Archive for Juni, 2014

Konstituierung der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat der Stadt Görlitz

Pressemitteilung
DIE LINKE. Görlitz
Fraktion im Stadtrat Görlitz
30.06.2014 13:00

Konstituierung der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat der Stadt Görlitz

Am Montag, den 24. Juni 2014, konstituierte sich die DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat der Stadt Görlitz und wählte ihren Fraktionsvorstand. Bestätigt wurde als Fraktionsvorsitzender Thorsten Ahrens; zu stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wurden Andreas Storch und Mirko Schultze gewählt.

Neben der Wahl wurden auch inhaltliche Akzente und die Schwerpunkte für die kommende Stadtratsarbeit gesetzt. Dazu gehören die Stärkung der Bürgerbeteiligung, die Weiterentwicklung als Familiengerechte Stadt, die Unterstützung der Belange von Jugendlichen und Senioren, die Stärkung der Kultur und des Sports, eine kluge Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes, die Förderung der Bildung von Kita bis Hochschule und darüber hinaus und die Stärkung der Europastadt Görlitz als Einkaufs- und Tourismusstandort.

Darüber hinaus verabschiedete die Fraktion einen Beschlussantrag für den Stadtrat unter dem Titel „Görlitz – fahrradfreundliche Stadt“. Ziel dieses Antrages ist es, dass städtische Verkehrskonzept im Sinne der Fahrradfreundlichkeit zu prüfen und Möglichkeiten für eine bessere Einbindung in das Radwegefernnetz und weitere überregionale und internationale Wegebeziehungen zu schaffen.


Brief an den OBM wegen Sperrung Schulstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ich wende mich heute mit Fragen an Sie, welche ich bitte entsprechende des §28(6) SächsGemO zu beantworten, verbinde diese Fragen aber auch mit der Bitte eine unbürokratische Lösung zu suchen und umzusetzen.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass in der Zeit der Bauarbeiten auf der Jakobstraße die Zufahrt in die Schulstraße gesperrt wird. Diesen Umstand halte ich für normal und durch die Baustelle begründet. Was mich verwundert, ist die damit verbundene Ankündigung, dass Anwohner der Schulstraße eine gebührenpflichtige Sondergenehmigung für die Durchfahrt Berliner Straße erwerben müssen. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an Sie:

1. Ist es korrekt, dass Anwohner und Gewerbetreibende für die Zeit der Sperrung Zufahrt Schulstraße eine gebührenpflichtige Sondernutzung zum befahren der Berliner Str. beantragen müssen?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies und wurden andere Möglichkeiten geprüft?

3. Sollten andere Möglichkeiten geprüft worden sein und sind diese als nicht durchführbar eingestuft worden, welche waren dies und warum kamen sie nicht in Frage?

4. Wie hoch ist der tatsächliche Aufwand für Ausstellung und Kontrolle der Sondernutzungserlaubnis, welche Maßnahmen sind vorgesehen?

5. Welche Lösungen gibt es für Kunden und Gäste von Gewerbetreibenden in der Schulstraße? (hier befinden sich u.a. zwei Pensionen)

6. Was ist den Eltern der Schulkinder in der Grundschule Schulstraße für eine Lösung angeboten worden? (Die Kinder auf der Bahnhofstraße bzw. Hospitalstraße aus dem Auto zu „werfen“ kann getrost als unzumutbar eingestuft werden.)

7. Wie wurden oder werden die Anwohner und Gewerbetreibenden auf der Schulstr. informiert?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ich bitte Sie unabhängig von der Beantwortung der Fragen, noch einmal zu prüfen ob die Einschränkungen der Zufahrt Schulstraße nicht durch eine unbürokratische Lösung erträglich gestaltet werden kann. Eine temporäre Freigabe der oberen Berliner Straße (bis Schulstraße) für den Durchgangsverkehr bis 7,5 t, ohne gebührenpflichtige Sondergenehmigung, wäre aus meiner Sicht eine praktikablere Lösung. Verbunden müsste dies natürlich mit der Aufhebung der Einbahnstraßenreglung im selben Zeitraum sein. Die sich daraus ergebene Zufahrt, aus Richtung Bahnhof zur Schulstraße, wäre nur für Anwohner, Gewerbetreibende oder Nutzerinnen der Pensionen sinnvoll. Eine Durchfahrt zu Hospitalstraße würde nicht entstehen, wenn der Abschnitt Schulstraße bis Hospitalstraße weiterhin richtungsgebunden und verkehrsberuhigt bliebe. Ein Missbrauch in umgekehrter Richtung ist erstens durch Kontrolle einschränkbar und zweitens rein wegetechnisch eher nicht sinnvoll.
Ich hoffe Sie verstehen mein Anliegen und finden eine Lösung, welche nicht zur unnötigen Verärgerung der Anwohner führt und somit die Akzeptanz von städtischen Entscheidungen erhöht und nicht verschlechtert.

In Folge der mündlichen Antwort der Verwaltung, sie sehe keine Handlungsnotwendigkeit habe ich folgenden Antrag eingereicht: Antag Teilumwidmung Berlinerstr


Landesdirektion Sachsen stützt Rechtsauffassung der LINKEN im Kreistag Görlitz

Pressemitteilung DIE LINKE. Görlitz
im Kreistag Görlitz
19.06.2014 14:00

Landesdirektion Sachsen stützt Rechtsauffassung der LINKEN im Kreistag Görlitz

Zur Antwort der Landesdirektion Chemnitz vom 13. Juni hinsichtlich der Verzögerungstaktik der Kreisverwaltung beim Umsetzen des Kreistagsbeschlusses „Erhöhung des Planansatzes 2014 in der präventiven Jugendarbeit um 250.000 Euro“ erklärt die Kreisrätin der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Görlitz, Kathrin Kagelmann:

Im Rahmen der Diskussion zum Nachtragshaushalt 2014 beschloss der Kreistag Görlitz am 18.12.2013 mehrheitlich, den Planansatz für die präventive Jugendhilfe um 250.000 Euro zu erhöhen. Damit sollten Kürzungen in der präventiven Jugendarbeit korrigiert und Stellenkürzungen rückgängig gemacht werden, um die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit aufrecht zu erhalten. Es verging jedoch Monat um Monat ohne dass die Umsetzung des Beschlusses erfolgte. Auf Nachfragen gab es immer nur die Aussage, es werde die Deckung noch geprüft. Im Mai erklärte dann der Landrat, dass die Haushaltslage eine Umsetzung des Beschlusses nicht zuließe. Nach Auffassung der Linksfraktion ein unhaltbarer Zustand, da der Landrat dem Beschluss nicht widersprochen hatte. Eine Überprüfung dieser Missachtung eines Kreistagsbeschlusses durch die Landesdirektion Sachsen bestätigte unsere Auffassung. Zitat aus der Antwort vom 13. Juni 2014: „Die fehlende finanzielle Deckung ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass formal der Planansatz für die präventive Jugendarbeit in Höhe von 483,6 TEUR für das Haushaltsjahr zur Verfügung steht und der entsprechende Kreistagsbeschluss durch die Landkreisverwaltung zu vollziehen ist.“ Damit wird unsere Rechtsauffassung vollumfänglich gestützt und wir erwarten vom Landrat kurzfristig konstruktive Vorschläge zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses.

Anlage: Antwort LD Antrag Juhi


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