Anfragen sind Fragen welche ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Stadt- oder Kreisrat an den Oberbürgermeister bzw. den Landrat gestellt habe. Die Antwort wird nach Eintreffen selbsverständlich hier veröffentlicht.

Anfrage entsprechend § 28(5) SächsGemO

Görlitz, den 14. Juli 2009

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Haushaltsplan der Stadt Görlitz sind für das Jahr 2010 100.000 Euro zusätzlich zum Planentwurf für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit §11-14 KJHG eingestellt worden. Der Landkreis Görlitz hat in seiner Förderrichtlinie festgelegt, wenn das Vorhaben auch im Interesse Dritter liegt ist der Antragsteller verpflichtet, sich um eine angemessene Beteiligung dieser zu bemühen und diese Bemühungen glaubhaft nachzuweisen (§4 Punkt 4.5 Förderrichtlinie). Dieser Umstand trifft also für alle Projekte des Grundbedarfs der Stadt Görlitz zu. Da der Abgabeschluss für die Fördermittelanträge an den Landkreis Görlitz der 31.07.2009 ist bitte ich um Beantwortung folgender Fragen.

1.Wer berät seitens der Stadt Görlitz die Antragsteller um eine möglichst zielorientierte Beantragung zu gewährleisten?

2.Auf Grundlage welcher Förderrichtlinie beantragen die Vereine des Grundbedarfs Förderung im Bereich der § 11-14 KJHG für die Stadt Görlitz um den Vorgaben der Förderrichtlinie des Landkreises zu entsprechen?

3.Ist beabsichtigt eine neue Förderrichtlinie zu erarbeiten, wenn ja wann ist mit einer Beschlussfassung zu rechnen?

4.Welcher Ausschuss beschließt über die Vergabe der Mittel im Bereich Kinder- und Jugendarbeit?

5.Sind bereits zu heutigen Zeitpunkt Mittel aus der Projektförderung für 2009 ausgegeben oder verplant und wenn ja in welcher Höhe und wofür?

6.Sind bereits zu heutigen Zeitpunkt Mittel aus der Projektförderung für 2010 verplant und wenn ja in welcher Höhe und wofür?

Die Antwort finden sie hier