Archive for Juli, 2014

Leistungswille und Solidarität

Nicht erst bei den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre haben die Menschen in unserer Region bewiesen, wie solidarisch sie sind. Binnen kurzer Zeit organisierten die Menschen in der Oberlausitz die Hilfe nicht nur für Nachbarn und Freunde, sondern auch für Betroffene in anderen Dörfern und Städten egal ob in Deutschland, Polen oder Tschechien. In Anbetracht der Katastrophe verschwanden die Grenzen. Solidarität, andere nennen es Nächstenliebe, Dienst am Menschen und der Natur oder einfach ehrenamtliches Engagement, ist aber nicht nur bei einer Hochwasserlage prägend in der Oberlausitz.

Seit vielen Jahren engagieren sich Menschen in Sport- und Kulturvereinen, in der Freiwilligen Feuerwehr, in Elterninitiativen oder bei der Seniorenhilfe in Selbsthilfegruppen oder wo auch immer ehrenamtliches Engagement gebraucht wird. Diesen Menschen gilt vor allem unser Dank. Auch wenn wir wissen, sie wollen keinen Lohn, sie wollen keine besondere Würdigung für das was sie tun, so haben sie sich doch Dank verdient. Eine Ehrenamtskarte, vergünstigte Gebühren, eine öffentliche Würdigung jenseits von Alibiveranstaltungen oder die Erhöhung der Rente für Feuerwehrmänner und -frauen können hier ein erster Schritt sein. Wir brauchen ein neues Denken, wenn es ums Ehrenamt geht, wir brauchen eine Kultur des Dankes und der Unterstützung.

Der Leistungswille dieser vielen Engagierten darf aber nicht genutzt werden, um Geld zu sparen. Die öffentliche Hand darf sich nicht zurückziehen und Gelder kürzen in der Hoffnung, es würde schon einige „Verrückte“ geben, welche die Arbeit ohne Geld machen. Ein funktionierendes Ehrenamt bedarf hauptamtlicher Unterstützung, ohne das Eine kann das Andere nicht funktionieren. Eine andere Politik im Land kann auch im Landkreis dazu führen, dass der Leistungswille, das Engagement des Einzelnen wieder an die richtige Stelle in der Gesellschaft gerückt wird. Das Ehrenamt kann nicht der Ersatz für die fehlende Finanzierung staatlicher Aufgaben sein. Wer dies annimmt, schadet dem Ehrenamt und schafft es mittelfristig ab, denn kein Mensch wird sich engagieren, wenn er nicht auch den Willen der Gesellschaft spürt, ihren Teil zu erbringen. Am 31.08. können Sie mit ihren beiden Stimmen für die LINKE dazu beitragen, einen Neuanfang in Sachsen möglich zu machen, egal ob Sie es Solidarität, Nächstenliebe oder wie auch immer nennen.


Industrietradition und Energiewende

Wie kaum eine andere Region, ist in den letzten Jahrzehnten die industrielle Landschaft in der Oberlausitz umgebaut worden. In einer Region in der historisch Textilindustrie, Maschinenbau und Fahrzeugbau Schwerpunkte der Industrie waren, haben in den letzten Jahren Tourismus, Datenverarbeitung, Dienstleistung und Kreativwirtschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Mit der Energiewende ist die Zeit absehbar, wo wir nicht mehr riesige Löcher in die Erde graben um Kohle zu verstromen. Windräder aber auch Solar- und Wasserenergie gewinnen zunehmend an Bedeutung. Dieser Umbau hat viele Menschen vor Herausforderungen gestellt, mussten sie doch ihre ursprüngliche Lebensplanung oft dramatisch ändern. Nicht alle haben es geschafft und viele mussten die Region verlassen.

In vielen neuen Branchen ist es auch zu einer traurigen Gewissheit geworden das die Löhne nicht zum Leben ausreichen. Dies muss geändert werden, der Mindestlohn darf da nur ein erster Schritt sein. Wir müssen die Chancen, welche uns geboten werden nutzen. Wir müssen nach Lösungen suchen, welche nicht allgemein gültig, sondern speziell für unsere Region entwickelt werden. Es hilft uns nicht von Großinvestoren zu träumen und die innovativen Potenziale der Region zu vernachlässigen. Wir brauchen Gründerzentren um Studierenden der Hochschule zu ermutigen hier ihre Perspektive zu entwickeln. Wir brauchen eine Infrastruktur z.B. im Breitbandnetz, welche es ermöglicht gezielt Unternehmen der Kreativwirtschaft auch im ländlichen Raum anzusiedeln. Wir brauchen eine Standortpolitik die gezielt nach Unternehmen sucht, die auch gute Löhne zahlen. Denn nur wenn die Menschen in der Region ausreichend verdienen, können sie konsumieren. Kleine Handwerker, Fleischer, Bäcker und Gaststätten profitieren letztlich von der Kaufkraft und bekommen so eine Basis auf deren Grundlage sie ihr Geschäft entwickeln können. Eine dezentrale Energiegewinnung wird die Zukunft der Region sein. Sie ist mit der touristischen Nutzung besser vereinbar als Großkraftwerke und Tagebauanlagen. Sie macht aber auch unabhängig von Großkonzernen und lässt die Wertschöpfung aus der Energiegewinnung in der Region. Stärken wir die dezentrale Energiegewinnung, stärken wir die Region und das sollte doch unser Ziel sein. Industrietradition und Energiewende sind keine Gegenpole sondern bedingen sich. Mit der Erfahrung der Vergangenheit lässt sich die Zukunft aufbauen, mit dem Mut zu neuen Wegen, lässt sich eine Region entwickeln. Deswegen am 31.08. beide Stimmen für die LINKE.


Antrag zur temporären Umwidmung Berliner Straße – keine Gebühren zur Nutzung einer Umleitung

Text Anschreiben:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

entsprechend der § 36 SächGmO, reiche ich den im Anhang befindlichen Antrag ein. Ich bitte Sie, von ihrem Recht als Oberbürgermeister Gebrauch zu machen und die Beschlussvorlage nicht, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, spätestens auf der übernächsten Sitzung zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen, sondern den Beschluss bereits auf die nächste Sitzung des Stadtrates abstimmen zu lassen.

Ich danke Ihnen für ihr Entgegenkommen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat reiche ich folgenden Antrag entsprechend §36 SächGemO ein:

Beschlussgegenstand: Temporäre Änderung der Widmung eines Teilabschnittes des Berliner Straße / Änderung der Fahrrichtungseinschränkung

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Teilbereich der Berliner-Straße, zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße, wird beginnend mit der Sperrung des Teilstückes Jakobstraße/Schulstraße, von einer Gemeindestraße nach §3 StrG Punkt 4 in eine Gemeindestraße entsprechend §3 StrG Punkt 3 umgewidmet.

2. Die Einbahnstraßenreglung wird für den selben Zeitraum aufgehoben.

3. Für den Teilbereich der Berliner Straße zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße wird eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h festgelegt.

4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Sinne dieses Beschlusses auch andere Reglungen zu treffen, welche eine Nutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr ohne Nutzungseinschränkungen ermöglichen.

Begründung:
Durch die Baumaßnahmen auf der Jakobstraße wird die Zufahrt zur Schulstraße gesperrt. Wäre die Berliner Straße nicht eine Fußgängerzone, so würde die Umleitung selbstverständlich über diese Straße erfolgen und es einen uneingeschränkten Zugang zu Wohnungen, Pensionen, Geschäften usw. geben. Der Umstand, dass die Berliner-Straße Fußgängerzone ist, verursacht nun aber eine zwingende Erteilung einer Sondergenehmigung im Einzelfall, für welche die Entsprechenden Gebühren erhoben werden müssen. Der Aufwand zur Erstellung und Kontrolle der Sondergenehmigungen, sowie die spezielle Sondersituation Zufahrt zur Schule (am Schuljahresbeginn) oder Anreise von Pensionsgästen schaffen hier eine außergewöhnliche Situation. Alleinige Ursache ist die Widmung der Berliner-Straße als Fußgängerzone. Weder Nutzer, Gäste, noch Anlieger werden Verständnis für die Erhebung von Gebühren haben, selbst wenn diese rechtlich korrekt ist und somit wird aus einer durch die Bevölkerung begrüßten Baumaßnahme eine Maßnahme auf welche mit Unverständnis zumindest gegenüber dem Handel der Stadt reagiert wird. Dies kann durch Beschluss des Stadtrates abgewandt werden. Eine breite Akzeptanz, auch für Zukünftige Entscheidungen, sollte nicht an vermeintlich unvermeidlichen Kleinigkeiten scheitern. Die Möglichkeiten, der im Grundgesetz und in der Landesverfassung eingeräumten kommunalen Selbstverwaltung, sollten hier genutzt werden, um den Nachweis zu erbringen. Die Stadt sucht nach Lösungen und nicht nach dem verwaltungstechnisch einfachsten Lösungsansatz.

Um eine einfache Lösung zu finden, hatte ich mich bereits mit einem Brief an den Oberbürgermeister gewandt. Der Brief kann hier nachgelesen werden.

Nach dem Antrag reagierte die Stadt und setzte die Maßnahme ohne Stadtratsbeschluss um. Hier ein Zitat aus der SZ Görlitz vom 09.07.2014:

An anderen Stellen aber reagiert die Stadt. Gestern gab sie bekannt, dass die Berliner Straße zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße vorübergehend für den Verkehr freigegeben wird. Fußgängerzone und Einbahnstraße werden aufgehoben, ein verkehrsberuhigter Bereich mit Kurzzeitparkplätzen eingerichtet. Das Ganze gilt ab 21. Juli bis zum Ende der Vollsperrung am Knotenpunkt Jakobstraße/Schulstraße. Damit entfallen die zeitweise diskutierten Kosten für Anlieger für eine Einfahrtgenehmigung in die Berliner Straße.


Copyright © 1996-2016 Mirko Schultze. All rights reserved.
iDream theme by Templates Next | Powered by WordPress