es um das Leben von älteren Menschen, von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen in Krankenhäusern geht, um Menschen denen wir, denken wir an unsere Eltern oder Großeltern, oft unsere eigene Unversehrtheit zu verdanken haben. Meine Eltern leben noch in ihren eigenen vier Wänden, sollten sie mal in ein Heim ziehen müssen, dann möchte ich ihnen, auch aus Dankbarkeit, den bestmöglichen Schutz zukommen lassen. Sowie ich im Übrigen auch eine bessere Ausstattung und mehr Personal, also ein am Menschen orientiertes Gesundheitssystem ohne Kapitalinteressen möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
genau wie bei der sinnvollen Einführung einer Pflicht für Rauchmelder, handelt es sich hier um einen Antrag, der auf zukünftige Investitionen abzielt. Eine Zustimmung belastet weder den sächsischen Haushalt, dieses Argument können Sie also nicht vorbringen, noch erwarten wir von Investoren und oder BetreiberInnen etwas Unmögliches, die von uns geforderten und nach Beschlussfassung hoffentlich auch in der Bauordnung verankerte Pflicht in Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO ist eine planbare und kalkulierbare Forderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den kommenden Beratungen werden wir sehen, ob wir uns gemeinsam auf mehr Schutz für Menschen in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder ähnliche Einrichtungen einigen können. Wir werden sehen, ob parteipolitisch oder koalitionsvertragsgefesselte Erwägungen vor mehr Sicherheit für Bewohner und Personal steht oder ob es dieses Haus schafft, über die Schatten eigener Schubladen zu springen und für die Zukunft den bestmöglichen technischen Schutz für Sonderbauten nach § 2 Absatz 4 Nummern 9 bis 12 SächsBauO zur Plicht zu machen. Wenn sie glauben, dies könnte sich durch Einsicht und Freiwilligkeit lösen lassen, dann möchte ich ihnen zum Schluss sagen: Sie irren, seit Jahren haben Sie den Kostendruck auf die Einrichtungen erhöht bzw. dessen Erhöhung zugelassen. Gesundheit und damit auch die Betreibung von Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Bauten ist durch großkoalitionäre Entscheidungen zur Ware verkommen und deswegen muss es Pflicht werden und nicht freiwillig sein, weil freiwillige Leistungen von den Kostenträgern nicht akzeptiert werden. Wenn Sie also das Prinzip nicht ändern wollen, was natürlich wünschenswert wäre, so schaffen Sie wenigstens die Voraussetzungen für einen technisch optimalen Schutz. Verstehen Sie mich aber bitte nicht falsch, Ihre falsche Politik bei der Finanzierung von Pflegeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist nur der zwingende Grund zur Einführung von aktiven Löschanlagen, sie wären aber genauso sinnvoll wenn wir das Gesundheitssystem wieder an den Menschen ausrichten und nicht an den Kapitalinteressen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
geben Sie den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Pflegerinnen und Pflegern, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und den Rettungsärzten und Sanitätern die Chance zu überleben bzw. ihren Job zu machen, wenn der Fall eintritt der hoffentlich nie eintreten wird. Stellen Sie sicher, dass es nie und nimmer zu einer Meldung kommt: „Nach einem Brand im Pflegeheim XY trauern wir um die Opfer, Politiker versprechen den Angehörigen Hilfe und fordern Aufklärung“ wenn Sie so wie ich diese Schlagzeile nicht lesen wollen, dann lassen Sie uns in den kommenden Beratungen zu unserem Antrag konstruktiv und lösungsorientiert diskutieren und letztlich der Intention unseres Antrages folgen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freu mich auf die weitere Bearbeitung in den Fachausschüssen.

Redemanuskript – Es gilt das gesprochene Wort
Den Antrag findet ihr im EDAS des sächsischen Landtags unter der Drucksachennummer 9753

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