Archive for Februar, 2014

Wahlversammlung der LINKEN im Landkreis Görlitz „Den Landkreis gestalten“

Den Landkreis gestalten – unter diesem Motto beschließt die LINKE im Landkreis Görlitz am 1. März ihr Kreiswahlprogramm und wählt die Kandidatinnen für die Kreistags- und Landtagswahl.

Am 1. März findet die Wahlversammlung der LINKEN im Landkreis Görlitz ab 10 Uhr im Wichernhaus Görlitz statt. Der rund 800 Mitglieder starke Kreisverband benennt an diesem Tag nicht nur die Kandidatinnen und Kandidaten für die 10 Wahlkreise zur Kreistagswahl, sondern auch die vier Direktkandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl. Die Versammlung hat desweiteren die Aufgabe, das Wahlprogramm zur Kreistagswahl zu beschließen. Das Programm steht unter dem Motto „Den Landkreis gestalten“

„Mit dem Wahlprogramm zum Kreistag konzentrieren wir uns auf Dinge, welche wir wirklich im Landkreis beeinflussen können. Es geht dabei um eine Neuordnung der Jugendhilfe genauso wie um die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaftsförderung, die Daseinsvorsorge, die Herausforderungen des Strukturwandels sowie Kultur und Demokratie“ so der Kreisvorsitzende der LINKEN Mirko Schultze. „Wir machen den Wählerinnen und Wählern ein Angebot, an dem wir messbar sind. Wie bisher werden wir auch in der laufenden Periode des Kreistages den Mensch in den Mittelpunkt unseres Handels stellen und öffentlich darüber Rechenschaft ablegen.“ so Schultze weiter.

Jens Thöricht, Geschäftsführer des Kreisverbandes, ergänzt: „Mit rund 45 Kandidatinnen und Kandidaten für den Kreistag stellen wir uns am 1. März sehr gut auf. Wir werden einen Wahlkampf organisieren, der unser inhaltliches Angebot mit glaubwürdigen Kandidatinnen und Kandidaten verbindet. Europa- und Kommunalwahlen stellen für uns eine Einheit dar. Wir werben für einen politischen Wechsel in unserem Landkreis und für eine starke LINKE in Europa.“


Gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen im Kreistag Görlitz zum Thema Jugendhilfe

Hiermit dokumentiere ich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Freie Wähler, SPD und LINKE sowie der Gruppe B90/DIE Grünen. Der Antrag wurde auf dem Sonderkreistag am 12.02.2014 eingereicht und hat zum Ziel die Jugendhilfe im Landkreis Görlitz nachhaltig zu verbessern. Der Antrag basiert auf Erfahrungen von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Meinungen von Freien Trägern der Jugendhilfe und Analysen der Jugendhilfeplanung in den letzten Jahren. Der Antrag soll nun in den Gremien des Kreistages beraten werden und steht in der Sitzung des Kreistages im Juni auf der Tagesordnung.

Landkreis Görlitz
Kreistag 12. 2. 2014

Antrag

Thema: Jugendhilfe

Einreicher: Stefan Hornig – Freie Wähler
Kathrin Kagelmann – Die LINKE.
Frank Peuker – SPD
Thomas Pilz – B 90/Grüne

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen, den Landrat zu beauftragen, nachfolgende Schwerpunkte in der künftigen Arbeit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe sowie des Jugendhilfeausschusses umzusetzen:

1.Auflösung Defizitsicht in der Kinder- und Jugendpolitik

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, in öffentlichem Auftrag positive Bedingungen für die Entwicklung aller jungen Menschen zu schaffen. Der zunehmen-den, finanziell begründeten Verengung der Jugendhilfe auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung im Sinne staatlichen Eingriffshandelns ist gezielt entgegen zu wirken, in dem die präventive Jugendarbeit im Landkreis Görlitz nach den §§ 11- 14 SGB VIII (Jugendarbeit, -verbandsarbeit, -sozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz) parallel ausgebaut und qualifiziert wird.

2.Erhöhung der Qualität des Planungsprozesses in der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung soll zielgruppenorientiert sämtliche Bedarfe der jeweiligen Planungsräume auf der Grundlage von sozialpädagogischen Bewertungen erfassen und darstellen. Das bedeutet zwingend, dass Jugendhilfeplanung auch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung erfolgen muss. Als Grundlage der Jugendhilfeplanung dient eine Sozialraumanalyse, die von einem externen Sachverständigen am Beginn jeder Kommunalwahlperiode erarbeitet wird. Die vom Kreistag bestätigte Jugendhilfeplanung gilt für den Zeitraum der Kommunalwahlperiode. Auf der Basis der bestätigten Jugendhilfeplanung sind vertragliche Vereinbarungen entsprechend der Grundlagen des § 74 SGB VIII zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe über die Leistungserbringung ab-zuschließen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind dementsprechend zu überarbeiten und der aktuellen Rechtslage anzupassen.
Innerhalb des Planungsprozesses ist die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern zu verbessern. Die eigentlichen Adressaten des Planungsprozesses, die jungen Menschen, sind mit vielfältigen kreativen Formen der Mitwirkung gezielter anzusprechen und aktiver zu beteiligen. Hier sind eigene, örtliche Initiativen auf Grundlage der Bundesinitiative „Eigenständige Jugendpolitik“ zu entwickeln.Veränderungen in der Jugendhilfeförderung, die Auswirkungen auf freie Träger im Folgejahr begründen, sind spätestens bis zum 30. 6. des Vorjahres zu beschließen. Dem Kreistag ist innerhalb einer Wahlperiode ein von externen Sachverständigen erarbeiteter Kinder- und Jugendbericht vorzulegen.

3.Finanzmoratorium

Der Landkreis Görlitz mit seiner ungünstigen Sozialstruktur und seiner vergleichsweise niedrigen Wirtschaftskraft ist finanziell überfordert, auf die wachsenden Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe angemessen zu reagieren. Gegenüber dem Freistaat sind deshalb konkrete Aktivitäten zu entwickeln, die auf eine Erhöhung der Landesjugendpauschale auf das Niveau von 2009 zielen.
Der Landkreis Görlitz bekennt sich für die Haushaltsbeschlüsse der kommenden Wahlperiode zu einer Festschreibung eines finanziellen Mindestbedarfes bei der Förderung der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach § 11-14 und 16 SGB VIII, der sich auf den Planansatz des Landkreises für das Haushaltsjahr 2009 bezieht. Dies ist auch für einen angemessenen Anteil ehrenamtlich arbeitender Projekte zu gewährleisten.

4.Aufwertung der inhaltlichen Arbeit des Jugendhilfeausschusses (JHA)

Der JHA als beschließender Ausschuss soll fachliche Qualitätsstandards der Jugendhilfe im Landkreis thematisieren und analysieren sowie seine Beschlüsse auf ihre Auswirkungen auf die Qualität der Jugendhilfe prüfen. Vor Beschlussfassun-gen sind die Ergebnisse der Prüfung bekannt zu geben. Über die gesetzlich vorge-schriebene Beteiligung hinaus entwickelt der JHA Methoden zur Einbeziehung von Jugendlichen, Verbänden und Organisationen im Vorfeld wichtiger Entscheidungen.

5.Verbesserung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Ausschuss

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit innerhalb des Ausschusses sowie des Jugendamtes mit den freien Trägern der Jugendhilfe ist zu verbessern. Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses bzw. sein Stellvertreter wirken insbesondere darauf hin, dass die Diskussionskultur innerhalb des Ausschusses versachlicht wird, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass der wachsende finanzielle Druck im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine offene, nachteilsfreie und allein fachlich orientierte Entscheidungsfindung verhindere.

Der Antrag als PDF Datei: Antrag Jugendhilfe Kreistag eingereichte Fassung


Anfrage §24(5) SächsLKrO – Beendigung sozialpädagogischer Betreuung im Wohnheim Görlitz

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

Die Antwort auf die Anfrage kann hier eingesehen werden

entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO und bezugnehmend auf die in der Öffentlichkeit angekündigte Schließung des Wohnheimes für Schüler in Görlitz, Konsulstraße 23, bitten ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. In welcher Höhe beteiligte sich der Landkreis jährlich an der Finanzierung der sozialpädagogischen Begleitung im Wohnheim der Wohnprojekt Görlitz GmbH?

2. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtung besuchen diese?

3. Wie viele Jugendliche über 18 Jahren sind zurzeit im Wohnheim untergebracht und welche Einrichtungen besuchen diese? Bitte gestaffelt auflisten nach U21 und Ü21.

4. Welche Folgen ergeben sich durch die Schließung der Einrichtung für die betroffenen Jugendlichen? Wo sollen die Jugendlichen ab dem Ausbildungsjahr 2014/2015 untergebracht werden?

5. Wie stellt sich die Finanzierung des Wohnheimes unter doppischer Betrachtung im Vergleich zu anderen Wohnheimen im Landkreis dar?

6. Welche Kriterien bestimmten die Entscheidung des Landkreises zum Auslaufen der finanziellen Zuwendung für die sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen im Wohnprojekt Görlitz GmbH?

7. Welche Auswirkungen sieht der Landkreis auf die verschiedenen Ausbildungsstandorte in und um Görlitz bei Wegfall des Wohnheimes?

8. Welche Alternativen für die Unterbringung junger Auszubildender in einem Wohnheim existieren in der Kreisstadt Görlitz?

9. Mit welchen Partnern auf städtischer oder kreislicher Ebene wurde die Entscheidung im Vorfeld abgestimmt?

10. Welche Position vertrat im Rahmen dieser Abstimmungen die Stadt Görlitz?


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