Medienberichten zufolge bleibt es einem Dresdner Rechtsanwalt wegen eines Gerichtstermins verwehrt, in diesem Jahr seine Truppmannausbildung bei der Freiwilligen Feuerwehr abzuschließen. Obwohl die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr laut § 61 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz für „Einsätze, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen“ freizustellen sind, wurde seiner Bitte um Verlegung eines Verhandlungstermins am Amtsgericht Chemnitz nicht entsprochen.

Mirko Schultze, Sprecher der Linksfraktion für Rettungswesen und Katastrophenschutz, kommentiert:

Die traurige Liste der Missachtungen eines lebensrettenden Ehrenamts ist erneut länger geworden. Behinderung und Beleidigung von Helfern an Einsatzorten, dazu Anwohner, die sich über zu laute Sondersignale beschweren, und nun Gerichte, die Termine zwar wegen Urlaubs, nicht aber wegen einer nur einmal im Jahr stattfindenden Prüfung verschieben wollen: Das alles zeigt, dass das wichtige Ehrenamt im Bereich der Lebensrettung dringend aufgewertet werden muss. Die Leistungen der Helferinnen und Helfer müssen stärker gewürdigt werden, denn ihr Einsatz ist entscheidend für den Schutz jeder und jedes Einzelnen. Ohne Freiwillige Feuerwehrleute würden wir gefährlicher leben.

In Kitas und Schulen sollte nicht nur vorbeugende Gefahrenabwehr ein wichtiger Bestandteil des Bildungsplanes sein – auch eine intensive Partnerschaft mit den Helferorganisationen vor Ort sollte für jede Schule selbstverständlich werden.