Sehr geehrter Herr Landrat Lange,
entsprechend der Regelung des § 24(5) SächsLKrO bitte ich sie um Beantwortung folgender
Fragen:
Fragenkatalog zu Fördermaßnahmen

1.Fragenkomplex: Sparkassenförderung

1.1. Wie hoch war die Förderung für Vereine, Verbände, Institutionen, Körperschaften oder
Einzelpersonen durch die Sparkassenstiftung im Rahmen der Stiftungstätigkeit in den Jahren
2011 bis 2016? Bitte nach Jahren angeben.
1.2. Wie hoch waren die Auszahlungen durch die Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien an
Vereine, Verbände, Institutionen, Körperschaften oder Einzelpersonen im Rahmen
Sponsoring, Förderung oder Spendentätigkeiten in den Jahren 2011 bis 2016? Bitte nach
Jahren angeben.
1.3. Welche Vereine, Verbände, Institutionen, Körperschaften oder Einzelpersonen erhielten
im Zeitraum 2015 bis 2016 Zuwendungen durch die Sparkassenstiftung, in welcher Höhe
und für welche Projekte/Maßnahmen? Bitte einzeln nach Projekten/Maßnahmen
aufschlüsseln.
1.5. Welche Vereine, Verbände, Institutionen, Körperschaften oder Einzelpersonen erhielten
im Zeitraum 2015 bis 2016 im Rahmen von Sponsoring, Spenden oder Förderung finanzielle
Zuwendungen durch die Sparkasse Oberlausitz/Niederschlesien, in welcher und für welche
Projekte/Maßnahmen? Bitte einzeln nach Projekten/Maßnahmen aufschlüsseln.

2. Fragekomplex: Förderung von Projekten zur Demokratieförderung

2.1. Welche Förderprogramme, die im Zusammenhang mit dem Themenkomplex
Demokratieförderung stehen, sind in den Jahren 2011 bis 2016 durch den Landkreis
abgerufen bzw. aktiviert worden? Bitte Nach Jahr, Volumen und Quelle (z.B. EU, Bund,
Land) aufschlüsseln.
2.2. Welche Vereine, Verbände, Institutionen, Körperschaften oder Einzelpersonen sind im
Zeitraum 2011 bis 2016 aus Programmen im Bereich Demokratieförderung gefördert
worden? Bitte einzeln nach Projekten, Träger, Zeitraum und Finanzvolumen aufschlüsseln
2.3. Wie viele Projekte werden im laufenden Kalenderjahr aus Mitteln, welche im weitesten
Sinne für Demokratieförderung gedacht sind gefördert?
2.4. Welche Fördermöglichkeiten für Projekte im Bereich der Demokratiebildung stehen für
das Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung? Bis wann müssen Anträge auf Förderung
eingereicht sein?

3. Fragekomplex: Demokratieförderung im Rahmen der schulischen Bildung durch
den Schulträger
Vorbemerkung: Die folgenden Fragen beziehen sich nur auf Einrichtungen, bei welchen der Landkreis
Schulträger ist. Ein Vergleich mit anderen Einrichtungen wäre zwar wünschenswert, aber
bedauerlicher Weise, nicht vom Fragerecht der Kreisräte gedeckt.
3.1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft des Landkreises finden Angebote zur Demokratiebildung
statt? An welchen Schulen werden diese im Rahmen außerschulischer Angebote, an welchen
Schulen im Rahmen von unterrichtsbegleitenden Projekten angeboten?
3.2. Welche Mittel stehen Schulen, Klassen oder Lehrenden im Allgemeinen zur Verfügung um
Projekte (z.B. Gedenkstätten Besuche, Zeitzeugengespräche u.ä.) im Rahmen der Demokratiebildung
durchführen zu können?
3.3. Wie werden die Einrichtungen, die Lehrenden bzw. die Lernenden über die Möglichkeiten zur
Förderung von Projekten im Bereich Demokratiebildung informiert? Welche Ansprechpersonen stehen
Ihnen zur Verfügung und in welchem Verwaltungsbereichen sind diese verortet?

Mit freundlichen Grüßen
Mirko Schultze