Text Anschreiben:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

entsprechend der § 36 SächGmO, reiche ich den im Anhang befindlichen Antrag ein. Ich bitte Sie, von ihrem Recht als Oberbürgermeister Gebrauch zu machen und die Beschlussvorlage nicht, wie in der Gemeindeordnung vorgesehen, spätestens auf der übernächsten Sitzung zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu nehmen, sondern den Beschluss bereits auf die nächste Sitzung des Stadtrates abstimmen zu lassen.

Ich danke Ihnen für ihr Entgegenkommen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat reiche ich folgenden Antrag entsprechend §36 SächGemO ein:

Beschlussgegenstand: Temporäre Änderung der Widmung eines Teilabschnittes des Berliner Straße / Änderung der Fahrrichtungseinschränkung

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Teilbereich der Berliner-Straße, zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße, wird beginnend mit der Sperrung des Teilstückes Jakobstraße/Schulstraße, von einer Gemeindestraße nach §3 StrG Punkt 4 in eine Gemeindestraße entsprechend §3 StrG Punkt 3 umgewidmet.

2. Die Einbahnstraßenreglung wird für den selben Zeitraum aufgehoben.

3. Für den Teilbereich der Berliner Straße zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße wird eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h festgelegt.

4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Sinne dieses Beschlusses auch andere Reglungen zu treffen, welche eine Nutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr ohne Nutzungseinschränkungen ermöglichen.

Begründung:
Durch die Baumaßnahmen auf der Jakobstraße wird die Zufahrt zur Schulstraße gesperrt. Wäre die Berliner Straße nicht eine Fußgängerzone, so würde die Umleitung selbstverständlich über diese Straße erfolgen und es einen uneingeschränkten Zugang zu Wohnungen, Pensionen, Geschäften usw. geben. Der Umstand, dass die Berliner-Straße Fußgängerzone ist, verursacht nun aber eine zwingende Erteilung einer Sondergenehmigung im Einzelfall, für welche die Entsprechenden Gebühren erhoben werden müssen. Der Aufwand zur Erstellung und Kontrolle der Sondergenehmigungen, sowie die spezielle Sondersituation Zufahrt zur Schule (am Schuljahresbeginn) oder Anreise von Pensionsgästen schaffen hier eine außergewöhnliche Situation. Alleinige Ursache ist die Widmung der Berliner-Straße als Fußgängerzone. Weder Nutzer, Gäste, noch Anlieger werden Verständnis für die Erhebung von Gebühren haben, selbst wenn diese rechtlich korrekt ist und somit wird aus einer durch die Bevölkerung begrüßten Baumaßnahme eine Maßnahme auf welche mit Unverständnis zumindest gegenüber dem Handel der Stadt reagiert wird. Dies kann durch Beschluss des Stadtrates abgewandt werden. Eine breite Akzeptanz, auch für Zukünftige Entscheidungen, sollte nicht an vermeintlich unvermeidlichen Kleinigkeiten scheitern. Die Möglichkeiten, der im Grundgesetz und in der Landesverfassung eingeräumten kommunalen Selbstverwaltung, sollten hier genutzt werden, um den Nachweis zu erbringen. Die Stadt sucht nach Lösungen und nicht nach dem verwaltungstechnisch einfachsten Lösungsansatz.

Um eine einfache Lösung zu finden, hatte ich mich bereits mit einem Brief an den Oberbürgermeister gewandt. Der Brief kann hier nachgelesen werden.

Nach dem Antrag reagierte die Stadt und setzte die Maßnahme ohne Stadtratsbeschluss um. Hier ein Zitat aus der SZ Görlitz vom 09.07.2014:

An anderen Stellen aber reagiert die Stadt. Gestern gab sie bekannt, dass die Berliner Straße zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße vorübergehend für den Verkehr freigegeben wird. Fußgängerzone und Einbahnstraße werden aufgehoben, ein verkehrsberuhigter Bereich mit Kurzzeitparkplätzen eingerichtet. Das Ganze gilt ab 21. Juli bis zum Ende der Vollsperrung am Knotenpunkt Jakobstraße/Schulstraße. Damit entfallen die zeitweise diskutierten Kosten für Anlieger für eine Einfahrtgenehmigung in die Berliner Straße.